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   BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86   

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https://dejure.org/1987,2076
BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86 (https://dejure.org/1987,2076)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86 (https://dejure.org/1987,2076)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - BReg. 3 Z 163/86 (https://dejure.org/1987,2076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftsführer; Selbstkontrahierung; Verbot; Befreiung; Erlöschen; Anteilsvereinigung; Einmann-GmbH; Alleingesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 35 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1175
  • DNotZ 1989, 32
  • WM 1987, 982
  • BB 1987, 1482
  • Rpfleger 1988, 26
  • BayObLGZ 1987, 153
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86
    Dem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer (Liquidator) können Rechtsgeschäfte mit sich selbst entweder nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (.. BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1985, 189/191 [hier: II (220) 279 a und 297 e]).

    Hierbei darf jedoch nicht auf die Eigenschaft als einziger Gesellschafter abgestellt werden; die Befreiung hat sich vielmehr entweder auf jeden oder einen konkret bestimmten Geschäftsführer (Liquidator) zu beziehen (BGHZ 87, 59/63 ..).

  • BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85

    Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86
    Dem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer (Liquidator) können Rechtsgeschäfte mit sich selbst entweder nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (.. BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1985, 189/191 [hier: II (220) 279 a und 297 e]).
  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Es sieht sich jedoch an ihrer Zurückweisung durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Mai 1987 (bei BayObLGZ 1987, 153 ff = WM 1987, 982 ff) und vom 21. September 1989 (BayObLGZ 1989, 375, 378 ff = GmbHR 1990, 213 ff) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 3 Wx 340/90

    Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller

    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.

    Die entgegengesetzte Auffassung (vgl. BayObLGZ 1987, 153, 157ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378ff.) wird vom hiesigen Registergericht nicht geteilt.

    Die gegenteilige Auffassung des BayObLG(BayObIGZ 1987, 153,157 ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378 ff.), wonach die Befreiung des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB erlösche, wenn dieser Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter der GmbH werde, vermöge nicht zu überzeugen und sei mit Recht in der Lit. auf Kritik gestoßen.

  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89

    Erlöschen der Befreiung von § 181 BGB bei Vereinigung aller GmbH-Anteile in der

    b) Der Senat hält an seiner Rechtsmeinung fest, daß die einem bestimmten Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH durch die Satzung erteilte und im Handelsregister eingetragene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB grundsätzlich erlischt, wenn eine Einmanngesellschaft entstanden ist, deren Alleingesellschafter dieser Geschäftsführer ist ( BayObLGZ 1987, 153 [= MittBayNot 1987, 208 = DNotZ 1989, 32 ]).

    Selbst wenn die jährlich im nachhinein zum Handelsregister einzureichende Liste der Gesellschafter ( § 40 GmbHG ) für den maßgebenden Stichtag die Bildung einer Einmanngesellschaft ausweisen sollte, kann dies in der Zwischenzeit bereits wieder überholt sein; die Liste stellt also keine zuverlässige Informationsquelle für den Rechtsverkehr dar ( BayObLGZ 1987, 153 /159) und wird deshalb in der Regel auch keine geeignete Grundlage für ein Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG abgeben.

  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98

    Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des

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  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.1989 - 5 K 1218/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verstoß des

    Damit wäre auch nicht mehr der mit der Einfügung des § 35 Abs. 4 GmbHG verfolgte Zweck, für Gläubiger die Möglichkeit von Insichgeschäften des Einmanngesellschafter-Geschäftsführers offenkundig zu machen, gewährleistet (vgl. im einzelnen Beschluß des BayObLG vom 22.5.1987, BReg. 3 Z 163186, GmbHR 1987, 428 ; BB 1987, 1482 [= DNotZ 1989, 32 = MittBayNot 1987, 208 ]).
  • LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90

    Bindungswirkung einer aus § 2069 BGB abgeleiteten Ersatzerbfolge

    Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.
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