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   BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90   

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https://dejure.org/1990,2333
BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90 (https://dejure.org/1990,2333)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90 (https://dejure.org/1990,2333)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - BReg. 2 Z 4/90 (https://dejure.org/1990,2333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1169
  • Rpfleger 1990, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, daß nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG MittBayNot 1990, 174 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331; Demharter GBO 22. Aufl. Anh. zu § 13 Rn. 5).

    Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösende Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLG MittBayNot 1990, 174/175).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Die Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass darüber möglicherweise erst ein Rechtsstreit geführt werden muss ( BayObLGZ 1997, 246 f.; BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f.).
  • LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03

    Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG

    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BGHZ 35, 26; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines

    In diesen Fällen wird die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts nicht schon dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 2461/2463; OLG München MittBayNot 2008, 50; BayObLGZ 1997, 246/247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169/1170).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden könne (BGHZ 35, 22, 26 ff.; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG NJW-RR 1990, 1169, 1170; OLG Zweibrücken, Deutsche Notarzeitung 1990, 177, 178; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1993, 331).
  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 5 W 13/19

    Eintragung eines Wohnungsrechts im Grundbuch; Entstehung des Wohnungsrechts erst

    Es kann somit dahinstehen, ob die auflösende Bedingung noch hinreichend bestimmbar ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f. für die auflösende Bedingung der Beendigung eines Mietverhältnisses; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331 für die auflösende Bedingung der Beendigung eines Kreditverhältnisses), weil die Voraussetzungen, unter denen von einer Beendigung der Lebensgemeinschaft auszugehen ist, weder gesetzlich geregelt noch in der Bestellungsurkunde selbst näher konkretisiert sind.
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