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   BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87   

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https://dejure.org/1988,1442
BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87 (https://dejure.org/1988,1442)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87 (https://dejure.org/1988,1442)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1988 - BReg. 1 Z 64/87 (https://dejure.org/1988,1442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsfähigkeit und Erbfähigkeit von Tieren; Testamentsauslegung im Falle letztwilliger Verfügungen von Todes wegen zugunsten von Tieren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Testamentes; Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlasspflegschaft; Vorliegen einer wirksamen Erbeinsetzung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Testamentauslegung: "Mein Vermögen soll den Tieren zugute kommen"

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Zweckauflage gem. § 2193 BGB (Begünstigung "der Tiere"); Testamentsauslegung und "Andeutungstheorie"; Bedeutung von Äußerung des Erblassers nach Testamentserrichtung für die Testamentsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testamentsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lindau - VI 693/86
  • LG Kempten - 4 T 1048/87
  • BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2742
  • NJW-RR 1989, 7 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 1098
  • Rpfleger 1988, 239
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Bei der Erforschung des Erblasserwillens sind nämlich auch Äußerungen des Erblassers über den Inhalt seines Testaments zu verwerten (BayObLGZ 1981, 79/87; MünchKomm/Leipold aaO. RdNr. 20), die zumindest Anzeichen für dessen Willen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung sind (Staudinger/Otte aaO. RdNr. 79).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Auch Umstände, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, sowie die allgemeine Lebenserfahrung müssen berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BGH FamRZ 1987, 475/476; BayObLGZ 1976, 67/75; BayObLG FamRZ 1988, 325/326).
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Es genügt nämlich, daß der wirkliche Wille des Erblassers in einem formgültigen Testament eine wenn auch noch so geringe Grundlage hat und in diesem irgendwie und sei es auch nur andeutungsweise zum Ausdruck kommt (BGHZ 807 242/244 und 246/250; BayObLGZ 1979, 427/432; Senatsbeschlüsse vom 18.2.1986 - BReg. 1 Z 98/85 S. 15 und vom 17.8.1987 - BReg. 1 Z 37/87 S. 8).
  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
    Auszug aus BayObLG, 22.04.1988 - BReg. 1 Z 64/87
    Deren Auslegung bindet das Gericht der weiteren Beschwerde, wenn diese Auslegung nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1982, 331/337).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2014 - 3 Wx 80/13

    Testament; Auslegung; Erbeinsetzung; Zweckauflage; Erbfolge

    Bei einer Auflage wird der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, ohne dem Begünstigten ein Recht auf die Leistung zu gewähren; bestimmt der Erblasser den Zweck einer Auflage, braucht er gemäß § 2193 Abs. 1 BGB keine Angaben über die Person zu machen, an welche die Leistung erfolgen soll (BayObLG NJW 1988, S. 2742 f und Rpfleger 1988, S. 366 f, jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1992 - 5 W 120/92

    Erbeinsetzung, Tierschutz, Zuwendungsempfänger, Auslegung, Zweckauflage,

    Dessen Auslegung bindet das Rechtsbeschwerdegericht solange, als sie nach hinreichender Erforschung des maßgeblichen Sachverhaltes, § 12 FGG, nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testamentes nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, § 25 FGG (vgl. Keidel/Kunze/Winkel, FGG, 12.Aufl., § 27, Rn. 48; BayObLG NJW 1988, 2742; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 9).

    Unerheblich ist daher auch die von der Rechtsbeschwerde angesprochene Möglichkeit einer Zweckauflage im Sinne der §§ 1940, 2193 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLG, NJW 1988, 2742 zu der letztwilligen Verfügung: Das Vermögen "solle den Tieren zugute kommen").

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Vielmehr genügt es entsprechend der Zielrichtung des § 2065 BGB , wenn der Bedachte im Zeitpunkt des Erbfalls durch jede sachkundige Person anhand objektiver Kriterien bezeichnet werden kann (BGH aaO S. 202 f.; BayObLG NJW 1999, 1119/1120 und NJW 1988, 2742 ; FamRZ 1990, 1275/1277; OLG Köln Rpfleger 1984, 236/237).
  • OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    c) Abgesehen von den Fällen des § 506 ZPO gilt in Ansehung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO etwas anderes nur dann, wenn die Klage zunächst bei einem unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. insoweit BGH MDR 1976, 378 und Senat, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 AR 28/88 -, abgedr. in NJW-RR 1989, 7.1.6 sowie Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 AR 16/04 -) oder wenn der Kläger dem angerufenen Gericht im Wege der Klageänderung einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung stellt (vgl. insoweit BGH NJW 2001, 2477, 2478 m. w. N.).
  • BayObLG, 10.04.1989 - 1a BReg Z 72/88

    Weitere Beschwerde auf Einziehung eines erteilten Erbscheins; Erstreckung des

    Auch Äußerungen des Erblassers über den Inhalt seines Testaments sind zu verwerten, die zumindest Anzeichen für seinen Willen im Zeitpunkt der Testamentserrichtung sind (BayObLG NJW 1988, 2742/2743 m.w.Nachw.).
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