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   BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79   

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BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79 (https://dejure.org/1979,9339)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79 (https://dejure.org/1979,9339)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - BReg. 1 Z 4/79 (https://dejure.org/1979,9339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1979, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 29.10.1962 - 8 Wx 100/62

    Verpachtung eines Handelsgeschäftes; Pächter; Verpächter; Betreiben im eigenen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Soweit der Konkursverwalter formell als Antragsteller im Sinne des § 20 Abs. 2 FGG anzusehen ist, weil auch die Anmeldung zum Handelsregister zu den Antragsverfahren gehört (OLG Köln NJW 1963, 541 /542), fehlt es an dem in § 20 Abs. 2 FGG vorausgesetzten Erfordernis des Abs. 1 dieser Bestimmung (Beeinträchtigung eines Rechts des Beschwerdeführers; Keidel-Kuntze-Winkler Rdnr. 97, Jansen Rdnr. 24, je zu § 20 FGG).

    Nach alledem ist die Erstbeschwerde zwar nicht wegen des Hindernisses aus § 20 Abs. 2 FGG, aber wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung (§ 20 Abs. 1 FGG) unzulässig, wenn - wie hier - die Anmeldung eines Nichtanmeldeberechtigten zurückgewiesen wird (OLG Köln NJW 1963, 541 ; Jansen § 128 FGG Rdnr. 33).

  • RG, 26.10.1931 - VIII 117/31

    1. Ist eine durch Konkurseröffnung aufgelöste Gesellschaft mbH. nach Beendigung

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Insbesondere können die Gesellschafter, sofern bei Beendigung des Konkurses noch unverteiltes - konkursfreies - Gesellschaftsvermögen übrig geblieben ist, die Liquidation nach den Vorschriften der §§ 145 ff. HGB weiterführen (Baumbach-Duden § 145 HGB Anm. 1 A; Ulmer § 131 HGB Anm. 79; Jäger §§ 209, 210 KO Anm. 39; vgl. für die GmbH: RG JW 1932, 1832/1833 = RGZ 134, 91 /94; BayObLG OLGE 28, 365/366).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Mangels Beschwerdeberechtigung des Konkursverwalters hätte das Landgericht die Beschwerde als unzulässig verwerfen müssen ( BGHZ 31, 92 /97; BayObLGZ 1968, 327 /331; BayObLG FamRZ 1977, 467 /469; OLG Köln OLGZ 1971, 94 /96 Keidel-Kuntze-Winkler Rdnr. 3, Jansen Rdnr. 13, je zu § 20 FGG).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    a) Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Komanditgesellschaft wird die Gesellschaft zwar aufgelöst (§ 161 Abs. 2, § 131 Nr. 3 HGB), aber nicht beendet; vielmehr folgt abweichend von den §§ 145 ff. HGB ihre Liquidation im Rahmen des Konkursverfahrens gemäß § 209 KO; ihr Geschäftsbetrieb ist nun jedoch nur noch dem Konkurszweck gewidmet (BGH NJW 1966, 51 ; Baumbach- Duden HGB 23. Aufl. § 131 Anm. 1 A; Böhle-Stamschräder KO 12. Aufl. § 209 Anm. 2).
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 159/58

    Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    In diesem Rahmen kann er zwar das Unternehmen (Handelsgeschäft) zusammen mit der Firma (§ 23 HGB), die als ein meist aus persönlichkeits- und vermögensrechtlichen Elementen gemischtes Rechtsgut Teil der Konkursmasse ist (KG NJW 1961, 833 ; Ulmer § 131 HGB Anm. 72), veräußern (Böhle-Stamschräder Anm. 3, Mentzel- Kuhn Rdnr. 80, je zu § 1 KO; Baumbaclf-Duden Einf. 1 Anm. 6C, § 17 HGB Anm. 5 C) - unter Umständen aber auch nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. BGHZ 32, 103 /108) -, doch muß dann die Handelsgesellschaft diese Firma gleichwohl für die Dauer des Konkurses fortführen, sofern die Gesellschafter sie nicht ändern (KG JW 1937, 2976/2978 = JFG 16, 160/166; Baumbach- Duden §§ 22, 23 HGB Anm. 3 C; Jansen § 141 FGG Rdnr. 4).
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde - was das Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen hat ( BayObLGZ 1974, 61 /65; 1975, 62/63) - bejaht und damit ersichtlich auch die Beschwerdeberechtigung des Konkursverwalters als gegeben angesehen.
  • BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde - was das Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen hat ( BayObLGZ 1974, 61 /65; 1975, 62/63) - bejaht und damit ersichtlich auch die Beschwerdeberechtigung des Konkursverwalters als gegeben angesehen.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1971 - 3 W 309/70
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Träger der Gemeinschuldnerrolle bei der KG sind nur die persönlich haftenden Gesellschafter, nicht auch die Kommanditisten (OLG Hamm MDR 1972, 59 ; Ulmer § 131 HGB Anm. 53; Böhle-Stamschräder § 209 KO Anm. 4; Jäger KO B. Aufl. § 209, 210 Rdnr. 21).
  • BGH, 26.11.2019 - II ZB 21/17

    Befugnis des Insolvenzverwalters zur Satzungsänderung im Fall der Verwertung der

    aa) Eine in der älteren Rechtsprechung und im älteren Schrifttum zur Konkursordnung vertretene Auffassung ging davon aus, die bisherige Firma der Gemeinschuldnerin könne bis zur Beendigung des Konkursverfahrens fortgeführt werden und auch der Erwerber sei zur Führung der gleichen Firma berechtigt (KG JW 1937, 2976, 2978; BayObLGZ 1979, 65, 67 f.; Weber, KTS 1970, 73, 85; Heymann/Emmerich, HGB, 2. Aufl., § 17 Rn. 41; Meyer-Landrut, GmbHG, § 63 Rn. 14).
  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

    Eine Vorklärung war hier wegen der Rechtslage in bezug auf die Einsetzung eines oder mehrerer Erben, die Anordnung einer Nacherbfolge oder die Zuwendung von Vermächtnissen angezeigt, bb) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das LG, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist ( BayObLGZ 1979, 65, 66), zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80

    Übertragbarkeit einer Adelsbezeichnung des persönlichen Adels als Namensteil

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat die Beschwerdekammer, was das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1979, 65/66), zutreffend bejaht und dabei auch die Beschwerdeberechtigung mit Recht als gegeben erachtet.
  • BayObLG, 28.09.1979 - BReg. 1 Z 58/79
    Die Beschwerdeberechtigung der Gesellschafter folgt schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1975, 441 /443; 1979, 65).
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