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   BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91   

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BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91 (https://dejure.org/1992,1209)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91 (https://dejure.org/1992,1209)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - AR 2 Z 110/91 (https://dejure.org/1992,1209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit des Abgabebeschlusses des Prozessgerichts an das Wohnungseigentumsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 597
  • DNotZ 1993, 338
  • Rpfleger 1992, 190
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Das Wohnungseigentumsgericht ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG grundsätzlich nur für Streitigkeiten zwischen Personen zuständig, die als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (BayObLGZ 1990, 101/104; vgl. auch BGHZ 106, 113 ; BGHZ 107, 285 ; die Entscheidung BayObLGZ 1972, 162/163 ist insoweit durch die Rechtsprechung des BGH überholt).

    Eine Ausnahme läßt der Senat nur für die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft zu, deren Voraussetzungen im einzelnen er im Beschluß vom 11.4.1990 (BayObLGZ 1990, 101/103 ff.) dargelegt hat.

  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Obwohl Landgericht und Amtsgericht hier zum selben Oberlandesgerichtsbezirk gehören, besteht eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht, weil es in Bayern nicht zur Entscheidung über weitere Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; BayObLGZ 1991, 150/151).

    Der Beschluß des Amtsgerichts, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, war nach § 45 Abs. 1 WEG anfechtbar (BayObLGZ 1990, 233/235 f.).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Zwar ist sein Abgabebeschluß vom 10.6.1991 gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG grundsätzlich bindend, wenn auch erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft (Thomas/Putzo Anm. 2 a, Baumbach/Albers Anm. 2, jeweils zu § 17 a GVG . In vorliegendem Fall kommt dem Beschluß aber deshalb keine Bindungswirkung zu, weil das Landgericht jedenfalls nicht allen Beklagten zur Frage der Abgabe rechtliches Gehör gewährt hat. Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungs- oder Abgabebeschlusses, wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einer der Verfahrensparteien beruht (BGHZ 71, 69/72; BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Zwar ist sein Abgabebeschluß vom 10.6.1991 gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG grundsätzlich bindend, wenn auch erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft (Thomas/Putzo Anm. 2 a, Baumbach/Albers Anm. 2, jeweils zu § 17 a GVG . In vorliegendem Fall kommt dem Beschluß aber deshalb keine Bindungswirkung zu, weil das Landgericht jedenfalls nicht allen Beklagten zur Frage der Abgabe rechtliches Gehör gewährt hat. Nach ständiger Rechtsprechung entfällt die Bindungswirkung eines Verweisungs- oder Abgabebeschlusses, wenn er auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber einer der Verfahrensparteien beruht (BGHZ 71, 69/72; BGHZ 102, 338/341; BayObLGZ 1986, 285/287).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Das Wohnungseigentumsgericht ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG grundsätzlich nur für Streitigkeiten zwischen Personen zuständig, die als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (BayObLGZ 1990, 101/104; vgl. auch BGHZ 106, 113 ; BGHZ 107, 285 ; die Entscheidung BayObLGZ 1972, 162/163 ist insoweit durch die Rechtsprechung des BGH überholt).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Das Wohnungseigentumsgericht ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG grundsätzlich nur für Streitigkeiten zwischen Personen zuständig, die als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (BayObLGZ 1990, 101/104; vgl. auch BGHZ 106, 113 ; BGHZ 107, 285 ; die Entscheidung BayObLGZ 1972, 162/163 ist insoweit durch die Rechtsprechung des BGH überholt).
  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Obwohl Landgericht und Amtsgericht hier zum selben Oberlandesgerichtsbezirk gehören, besteht eine Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nicht, weil es in Bayern nicht zur Entscheidung über weitere Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist (BayObLGZ 1990, 233/234 f.; BayObLGZ 1991, 150/151).
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Denn nunmehr ist auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht § 17 a GVG in der Neufassung durch das am 1.1.1991 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4.VwGOÄndG - vom 17.12.1990 (BGBl I S. 2809) entsprechend anzuwenden (BayObLGZ 1991, 186/189; BayObLG NJW-RR 1991, 1358; Thomas/Putzo § 17 a GVG Anm. 1 b und § 17 GVG Anm. 1 b; Zöller/Gummer ZPO 17. Aufl. Vorb. zu §§ 17 - 17 b GVG Rn. 11; Baumbach/Albers ZPO 50. Aufl. § 17 a GVG Anm. 2).
  • BayObLG, 06.06.1991 - AR 2 Z 44/91

    Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Denn nunmehr ist auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht § 17 a GVG in der Neufassung durch das am 1.1.1991 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung - 4.VwGOÄndG - vom 17.12.1990 (BGBl I S. 2809) entsprechend anzuwenden (BayObLGZ 1991, 186/189; BayObLG NJW-RR 1991, 1358; Thomas/Putzo § 17 a GVG Anm. 1 b und § 17 GVG Anm. 1 b; Zöller/Gummer ZPO 17. Aufl. Vorb. zu §§ 17 - 17 b GVG Rn. 11; Baumbach/Albers ZPO 50. Aufl. § 17 a GVG Anm. 2).
  • BGH, 26.09.1991 - I ARZ 582/91

    Entsprechende Anwendung des § 529 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - AR 2 Z 110/91
    Es entspricht aber einer allgemein anerkannten Rechtsansicht, daß berufungsrechtliche Verfahrensbestimmungen auch für das Rechtsmittel der Beschwerde, soweit deren Besonderheiten nicht entgegenstehen, entsprechende Anwendung finden (BGH, Beschluß vom 26.9.1991 - I ARZ 582/91).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1986 - 2 WF 211/85
  • OLG Hamm, 18.09.1990 - 15 W 272/90
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
  • OLG Koblenz, 06.09.1990 - 11 WF 864/90

    Sofortige Beschwerde; Urteilsberichtigung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 33/20

    Ansehen als werdender Wohnungseigentümer durch Erwerb seiner Einheit von einem

    Nach überwiegender Ansicht fehlt es insoweit an einem Bedürfnis für die vorverlagerte Anwendung der wohnungseigentumsrechtlichen Regeln, da die Wohnungseigentümergemeinschaft schon mit dem Vollzug der Aufteilung durch Anlegung der Wohnungsgrundbücher entstehe (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 597, 598; ZWE 2001, 74; NJW-RR 2002, 1022; KG, ZWE 2001, 275, 277; aus der Literatur etwa Zimmer in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 3 Rn. 4b; Riecke/Schmid/Lehmann-Richter, WEG, 5. Aufl., § 10 Rn. 41).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 2Z AR 12/94

    Sofortige Beschwerde im negativen Kompetenzkonflikt in einem

    Er unterliegt gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 577 ZPO , da auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht § 17 a GVG entsprechend anzuwenden ist (BayObLG NJW-RR 1992, 597 m.w.Nachw.; KG NJW-RR 1994, 208).

    Bei einem nicht verkündeten Beschluß, der nach § 329 Abs. 3 ZPO zugestellt werden müßte, aber den Parteien nur formlos mitgeteilt wurde, beginnt in entsprechender Anwendung von § 516 ZPO die Frist für die sofortige Beschwerde nach § 577 ZPO fünf Monate nach formloser Bekanntgabe (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

    Unterstellt, es liegt ein Beschluß des Amtsgerichts vor, mit dem es sich für unzuständig erklärt hat, so war dieser nach § 45 Abs. 1 WEG anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Denn § 17 a GVG gilt entsprechend für das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht (BGHZ 130, 159/163; BayObLG NJW-RR 1992, 597).

    b) Die materiell-rechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes sind für das Verhältnis der Beteiligten untereinander freilich nicht anwendbar, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft mangels Eintragung im Grundbuch noch nicht entstanden ist (vgl. § 3 WEG i.V.m. § 4 WEG) und bei Begründung von Wohnungseigentum durch eine Teilungserklärung nach § 3 WEG eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht entsteht (BayObLG NJW-RR 1992, 597/598; Staudinger/Rapp WEG § 3 Rn. 41; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Anh. § 10 Rn. 3 a.E.).

  • BayObLG, 28.06.1994 - 2Z AR 30/94

    Negativer Zuständigkeitsstreit in Wohnungseigentumssachen

    Auf das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsgericht und Prozeßgericht ist die Bestimmung des § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend anzuwenden (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ).

    Sie konnte auch nicht in entsprechender Anwendung des § 516 Halbsatz 2 ZPO beginnen (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ; OLG Koblenz FamRZ 1991, 100/101), da seit Erlaß des jeweiligen Beschlusses noch keine fünf Monate vergangen sind.

    Die Entscheidung unterlag der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ NJW-RR 1992, 597 mit weit. Nachw.).

