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   BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98   

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BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98 (https://dejure.org/1998,26611)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 3Z BR 15/98 (https://dejure.org/1998,26611)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 3Z BR 15/98 (https://dejure.org/1998,26611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bindungskraft der Schätzung des Zeitaufwands eines Betreuers durch das Tatsachengericht für das Rechtsbeschwerdegericht; Anspruch eines Betreuers auf Bewilligung einer angemessenen Vergütung; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Der Bewilligung einer Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen steht nämlich nicht entgegen, daß die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers fehlten (BayObLGZ 1997, 53 m.w.N.) oder daß die Betreuung entgegen § 1908d Abs. 1 BGB zu lange aufrecht erhalten wurde (BayObLGZ 1997, 301).

    Aufgrund einer etwa fehlerhaften, aber gleichwohl wirksamen, Bestellung zum Betreuer blieb dieser bis zur Aufhebung der Bestellung berechtigt und verpflichtet, die in seinen Aufgabenkreis fallenden Geschäfte zu führen ( § 1901 , § 1902 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 53/55).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303 m.w.N.), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1997, 53/55 m.w.N.).

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Ist - wie hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung ( § 1908i Abs. 1 Satz 1 , § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG, § 550 ZPO ; BayObLGZ 1997, 146/147; KG BtPrax 1996, 184/185).

    Hinsichtlich des Zeitaufwands steht dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen zu (BayObLGZ 1996, 47/50; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 116; KG BtPrax 1996, 184/187).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Ist - wie hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung ( § 1908i Abs. 1 Satz 1 , § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    In der Regel ist für den Stundensatz eines Rechtsanwalts von einem Richtwert in Höhe von 200 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) auszugehen, der im Einzelfall gemäß den für alle Betreuer geltenden Grundsätzen (BayObLGZ 1996, 37/38 f.) erhöht oder herabgesetzt werden kann (BayObLGZ 1997, 44/49).

  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Mit der Gewährung eines Stundensatzes von 230 DM einschließlich Mehrwertsteuer hat sich das Landgericht im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1173; OLG Karlsruhe DAVorm. 1998, 333/335).

    Dies gilt auch für den Einwand, der Beteiligte zu 1) habe als Betreuer seine Pflichten in einer Weise verletzt, die Schadenersatzansprüche begründe (BayObLG FamRZ 1996, 1173/1175 [BayObLG 10.04.1996 - 3 Z BR 56/96] ; KG Rpfleger 1988, 261 f.).

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Der Bewilligung einer Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen steht nämlich nicht entgegen, daß die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers fehlten (BayObLGZ 1997, 53 m.w.N.) oder daß die Betreuung entgegen § 1908d Abs. 1 BGB zu lange aufrecht erhalten wurde (BayObLGZ 1997, 301).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303 m.w.N.), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1997, 53/55 m.w.N.).

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Hinsichtlich des Zeitaufwands steht dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen zu (BayObLGZ 1996, 47/50; OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 116; KG BtPrax 1996, 184/187).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 352/96

    Vergütung des Betreuers bei mehreren Qualifikationen - Sozialpädagoge und

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Ist - wie hier - der Betreuer Berufsbetreuer und der Betroffene nicht mittellos, hat der Betreuer Anspruch auf die Bewilligung einer angemessenen Vergütung ( § 1908i Abs. 1 Satz 1 , § 1836 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB ; vgl. BayObLGZ 1997, 146/147; 1996, 37 ff. und 47 ff.; 1995, 35 ff.; KG BtPrax 1996, 184).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG, § 550 ZPO ; BayObLGZ 1997, 146/147; KG BtPrax 1996, 184/185).

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor, selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen des § 65 FGG nicht erfüllt waren (vgl. BGHZ 33, 195/201; 41, 303; BayObLGZ 1959, 328/329 f.).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Das ist nicht zulässig (§ 27 Abs. 1 FGG, §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1997, 213/216).
  • OLG München, 20.06.1989 - 25 U 3632/88

    Anspruch gegen den Erben auf Auflassung und Herausgabe einer zugewendeten

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98
    Diese Entnahmen begründen eine materiell-rechtliche Einwendung, die im Vergütungsverfahren nicht zu berücksichtigen ist (BayObLG MDR 1990, 54; KG NJW 1957, 1441).
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
  • KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87

    Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

  • OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 143/97

    Abberufung des KG-Liquidators aus wichtigem Grund aufgrund Erschütterung des

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

    Soweit die Rechtsbeschwerde den Sachverhalt anders darstellt, kann dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden (§ 27 Abs. 2 , §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252; BayObLG FamRZ 1998, 1245 LS).
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