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   BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19   

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https://dejure.org/2020,8264
BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19 (https://dejure.org/2020,8264)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19 (https://dejure.org/2020,8264)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 201 ObOWi 2474/19 (https://dejure.org/2020,8264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung, Leiharbeitnehmer über 18 Monate hinaus

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 72 Abs. 3, Abs. 3 OWiG, § ... 79 Abs. 2 OWiG, § 80a Abs. 2 Satz 1 OWiG, § 11 Abs. 1, Abs. 2 OWiG, § 17 Abs. 3 OWiG, § 19 OWiG, § 20 OWiG;; § 1 Abs. 1b AÜG; § 9 Nr. 1b 2.HS, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 16 Abs. 1 Nr. 1e AÜG;; Art. 49 AEUV; Art. 56 AEUV
    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

  • rewis.io

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leiharbeitnehmer; Festhalteerklärung; Weiterbeschäftigung über 18 Monate; Ordnungswidrigkeit trotz Fiktion Arbeitsvertrag; einheitlicher und gesonderter Tatentschluss; Überlassung mehrerer Leiharbeitnehmer; Niederlassungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Tateinheit; ...

  • rechtsportal.de

    Leiharbeitnehmer; Festhalteerklärung; Weiterbeschäftigung über 18 Monate; Ordnungswidrigkeit trotz Fiktion Arbeitsvertrag; einheitlicher und gesonderter Tatentschluss; Überlassung mehrerer Leiharbeitnehmer; Niederlassungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Tateinheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Unerlaubte Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers, Überlassungshöchstdauer

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Bußgeld bei Verstoß gegen die Überlassungshöchstdauer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungswidriges Verhalten des Verleihers bei Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers über 18 Monate hinaus

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1597
  • NZA-RR 2020, 299
  • NZG 2020, 1115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 07.09.1976 - 3 Ss 526/76
    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Auch muss die angefochtene Entscheidung, wenn sie nicht lediglich eine sachlich und rechtlich einfach gelagerte Fallgestaltung von geringer Bedeutung betrifft, regelmäßig erkennen lassen, wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob der Einlassung gefolgt wird oder ob und inwieweit die Einlassung als widerlegt angesehen wird (OLG Stuttgart NJW 1977, 1410).
  • BayObLG, 09.06.1999 - 3 ObOWi 47/99

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Der Senat hat im Übrigen auch dann in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden, wenn keine der festgesetzten Einzelgeldbußen den Betrag von 5.000 Euro übersteigt, die Einzelgeldbußen aber in ihrer Summe über 5.000 Euro liegen und aufgrund unzulänglicher Feststellungen im angefochtenen Urteil nicht geklärt werden kann, ob die festgesetzten Geldbußen wegen einer oder wegen mehrerer Taten im prozessualen Sinne verhängt worden sind (BayObLG, Beschluss vom 09.06.1999 - 3 ObOWi 47/99 bei juris = BayObLGSt 1999, 107, 109).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-493/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Mit dieser Regelung ist auch nicht eine mit den Bestimmungen der EU nicht vereinbare Einschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit gegeben, da es dadurch - im Gegensatz zu § 1b AÜG a.F. (vgl. hierzu EuGH NZA 2001, 1299) - weder den Leiharbeitnehmern noch den Verleihern unmöglich gemacht wird, sich im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gewerblich zu betätigen.
  • BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99

    Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Im Hinblick auf Art. 103 Abs. 3 GG ist für die Beurteilung der Zuständigkeit nur die prozessuale Tat maßgebend, was sich auch aus § 79 Abs. 2 OWiG ergibt (BayObLG, Beschluss vom 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99 bei juris = BayObLGSt 1999, 25, 27).
  • OLG Bamberg, 29.11.2018 - 2 Ss OWi 1359/18

    Inhaltliche Anforderungen an Beschlussbegründung nach § 72 OWiG

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    a) In einem verurteilenden Beschluss nach § 72 OWiG sind auch die tatrichterlichen Erwägungen für die Bemessung der Geldbuße, die nach § 17 OWiG vorzunehmen ist, darzulegen (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 27.11.2018, Az. 2 Ss OWi 1359/18 bei juris; OLG Brandenburg ZfS 2003, 471).
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 4 RBs 320/15

    13.200 Euro Geldbuße für das Einschmuggeln von Bargeld

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Soweit die tatrichterliche Überzeugung darauf gestützt ist, erstreckt sich der Umfang der Nachprüfung auch auf den Akteninhalt (Göhler a.a.O. § 72 Rn. 79; vgl. auch KK/Senge OWiG 5. Aufl. § 72 Rn. 58; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 4 RBs 320/15 bei BeckRS 2016, 3117; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 219).
  • BayObLG, 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99

    Tateinheit bei Beschäftigung mehrerer illegal überlassener Arbeitnehmer

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Insoweit ist stets zu prüfen, ob deren Einsatz auf einem oder mehreren Entschlüssen des Entleihers beruht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99 bei juris).
  • BayObLG, 25.02.1972 - RReg. 8 St 517/71

    Nichtverfolgbarkeit einer natürlichen Person

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    Das Gericht prüft auch im Beschlussverfahren den Bußgeldbescheid als vorangegangene Entscheidung nicht nach, sondern entscheidet gemäß § 72 Abs. 3 Satz 1 OWiG auf schriftlicher Grundlage, ob der Betroffene hinsichtlich des im Bußgeldbescheid enthaltenen Tatvorwurfs freigesprochen, gegen ihn eine Geldbuße festgesetzt, eine Nebenfolge angeordnet oder das Verfahren eingestellt wird (vgl. BeckOK OWiG/Hettenbach 24. Ed. 15.09.2019 § 72 Rn. 41-43 unter Hinweis u.a. auf BayObLG NJW 1972, 1771).
  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 1 Ss OWi 97 B/03

    Vorsätzliche Missachtung des Rotlichts einer Wechsellichtzeichenanlage

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2020 - 201 ObOWi 2474/19
    a) In einem verurteilenden Beschluss nach § 72 OWiG sind auch die tatrichterlichen Erwägungen für die Bemessung der Geldbuße, die nach § 17 OWiG vorzunehmen ist, darzulegen (vgl. OLG Bamberg Beschluss vom 27.11.2018, Az. 2 Ss OWi 1359/18 bei juris; OLG Brandenburg ZfS 2003, 471).
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