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   BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93   

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https://dejure.org/1993,4735
BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93 (https://dejure.org/1993,4735)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1993 - 3Z BR 4/93 (https://dejure.org/1993,4735)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 (https://dejure.org/1993,4735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 19 Abs. 2
    Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen für die Ermittlung der Gerichtsgebühren in Nachlassverfahren; Zulässigkeit der Einholung amtlicher Auskünfte im Wege des Freibeweises zur Bestimmung der Höhe von Gerichtsgebühren in FGG-Verfahren; Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Gebührenforderungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 334
  • BayObLGZ 1993 Nr. 42
  • BayObLGZ 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19

    Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle

    Es ist zwar richtig, dass die nach billigem Ermessen vorgenommene Wertfestsetzung eines Notars allein im Hinblick auf die pflichtgemäße Ermessensausübung gerichtlich überprüfbar ist (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 -, Rn. 10 f, juris) und daher eine Ermessensausübung nur darauf überprüft werden kann, ob der Notar den maßgebenden Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung erforscht hat, ob die Ermessensausübung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob Rechtsvorschriften, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 -, Rn. 16, juris).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 3Z BR 20/04

    Bewertung von Nachlassgegenständen: Grundstück - Anteil an Kommanditgesellschaft

    Denn nach dieser Vorschrift sind alle ausreichenden Anhaltspunkte für einen den Einheitswert übersteigenden Wert heranzuziehen, um dem Verkehrswert - als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 KostO - zum Bewertungszeitpunkt möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1993, 173/175).

    Soweit die Beteiligten zu 2 und 3 keine weiteren Unterlagen vorgelegt haben, durfte das Landgericht ihre Angaben zur Bewertung der Grundstücke im Nachlassverzeichnis als Schätzgrundlage heranziehen und in Richtung auf den Verkehrswert korrigieren (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 128; JurBüro 1988, 1199/1200; BayObLGZ 1993, 173/176).

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; 1993, 173/176 f.).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01

    Grundlagen für die Wertfestsetzung eines Gebäudes

    Soweit das Gesetz eine Prüfung in das Ermessen des Gerichts stellt, hat das Gericht der weiteren Beschwerde nur nachzuprüfen, ob die Tatsacheninstanzen das ihnen eingeräumte Ermessen überschritten haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen haben oder Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht beachtet worden sind (vgl. BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; JurBüro 1999, 376; OLG Köln JurBüro 1990, 1016).

    Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO sind, wie bereits ausgeführt, die Angaben der Beteiligten, also auch diejenigen des Kostenschuldners, zu berücksichtigen; diesen Angaben kommt eine besondere Bedeutung zu (BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; Mummler, KostO, 12. Aufl. 1995, "Grundbesitzwert" Anm. 3.2).

    Ferner weist die Kostengläubigerin zutreffend darauf hin, dass die beharrliche Weigerung, dem Gericht die ohne Schwierigkeiten zugänglichen Brandversicherungsurkunden zu beschaffen und dadurch an einer sachgerechten Bewertung mitzuwirken, wie eine Beweisvereitelung zu werten ist und das Gericht grundsätzlich berechtigt, eine Schätzung des Wertes vorzunehmen (BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; Bengel in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 19 Rdn. 52).

  • OLG München, 26.04.2017 - 34 Wx 72/17

    Erfolglose Geschäftswertbeschwerde - Wertbestimmung durch Bestimmung des

    In einem solchen Fall lässt sich nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1976, 89; 1993, 173/175), der der Senat gefolgt ist (siehe etwa Beschluss vom 20.3.2011, 34 Wx 23/11), der Wert von bebautem Grundbesitz häufig unter Heranziehung des aus dem Brandversicherungswert ermittelten Gebäudewerts zuzüglich des Richtwerts nach § 196 BauGB für Grund und Boden feststellen.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 148/00

    Gebäudewert von Mietwohngrundstücken

    »Der Gebäudewert von Mietwohngrundstücken kann im Ertragswertverfahren ermittelt werden, wenn sich der Kostenschuldner darauf beruft, eine Ertragswertberechnung vorlegt und etwa erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellt (Fortführung zu BayObLGZ 1979, 69 ff. und Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 173 ff.).«.

    Auch die Entscheidung vom 23.4.1993 (BayObLGZ 1993, 173 ff.) erklärt die Ertragswertmethode nicht generell für unzulässig.

  • BayObLG, 26.10.2001 - 3Z BR 95/01

    Verfassungsmäßigkeit der Wertgebühren in Nachlasssachen - Bewertung eines zum

    Da die Beteiligte keine weiteren Unterlagen vorgelegt hat, durfte das Landgericht die Angaben der Beteiligten zur Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt im Erbschaftssteuerverfahren als Schätzgrundlage heranziehen und in Richtung auf den Verkehrswert korrigieren (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 128; JurBüro 1988, 1199/1200; BayObLGZ 1993, 173/176).

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt hingegen nicht der Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts (BayObLGZ 1976, 281/284; 1993, 173/176 f.).

  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 15 W 171/99

    Bezeichnung des Gebührentatbestandes für den Entwurf einer Urkunde bei

    Verfügung stellt (Fortführung zu BayObLGZ 1979, 69 ff. und Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 173 ff.).

    Auch die Entscheidung ( BayObLGZ 1993, 173 ff.) erklärt die Ertragswertmethode nicht generell für unzulässig.

  • KG, 27.04.2018 - 9 W 76/16

    Nachberechnung bei ermessensfehlerfreier Wertfestsetzung des Notars

    Die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung unterliegt dann nicht der Nachprüfung des Beschwerdegerichts (BayObLG, Beschluss vom 22. April 1993 - 3Z BR 4/93 - BayObLGZ 1993, 173).
  • OLG München, 17.06.2015 - 34 Wx 61/15

    (Hier zulässige) Ermittlung des Grundstückswerts (§ 19 KostO) einer gewerblichen

    a) Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1976, 89; 1993, 173/175), der der Senat gefolgt ist (siehe etwa Beschluss vom 20.3.2011, 34 Wx 23/11), lässt sich der Wert bebauten Grundbesitzes häufig unter Heranziehung des aus dem Brandversicherungswert ermittelten Gebäudewerts zuzüglich des Richtwerts nach § 196 BauGB für Grund und Boden feststellen, wobei für den Bodenrichtwert regelmäßig ein Sicherheitsabschlag von bis zu 25 % anerkannt ist (BayObLGZ 1972, 297; Diehn in Bormann/Diehn Sommerfeldt § 46 Rn. 20).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 387/00

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens in einer Erbscheinssache

    Dazu ist jedoch erforderlich, dass das Gutachten von dem Beteiligten, der sich darauf beruft, vorgelegt wird (BayObLGZ 1993, 173/175).
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 115/99

    Verdrängung der Betreuungsgebühr im Abgeltungsbereich der Hebegebühr

  • BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02

    Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten

  • KG, 02.05.2018 - 9 W 76/16

    Nachberechnung bei ermessensfehlerfreier Wertfestsetzung des Notars

  • OLG München, 18.06.2013 - 34 Wx 92/13

    Kostenentscheidung im Grundbuchverfahren: Eigentumsumschreibung nach Fusion von

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 178/98

    Wertermittlung bei Grundstücken

  • OLG München, 18.03.2016 - 34 Wx 400/15

    Geschäftswert der Eintragung der Auflassung einer Eigentumswohnung

  • BayObLG, 11.05.1995 - 1Z BR 3/95

    Bewertung eines Grundstücks mit abbruchreifem Gebäude

  • BayObLG, 22.07.1999 - 1Z BR 222/96

    Geschäftswertfestsetzung im Erbscheinsverfahren

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