Rechtsprechung
   BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38019
BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22 (https://dejure.org/2022,38019)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.2022 - 102 AR 136/22 (https://dejure.org/2022,38019)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 102 AR 136/22 (https://dejure.org/2022,38019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,38019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 29, § 32b Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 281 Abs. 4; EGZPO § 9
    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung; Leugnung der eigenen Zuständigkeit; Keine Bindungswirkung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 330 O 279/22
  • LG München II - 11 O 1922/22
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.12.2015 - X ARZ 573/15

    Zuständigkeitsbestimmung für eine Schadensersatzklage wegen unrichtiger

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Bei Schadensersatzklagen wegen Verwendung von falschen öffentlichen Kapitalmarktinformationen sei es ausreichend, dass die Vermittlung oder Beratung auf der Grundlage einer falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation erfolgt sei, ausreichend sei auch die Weitergabe von Prospektinhalten, egal in welcher Form (BGH NJW 2016, 1178).

    Dass im Rahmen der Klage auch Prospektfehler geltend gemacht würden, führe zu keinem anderen Ergebnis, was auch für die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az. X ARZ 573/15, gelte.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 8. Dezember 2015 (X ARZ 573/15) entschieden habe, reiche es für die ausschließliche Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO aus, wenn nach dem Klägervortrag eine öffentliche Kapitalmarktinformation verwendet worden sei.

    Soweit es (lediglich) erwähnt, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Dezember 2015 (X ARZ 573/15, NJW 2016, 1178) ergebe sich keine für das klägerische Vorbringen günstige Bewertung, hat sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf diesen Beschluss bereits nicht berufen.

  • BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16

    Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Mit diesem, den Wortlaut des § 32b Abs. 1 ZPO berücksichtigenden und zutreffenden Einwand (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016, X ARZ 180/16, NJW-RR 2017, 693 Rn. 11; Beschluss vom 30. Juni 2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 [juris Rn. 24]; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 32b Rn. 5 unter Hinweis auf BT-Drs.

    Der Kläger behauptet nicht, die Beklagte sei Prospektverantwortliche, indem sie den Prospekt herausgegeben habe oder zu den Gründern, Initiatoren oder Gestaltern der Gesellschaft gehöre, soweit diese das Management bildeten oder beherrschten; er bringt auch nicht vor, die Klage sei gegen einen "Hintermann" gerichtet, der hinter der Gesellschaft stehe, auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausübe und deshalb Mitverantwortung trage (vgl. BGH NJW-RR 2017, 693 Rn. 12 m. w. N.).

    Für eine über die Prospektverantwortlichkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO hinausgehende Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne, die unmittelbar aus § 311 Abs. 2 und 3 BGB oder aus einem Auskunfts- oder Beratungsvertrag folgen kann, kommt eine Zuständigkeit gemäß § 32b Abs. 1 ZPO allein nach dessen Nr. 2 ZPO in Frage (BGH NJW-RR 2017, 693 Rn. 13; BT-Drs. 17/8799 S. 16, 27; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 25).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss die in § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorgesehene Bindungswirkung dann nicht zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 ff.; jeweils m. w. N.).

    bb) Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9 m. w. N.).

    Dabei genügt es für die Bewertung als willkürlich nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist; es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2015, 1016 Rn. 11 m. w. N.).

  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Für eine über die Prospektverantwortlichkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO hinausgehende Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne, die unmittelbar aus § 311 Abs. 2 und 3 BGB oder aus einem Auskunfts- oder Beratungsvertrag folgen kann, kommt eine Zuständigkeit gemäß § 32b Abs. 1 ZPO allein nach dessen Nr. 2 ZPO in Frage (BGH NJW-RR 2017, 693 Rn. 13; BT-Drs. 17/8799 S. 16, 27; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 25).

    a) Schadensersatz wegen Verletzung einer auf Vertrag beruhenden primären Beratungs- oder Aufklärungspflicht ist an dem Ort zu erbringen, an dem die verletzte primäre Leistungspflicht zu erfüllen war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, ZIP 2014, 243 Rn. 13; Urt. v. 7. November 2012, VIII ZR 108/12, BGHZ 195, 243 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 28 m. w. N.).

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Mit diesem, den Wortlaut des § 32b Abs. 1 ZPO berücksichtigenden und zutreffenden Einwand (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016, X ARZ 180/16, NJW-RR 2017, 693 Rn. 11; Beschluss vom 30. Juni 2013, X ARZ 320/13, NJW-RR 2013, 1302 [juris Rn. 24]; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 32b Rn. 5 unter Hinweis auf BT-Drs.

    Soweit der Bundesgerichtshof eine einschränkende Auslegung des § 32b Abs. 1 ZPO trotz des Wortlauts der Bestimmung für die - hier nicht einschlägige - Konstellation dahin annimmt, die in § 32b Abs. 1 Hs. 2 ZPO formulierte Voraussetzung, dass "die Klage zumindest auch gegen den Emittenten, den Anbieter oder die Zielgesellschaft gerichtet wird", gelte nicht, wenn ausschließlich ein Prospektverantwortlicher im Sinn des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO verklagt werden solle (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1302 [juris Rn. 24 bis 28]), liegt dieser Fall hier eindeutig nicht vor und wird vom Landgericht München II auch nicht angenommen.

  • BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35; jeweils m. w. N.).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss die in § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorgesehene Bindungswirkung dann nicht zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69 [juris Rn. 4]; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 152/19, juris Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 ff.; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1018/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Darin liegt eine Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 1 BvR 1018/13, juris Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 87).
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    a) Schadensersatz wegen Verletzung einer auf Vertrag beruhenden primären Beratungs- oder Aufklärungspflicht ist an dem Ort zu erbringen, an dem die verletzte primäre Leistungspflicht zu erfüllen war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, ZIP 2014, 243 Rn. 13; Urt. v. 7. November 2012, VIII ZR 108/12, BGHZ 195, 243 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19

    Örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Publikums GmbH & Co. KG gegen einen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    Darin liegt eine Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 1 BvR 1018/13, juris Rn. 18; BayObLG, Beschluss vom 5. März 2020, 1 AR 144/19, juris Rn. 87).
  • OLG Hamm, 06.02.2017 - 32 Sa 80/16

    Gerichtsstandbestimmung; Anlagevermittler; Bindungswirkung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
    cc) Indem sich das Landgericht München II über die erforderliche Prüfung der eigenen Zuständigkeit mit der unhaltbaren Begründung hinweggesetzt hat, es sei das Landgericht Hamburg nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 ZPO ausschließlich örtlich zuständig, hat es auch gegen das Willkürverbot verstoßen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2017, 32 SA 80/16, juris Rn. 14; Bacher in BeckOK ZPO, 46. Ed. Stand: 1. September 2022, § 281 Rn. 32.4).
  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch

  • BGH, 14.02.2018 - X ARZ 5/18

    Bestimmen des zuständigen Gerichts i.R.e. Antrags eines Gläubigers auf Anordnung

  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

  • BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 88/20

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an falsches Gericht

  • KG, 06.03.2008 - 2 AR 12/08

    Zuständigkeitsbestimmung für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19

    Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht