Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9191
BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04 (https://dejure.org/2004,9191)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 5St RR 121/04 (https://dejure.org/2004,9191)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 5St RR 121/04 (https://dejure.org/2004,9191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62 § 63 § 72 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 295
  • BayObLGSt 2004, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG

    Bei der Prüfung, ob eine weitere freiheitsentziehende Maßregel anzuordnen ist, muss der Tatrichter in einem Fall, in dem - wie hier - nach einer früheren Unterbringung gemäß § 63 StGB nunmehr eine solche nach § 64 StGB im Raum steht, in Anlehnung an § 72 Abs. 1 StGB schon bei seiner Entscheidung über deren Verhängung prüfen, ob der Zweck der Maßregel, deren tatbestandliche Voraussetzungen er bejaht, nicht bereits durch die früher verhängte Maßregel erreicht wird oder wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Juni 2004, NStZ-RR 2004, 295, 296).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Wird dagegen auch in dem neuen Verfahren neben der Freiheitsstrafe auf die Unterbringung erkannt, so ist durch die Unterbrechungsregelung des § 54 Abs. 3 StrVollstrO gewährleistet, dass auch der zweite Maßregelausspruch zur Vollstreckung gelangt und damit § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB für die neu verhängte Freiheitsstrafe ebenfalls Anwendung findet (vgl. Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO 8. Aufl. § 54 Rdn. 7; übersehen von BayObLG NStZ-RR 2004, 295, 297).

    Ebenso ist unerheblich, ob aus der unterhalb der Gesetzesebene geltenden Verwaltungsanordnung des § 54 Abs. 3 StrVollstrO eine derartige Folgerung gezogen werden kann (vgl. dazu BayObLG NStZ-RR 2004, 295, 296).

  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 325/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unverhältnismäßigkeit infolge

    Maßgeblich ist bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne aber darauf abzustellen, ob die erneute Anordnung zur Erreichung des Maßregelziels der Besserung (Heilung) und Sicherung geeignet und erforderlich ist, weil von ihr Wirkungen ausgehen, die der erste Maßregelausspruch nach § 63 StGB nicht zeitigt, was insbesondere dann der Fall sein wird, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann (BGHSt 50, 199; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06 = NStZ-RR 2007, 8; BayObLG NStZ-RR 2004, 295, 297; Pollähne JR 2006, 316; krit. Grünebaum R&P 2004, 187, 190 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht