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   BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94   

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https://dejure.org/1995,3971
BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94 (https://dejure.org/1995,3971)
BayObLG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 2Z BR 129/94 (https://dejure.org/1995,3971)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 2Z BR 129/94 (https://dejure.org/1995,3971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für die Instandsetzung blinder doppelverglaster Fenster innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vorliegen eines Glasschadens bei durch Feuchtigkeit blind gewordener Fensterscheiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Instandhaltung von Verglasung and gemeinschaftlichem und Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94
    Nach § 5 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer nur vereinbaren, daß Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören; sie können aber nicht umgekehrt Bestandteile des Gebäudes, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, zum Gegenstand des Sondereigentums erklären (vgl. BGHZ 50, 56/60).
  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94
    Die Instandsetzung und Instandhaltung umfaßt auch die Erneuerung im Sinne einer Ersatzbeschaffung, sofern durch sonstige Maßnahmen ein ordnungsgemäßer Zustand nicht mehr hergestellt werden kann (BayObLG NJW 1975, 2296/2297; WuM 1993, 562 ).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94
    Darüber hinaus ist widersprüchliches Verhalten nur dann mißbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist und dieser im Hinblick hierauf bestimmte Dispositionen getroffen hat (vgl. BGHZ 32, 278/279; 94, 344/354).
  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 129/94
    Die Instandsetzung und Instandhaltung umfaßt auch die Erneuerung im Sinne einer Ersatzbeschaffung, sofern durch sonstige Maßnahmen ein ordnungsgemäßer Zustand nicht mehr hergestellt werden kann (BayObLG NJW 1975, 2296/2297; WuM 1993, 562 ).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

    Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum -

    Der Senat hat dies in einem Beschluss vom 23.2.1995 (NJW-RR 1996, 140) jedenfalls für doppelverglaste Fenster mit einfachem Rahmen und in einer weiteren Entscheidung vom 14.8.2003 (2Z BR 112/03) für Kunststofffenster mit Isolierglas bejaht.

    Schon in seinem Beschluss vom 28.4.1993 (WuM 1993, 562), der sich auf eine gleich lautende Klausel in einer Gemeinschaftsordnung bezog, hat der Senat ausgeführt, dass die Instandsetzung und Instandhaltung auch die vollständige Erneuerung im Sinne der Ersatzbeschaffung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums umfasst, sofern durch sonstige Maßnahmen ein ordnungsmäßiger Zustand nicht mehr hergestellt werden kann (siehe auch BayObLG NJW-RR 1996, 140/141).

  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Es schadet nicht, dass es sich bei dem Fenster regelmäßig um eine Sache im Gemeinschaftseigentum handelt (vgl. zur Einordnung als Gemeinschaftseigentum BayObLG NJW-RR 1996, 140), da die letzte Rate auch bei solchen Mängeln, die schriftlich festgehalten sind, noch nicht fällig ist, die im Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. Basty , Der Bauträgervertrag, 10. Aufl. 2021, Kap. 5, Rn. 136).
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer

    Die Fensterrahmen gehören zum Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 140 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum

    Bei den Fenstern handelt es sich um notwendige Bestandteile des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 14.8.2003, 2Z BR 112/03).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    (1) Die Fenster sind notwendiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; OLG Hamburg ZMR 2002, 618; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 61; jetzt auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 5 Rn. 36).
  • LG Wuppertal, 14.07.1995 - 6 T 313/95

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Abänderung der

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