Rechtsprechung
   BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9149
BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04 (https://dejure.org/2004,9149)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 1Z AR 1/04 (https://dejure.org/2004,9149)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 1Z AR 1/04 (https://dejure.org/2004,9149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    VVG § 48 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsbestimmung bei Verweisungsantrag an den besonderen Gerichtsstand der Agentur nach § 48 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung einer Versicherungsleistung aus einem Krankenversicherungsvertrag; Vorliegen einer Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an den Gerichtsstand der Agentur ; Maßgeblichkeit der Einordnung des Beklagten als Versicherungsagenten für die Zuständigkeit ...

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Verweisung an Gerichtsstand der Agentur

Verfahrensgang

  • AG Aschaffenburg - 24 C 1712/03
  • AG Dieburg - 22 C 324/03
  • BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 102, 338/441; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/ Greger ZPO 24. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17a).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg könnte allenfalls dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn es selbst sich über eine eigene Zuständigkeit hinweggesetzt hätte (vgl. BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 1993, 317/319).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg könnte allenfalls dann den Charakter einer willkürlichen Maßnahme haben, wenn es selbst sich über eine eigene Zuständigkeit hinweggesetzt hätte (vgl. BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 1993, 317/319).
  • BayObLG, 14.03.2000 - 4Z AR 21/00

    Verweisung an das für alle Gesamtschuldner zuständige Gericht

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (BayObLG NJW-RR 2001, 646/647; Zöller/ Vollkommer § 36 Rn. 28).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2004 - 1Z AR 1/04
    Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. BGHZ 102, 338/441; BayObLGZ 2003, 187/190; Zöller/ Greger ZPO 24. Aufl. § 281 Rn. 17 und 17a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht