Rechtsprechung
   BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5139
BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02 (https://dejure.org/2003,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 3Z BR 185/02 (https://dejure.org/2003,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 3Z BR 185/02 (https://dejure.org/2003,5139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens, Beteiligung des vorläufigen Betreuers bei Fortsetzung der Unterbringung, Unterbringungsgenehmigung

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906; ; FGG § 13a; ; FGG § 70h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1846 § 1906; FGG § 13a § 70h
    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren - Kostenentscheidung - Rechtsstellung des vorläufigen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im Unterbringungsverfahren; Materiellen Voraussetzungen der freiheitsentziehenden zivilrechtlichen Unterbringung; Voraussetzungen einer Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 259/02
  • LG Schweinfurt - 22F T 92/02
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels eingetreten, und die Beschwerdeführerin hat ihr Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m. w. N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat nunmehr über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
  • OLG Schleswig, 30.09.1992 - 2 W 123/92

    Eilfälle; Zivilrechtliche Maßnahme; Unterbringung; Betroffener; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Ist ein Betreuer noch nicht bestellt oder ist er an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, kann das Vormundschaftsgericht selbst die Unterbringungsmaßnahme anordnen (§ 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB; BayObLGZ 1999, 269/272; OLG Schleswig NJW 1992, 2974).
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 279/00

    Voraussetzungen der privatrechtlichen vorläufigen Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Dies bedeutet für eine Anordnung gemäß § 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB: Es müssen dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass ein Betreuer bestellt wird, dass dieser die Genehmigung einer endgültigen Unterbringungsmaßnahme beantragen wird und dass das Gericht diese Maßnahmen genehmigen wird, weil die Voraussetzungen des § 1906 BGB wahrscheinlich vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 191/192 m. w. N.).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Insbesondere muss auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die "Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben, weshalb die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung nur zulässig ist, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (BVerfG aaO; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Ist ein Betreuer noch nicht bestellt oder ist er an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, kann das Vormundschaftsgericht selbst die Unterbringungsmaßnahme anordnen (§ 70h Abs. 3 FGG i.V.m. § 1846 BGB; BayObLGZ 1999, 269/272; OLG Schleswig NJW 1992, 2974).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Eine Einverständniserklärung des Betroffenen macht die Unterbringungsanordnung bzw. -genehmigung grundsätzlich nicht gegenstandslos (BayObLGZ 1989, 17/19; BayObLG FamRZ 1992, 105/106; Senatsentscheidung vom 20.1.1994,3Z BR 316, 317 und 320/93 = FamRZ 1994, 1190 - nur Leitsatz), weil sie jederzeit widerruflich ist und die Unterbringung im Falle des Widerrufs erneut auf die gerichtliche Anordnung bzw. Genehmigung gestützt werden kann.
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775).
  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Die Erledigung der Hauptsache ist nach Einlegung des Rechtsmittels eingetreten, und die Beschwerdeführerin hat ihr Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. BGHZ 86, 393/395 m. w. N.; BayObLGZ 1988, 317/318 f.).
  • KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung;

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
    Diese noch nicht wirksamen Entscheidungen sind nämlich infolge der späteren Hauptsacheerledigung gegenstandslos geworden (vgl. Keidel/Kahl § 19 Rn. 94, Bassenge Einl. Rn. 129); das Verfahren hat in diesen Fällen ohne bestandskräftige Entscheidung,(jedenfalls in der Hauptsache) sein Ende gefunden (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 200/01

    Erstattung der Kosten in einem Unterbringungsverfahren nach dem Tod des

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
  • BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95

    Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Denn eine solche Eilanordnung kommt von vornherein nur in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass die sachlichen Voraussetzungen sowohl für die Einrichtung einer Betreuung (§ 1896 I und II BGB) wie auch - einen dahingehenden Genehmigungs bedarf vorausgesetzt - für eine Genehmigung nach § 1906 BGB erfüllt sind (vgl. nur BayObLG FamRZ 2001, 576, Rdn. 11; 2003, 783, Rdn. 8; im einzelnen Riedel BtPrax 2010, 99, 102ff.); das gilt grundsätzlich auch für eine als Maßregel iSd § 1846 zu erteilende Einwilligung in eine Heilbehandlung (BayObLG NJW-RR 2002, 1446, dort Rdn. 14).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03

    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung

    Erledigt sich die Hauptsache während des eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme betreffenden Beschwerdeverfahrens und beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, kommt die Anordnung einer Auslageerstattung nach pflichtgemäßem Ermessen nur dann in Betracht, wenn sich die getroffene Maßnahme nach dem Stand des Verfahrens im Zeitpunkt seiner Erledigung als nicht gerechtfertigt erweist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783).

    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Beschwerdegericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).

    Eine freiheitsentziehende Unterbringung ist aber auch dann zu genehmigen, wenn sie u. a. zur Durchführung einer Heilbehandlung notwendig ist, welche ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783/784 m.w.N.).

  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Das gilt auch im Fall einer Hauptsacheerledigung in einem zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren (BayObLG FamRZ 2003, 783).

    Gleichzeitig mit der Anordnung muss das Vormundschaftsgericht aber dafür Sorge tragen, dass unverzüglich ein Betreuer bestellt wird, der innerhalb weniger Tage die Interessen des Betreuten wahrnehmen und die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in eigener Verantwortung treffen kann, so wie es § 1906 BGB vorschreibt (BGH a.a.O.; BayObLG FamRZ 2003, 783).

  • OLG München, 12.07.2006 - 33 Wx 238/05

    Ersetzung der Zustimmung des Ehegatten zur Vermögensverfügung; Erledigung der

    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 36/05

    Hinweis des Beschwerdegerichts auf Antragsumstellung bei Erledigung des

    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03

    Erstattung notwendiger Auslagen bei Erledigung einer Unterbringung

    Beschränkt der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel auf die Kosten, hat das Gericht nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 783; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 13a Rn. 47 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht