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   BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95   

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https://dejure.org/1995,5439
BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95 (https://dejure.org/1995,5439)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95 (https://dejure.org/1995,5439)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 1 ObOWi 605/95 (https://dejure.org/1995,5439)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen fahrlässigen Wendens auf einer Kraftfahrstraße; Abgrenzung zwischen Abbiegen und Wenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 5, § 18 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 161
  • BayObLGSt 1995, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.08.1977 - 4 StR 639/76

    Unzulässiges Wenden auf der Autobahn, wenn nicht beabsichtigt ist, die Fahrt

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95
    a) Wenden im Sinn von § 9 Abs. 5 , § 18 Abs. 7 StVO ist ein Vorgang, bei dem ein Fahrzeug von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird (BGHSt 27, 233, 235).
  • BGH, 28.05.1982 - 4 StR 224/81

    Der Fahrzeugführer, der von der Autobahneinfahrt vor Erreichen der

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95
    Dabei liegt der Unterschied zum Abbiegen darin, daß das Fahrzeug beim Wenden nicht die bisherige Fahrbahn verläßt, vielmehr auf derselben - baulich einheitlichen - Straße, gegebenenfalls unter Mitbenutzung neben der eigentlichen Verkehrsfläche liegender anderer Grundflächen, in die Gegenrichtung gebracht wird (BGHSt 31, 71/74; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Auflage § 9 StVO Rn. 50; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13. Aufl. § 9 StVO Rn. 56; HK-StVR/Walther § 9 StVO Rn. 103).
  • BayObLG, 19.11.1981 - 2 ObOWi 413/81

    Wenden; Kraftfahrtstraße; Parkplatz; Fahrtrichtung; Fahrzeug

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95
    Für seine gegenteilige Ansicht kann sich das Amtsgericht nicht auf den Beschluß des Senats vom 19.11.1981 (BayObLGSt 1981, 178) berufen.
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Gegen §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 StVO verstößt danach nicht, wer von der Kraftfahrstraße (nach links) in einen privaten forstwirtschaftlichen Weg (vgl. BayObLGSt 1995, 200 = NZV 1996, 161 = VRS 90, 448) oder auf eine unmittelbar anschließende, nicht zum öffentlichen Verkehr freigegebene Fläche (OLG Düsseldorf DAR 1983, 90) einfährt oder von der Straße in eine Grundstückseinfahrt einbiegt (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 58 und OLG Köln DAR 2000, 120 jeweils zu § 9 Abs. 5 StVO) und anschließend entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung seine Fahrt fortsetzt.

    Verläßt ein Kraftfahrer vollständig die Kraftfahrstraße, indem er zum Beispiel in einen forstwirtschaftlichen Waldweg einfährt, und setzt er sodann aus diesem herausfahrend seine Fahrt in nunmehr entgegengesetzter Fahrtrichtung fort, so liegt nach herrschender Meinung kein Wenden im Sinne des § 18 Abs. 7 StVO vor (vgl. BayObLGSt 1995, 200).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16

    (Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in

    Auch dem angeführten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Bußgeldsachen vom 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95 - (NZV 1996, 161) lassen sich keine Gründe entnehmen, die die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in Frage stellten, zumal dem Beschluss kein Einfahren aus einem Grundstück i. S. des § 10 Satz 1 StVO, sondern ein Rückwärtseinbiegen aus der Fahrbahn (eines privaten Forstwegs) zugrunde lag (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 10 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08

    Verbotswidriges Wenden auf einer Kraftfahrstraße unter Benutzung eines

    " Verlässt ein Kraftfahrer vollständig die Kraftfahrstraße, indem er zum Beispiel in einen forstwirtschaftlichen Waldweg einfährt, und setzt er sodann aus diesem herausfahrend seine Fahrt in nunmehr entgegengesetzter Fahrtrichtung fort, so liegt nach herrschender Meinung kein Wenden im Sinne des § 18 VII StVO vor (vgl. BayObLGSt 1995, 200).
  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

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