Rechtsprechung
BayObLG, 22.02.2001 - 1Z RE-Miet 2/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Formularmietvertrags für Werkmietwohnungen hinsichtlich einer Beschränkung der Mieterhöhungsmöglichkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsbeschränkung bei Werkmietwohnungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MHG § 1 Satz 3, § 2; ZPO § 541
Zulässige Mieterhöhung für eine Werkmietwohnung - rechtsportal.de
MHG § 1 Satz 3, § 2 ; ZPO § 541
Zulässige Mieterhöhung für eine Werkmietwohnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch bei Werkswohnung die Miete erhöhen?
Verfahrensgang
- LG München I - 14 6188/00
- AG München, 08.03.2000 - 463 C 24334/98
- BayObLG, 22.02.2001 - 1Z RE-Miet 2/00
- LG München I, 17.07.2001 - 14 S 6188/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 873
- MDR 2001, 626
- NZM 2001, 373
- ZMR 2001, 440
- BayObLGZ 2001, 46
- BayObLGZ 2001, 47
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.02.1958 - VIII ZR 13/57
Mieterhöhung bei Geschäftsräumen (1. BMG)
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Dies gilt auch für die Schlussfolgerung des Landgerichts, aus der Vereinbarung einer niedrigeren als der ortsüblichen Marktmiete ergebe sich ein teilweiser Mieterhöhlungsausschluss (BGHZ 26, 310/316; LG Freiburg WM 1981, 212/213; AG Hamburg-Blankenese WM 1989, 395/396;… Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 7. Aufl. § 1 MHG Rn. 30).Ergibt sich dieser - wie hier - nicht ausdrücklich aus den getroffenen Vereinbarungen, sondern lediglich aus den Umständen, so ist der Parteiwille durch Auslegung nach § 133, § 157 BGB mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) anhand der Interessenlage im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu ermitteln (vgl. BGHZ 26, 310/315).
- BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72
Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen …
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Der Senat sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichte (BB 1973, 845/846). - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77
Vergleichsmiete II
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Der Gesetzgeber des MHG wollte nicht nur den Mieter vor übersteigerten Mieterhöhungen schützen, sondern auch dem Interesse des Vermieters an einer angemessenen Verwertung seines Eigentums Rechnung tragen (vgl. BT-Drucks. 7/2011; BVerfG NJW 1979, 31).
- BayObLG, 16.12.1998 - REMiet 3/98
Bundesmietwohnung; Mieterhöhung; Bindung an Verwaltungsvorschriften
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
In einem solchen Fall kann auch die (ebenfalls typisierende) Auslegung Gegenstand eines Rechtsentscheides sein (BayObLGZ 1998, 345/347; Landfermann/Heerde Sammlung der Rechtsentscheide in Wohnraummietsachen - RES - Bd. XII Einf. 11 2 m.w.N.). - BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO, BayObLGZ 1989, 319/321). - BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89
Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des …
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Der Senat fasst die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns neu (BayObLGZ 1989, 406/409) und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet. - BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BayObLG, 22.02.2001 - REMiet 2/00
Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO, BayObLGZ 1989, 319/321).
- AG München, 11.05.2021 - 473 C 4975/20
Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB - Werkmietwohnung
Auch aus der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001, NZM 2001, 373 folge nichts anderes.Eine Auslegung des Mietvertrags nach den im Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001, NZM 2001, 373 niedergelegten Grundsätzen ergebe, dass in der Überlassung der streitgegenständlichen Wohnung zu der reduzierten Miete eine Vereinbarung der Parteien über eine Beschränkung der Miethöhe im Sinne von § 557 Abs. 3 BGB zu sehen sei (zu den weiteren Einzelheiten wird auf die Klageerwiderung Bezug genommen).
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.02.2001 - RE-Miet 2/00, NZM 2001, 373 ist auf den vorliegenden Fall nur insoweit anwendbar, als der ursprüngliche Vermieter, die..., die zugleich Arbeitgeber des Beklagten ist, betroffen war (vgl. auch das als Anlage B2 vorgelegte Urteil des LG München I vom 17.07.2001 - Az. 14 S 6453/00 zwischen der ursprünglichen Vermieterin ... und dem Beklagten ebenfalls zur Frage der Zustimmung zu einer Mieterhöhung).