  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96

    Gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer in den Einzelabrechnungen eines Verwalters

    Erstere ist eine Gesellschaft nach §§ 705 ff. BGB ; sie endet, wenn das Bauwerk errichtet und Wohnungseigentum durch Eintragung des Begründungsvertrags in das Grundbuch entstanden ist (vgl. BayObLG. NJW-RR 1992, 597, 598; WE 1994, 247).
  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 13 AR 13/06

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in

    (OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1079; siehe auch zu § 577 ZPO a.F. BayObLG NJW-RR 1992, 597 und OLG Koblenz, FamRZ 1991, 100, 101; ferner Zöller/Gummer, 24. Aufl. 2004, § 569 Rdz. 4 unter Aufgabe der in der 23. Aufl. vertretenen ablehnenden Auffassung).

    b) Dass der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg erst nach dem die Zuständigkeit verneinenden Beschluss des Amtsgerichts Rostock rechtskräftig wurde, beseitigt seine Bindungswirkung nicht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1440, 1441; BayObLG, NJW-RR 1992, 597).

  • BayObLG, 16.09.1994 - 2Z AR 42/94

    Streitigkeiten der Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Teileigentum

    Die Beschlüsse vom 22.7.1993 und 9.8.1993, die beide mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar waren (BayObLG NJW-RR 1992, 597 ), sind den Beteiligten zwar nur formlos mitgeteilt worden, so daß die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt wurde.

    In entsprechender Anwendung des § 516 ZPO (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 597 ) ist Rechtskraft aber zwischenzeitlich eingetreten.

  • OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 8 W 8/10

    Prozesskostenhilfe: Verwirkung eines Beschwerderechts infolge längere Untätigkeit

    In der Rechtsprechung wird teilweise angenommen, dass für diese Fälle eine gesetzliche Regelungslücke besteht, die in der Weise geschlossen werden muss, dass an die Stelle der Verkündung der Entscheidung ihr Erlass bzw. die Bekanntgabe treten soll (vgl. OLG Koblenz OLG Report 2003, 163, 164; Bay. ObLG NJW-RR 1992, 597; ebenso Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 30. Aufl. Rn. 6 zu § 569 ZPO).
  • OLG Köln, 02.05.2011 - 17 W 8/11

    Beginn der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen einen

    Wird eine Entscheidung - so wie der Kostenfestsetzungsbeschluss - jedoch nicht verkündet, so beginnt die Frist von fünf Monaten mit der formlosen Bekanntgabe an die Partei (BayObLG NJW-RR 1992, 597; 1994, 856; Lipp, in: MK-ZPO, 3. Auflage, § 569 Rn. 5; Musielak/Ball, ZPO, 8. Auflage, § 569 Rn. 4; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Auflage, § 569 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 03.01.2003 - 3 W 775/02

    Lauf der Beschwerdefrist bei nicht verkündeten oder förmlich zugestellten

    Das entsprach für § 577 Abs. 2 ZPO a.F. (i. V. m. § 516 ZPO a.F. in entsprechender Anwendung) einer ganz überwiegenden Meinung (vgl. z. B. Beschluss des 11. Zivilsenats vom 06.09.1990 - 11 WF 864/90 - in FamRZ 1991, S. 100, 101; BayObLG NJW-RR 1992, S. 597; BAG NJW 1994, S. 604, 605; Zöller/Gummer, ZPO , 22. Aufl., § 577 Rdnr. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO , 59. Aufl., § 577 Rdnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2016 - 2 AR 16/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit der

  • OLG Köln, 01.09.1993 - 2 W 130/93

    Feststellung der Wirkungslosigkeit eines konkursabweisenden Beschlusses;

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 5 W 121/98

    Das zuerst mit der Sache befasste Gericht i.S.v. § 36 Abs. 2 ZPO ist nicht das

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 22/00

    Entstehen einer Eigentümergemeinschaft durch Teilungsvertrag

  • OLG Brandenburg, 30.03.1995 - 6 W 53/94

    Möglichkeit der Anfechtung eines Abgabebeschlusses des Porzeßgerichts an

  • AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2011 - 24 W 109/11

    Anordnung eines Zwangsmittels in Abwesenheit der beklagten Partei; Lauf der

  • OLG Brandenburg, 01.02.2001 - 10 UF 11/01

    Grenzen der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt

  • AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung

  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z AR 1/03

    Bindungswirkung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschluss des

  • KG, 17.01.2001 - 24 W 2065/00
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

  • OLG Köln, 11.04.1995 - 2 W 60/95

    Zuständigkeit Wohnungseigentumssachen

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z AR 49/98

    Bestimmung der Zuständigkeit zwischen einem Prozessgericht und einem

  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z AR 92/97

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückverweisungsbeschluß bei negativem

  • BayObLG, 27.10.1993 - 2Z AR 35/93

    Nicht bekannt gemachte Verfügung als Unzuständigkeitserklärung i.S. des § 36 Nr.

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 49/93

    Unterscheidung zwischen der Bauherrenphase und der Zeit der

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