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   BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96   

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BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensfragen; Bestellung eines Betreuers mit bestimmten Aufgabenkreisen durch das Amtsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Feststellungen zur Erteilung einer Generalvollmacht, eigene Feststellungen in Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die insoweit erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 63, 66).

    Dieser Begründungsmangel führt jedoch nicht zur Zurückweisung der Sache, da der Senat auch die insoweit erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen und hierbei namentlich den neuen Tatsachenvortrag des Betreuers berücksichtigen kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.).

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    (2) Das Landgericht hat - ohne zur Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts weitere Feststellungen zu treffen - lediglich ausgeführt, daß die Betroffene falsche Vorstellungen über den Umfang ihres Vermögens habe (vgl. hierzu BayObLGZ FamRZ 1993, 851 ).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Danach ist die Betroffene, wie aus dem Gutachten der Landgerichtsärztin vom 10.1.1996 und dem Ergebnis der Anhörung der Betroffenen vom selben Tag hervorgeht, nicht mehr imstande, in finanziellen Angelegenheiten ihren Willen unbeeinflußt von ihrer geistigen Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl BGH NJW 1996, 918, 919).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die insoweit erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur weiteren Beschwerde ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerden (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 120; KG BtPrax 1995, 106, 107).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ), d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1995, 1085 ; BayObLGZ 1994, 209, 212).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur weiteren Beschwerde ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerden (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 120; KG BtPrax 1995, 106, 107).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00

    Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem

    Dies kann nur durch den Tatrichter geschehen, während dem Senat nur im Falle einer Entscheidungsreife eine Sachentscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370).
  • OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98

    Fehlende Betreuungsnotwendigkeit

    Dem Senat ist es hierbei nicht verwehrt, die erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen, wenn sie nicht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses getroffen sind (vgl. beispielsweise BayObLG FamRZ 96, 1370 ).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 373/01

    Betreuerbestellung trotz Generalbevollmächtigung

    Der Senat hat keine Bedenken, die vorgelegte Generalvollmacht als Vorsorgevollmacht auszulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. vor § 1896 Rn. 7), die die Anordnung einer Betreuung in den Grenzen ihres Geltungsbereichs überflüssig machen kann (vgl. Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11).
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