Rechtsprechung
BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geschäftsführer; Selbstkontrahierung; Verbot; Befreiung; Erlöschen; Anteilsvereinigung; Einmann-GmbH; Alleingesellschafter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 02.09.1986 - 2 KfH T 273/86
- BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1175
- DNotZ 1989, 32
- WM 1987, 982
- BB 1987, 1482
- Rpfleger 1988, 26
- BayObLGZ 1987, 153
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82
Gestattung des Selbstkontrahierens
Auszug aus BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86
Dem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer (Liquidator) können Rechtsgeschäfte mit sich selbst entweder nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (.. BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1985, 189/191 [hier: II (220) 279 a und 297 e]).Hierbei darf jedoch nicht auf die Eigenschaft als einziger Gesellschafter abgestellt werden; die Befreiung hat sich vielmehr entweder auf jeden oder einen konkret bestimmten Geschäftsführer (Liquidator) zu beziehen (BGHZ 87, 59/63 ..).
- BayObLG, 14.05.1985 - BReg. 3 Z 41/85
Befreiung des Liquidators einer GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB
Auszug aus BayObLG, 22.05.1987 - BReg. 3 Z 163/86
Dem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer (Liquidator) können Rechtsgeschäfte mit sich selbst entweder nur von vornherein im Gesellschaftsvertrag oder nachträglich durch Änderung der Satzung gestattet werden (.. BGHZ 87, 59/60; BayObLGZ 1985, 189/191 [hier: II (220) 279 a und 297 e]).
- BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
Es sieht sich jedoch an ihrer Zurückweisung durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Mai 1987 (bei BayObLGZ 1987, 153 ff = WM 1987, 982 ff) und vom 21. September 1989 (BayObLGZ 1989, 375, 378 ff = GmbHR 1990, 213 ff) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 3 Wx 340/90
Befreiung des GmbH-Geschäftsführers von § 181 BGB bei Vereinigung aller …
Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.Die entgegengesetzte Auffassung (vgl. BayObLGZ 1987, 153, 157ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378ff.) wird vom hiesigen Registergericht nicht geteilt.
Die gegenteilige Auffassung des BayObLG(BayObIGZ 1987, 153,157 ff. = DNotZ 1989, 32 ; BayObLGZ 1989, 375, 378 ff.), wonach die Befreiung des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB erlösche, wenn dieser Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter der GmbH werde, vermöge nicht zu überzeugen und sei mit Recht in der Lit. auf Kritik gestoßen.
- BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89
Erlöschen der Befreiung von § 181 BGB bei Vereinigung aller GmbH-Anteile in der …
b) Der Senat hält an seiner Rechtsmeinung fest, daß die einem bestimmten Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH durch die Satzung erteilte und im Handelsregister eingetragene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB grundsätzlich erlischt, wenn eine Einmanngesellschaft entstanden ist, deren Alleingesellschafter dieser Geschäftsführer ist ( BayObLGZ 1987, 153 [= MittBayNot 1987, 208 = DNotZ 1989, 32 ]).Selbst wenn die jährlich im nachhinein zum Handelsregister einzureichende Liste der Gesellschafter ( § 40 GmbHG ) für den maßgebenden Stichtag die Bildung einer Einmanngesellschaft ausweisen sollte, kann dies in der Zwischenzeit bereits wieder überholt sein; die Liste stellt also keine zuverlässige Informationsquelle für den Rechtsverkehr dar ( BayObLGZ 1987, 153 /159) und wird deshalb in der Regel auch keine geeignete Grundlage für ein Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG abgeben.
- OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 90/98
Eintragung der Gesellschaftsvertretung in das Handelsregister; Bedenken des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 25.09.1989 - 5 K 1218/89
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verstoß des …
Damit wäre auch nicht mehr der mit der Einfügung des § 35 Abs. 4 GmbHG verfolgte Zweck, für Gläubiger die Möglichkeit von Insichgeschäften des Einmanngesellschafter-Geschäftsführers offenkundig zu machen, gewährleistet (vgl. im einzelnen Beschluß des BayObLG vom 22.5.1987, BReg. 3 Z 163186, GmbHR 1987, 428 ; BB 1987, 1482 [= DNotZ 1989, 32 = MittBayNot 1987, 208 ]). - LG Köln, 12.07.1990 - 11 T 123/90
Bindungswirkung einer aus § 2069 BGB abgeleiteten Ersatzerbfolge
Da diese Auffassung von der des BayObLG (BayObLGZ 1987, 153 = DNotZ 1989, 32; BayObLGZ 1989, 375 ) abweicht, wird die Sache dem BGH vorgelegt.