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   BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99   

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https://dejure.org/2000,3914
BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99 (https://dejure.org/2000,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2Z BR 167/99 (https://dejure.org/2000,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2Z BR 167/99 (https://dejure.org/2000,3914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 890; WEG § 22; GBO § 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmachterteilung zur Änderung der Teilungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 890; WEG § 22; GBO § 5
    Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung, Abspaltung oder Ausgestaltung von Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 10 UR II 7/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 2924/99
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1232
  • ZMR 2000, 468
  • BauR 2000, 1536
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
    (2) Zwei Wohnungseigentümer können ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentums zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentums verringern (BGH NJW 1976, 1976; KG FGPRax 1998, 94; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 64).

    Befinden sich die beteiligten Wohnungseigentumsrechte in einer Hand, kann der Eigentümer alleine die entsprechenden Änderungen vornehmen (BGH NJW 1976, 1976).

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
    (2) Zwei Wohnungseigentümer können ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentums zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentums verringern (BGH NJW 1976, 1976; KG FGPRax 1998, 94; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 64).
  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
    Damit ist die Notwendigkeit einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Umwandlung in wohnungseigentum abbedungen (BayObLGZ 1989, 28/31; 1997, 233/236).
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
    Außerdem können zwei Wohnungseigentümer Teile des Sondereigentums von einem Wohnungseigentum abtrennen und mit einem anderen verbinden (BayObLGZ 1984, 10; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 64; Staudinger/Rapp WEG § 6 Rn. 19).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Eine rechtliche Vereinigung von Wohnungseigentumseinheiten ist nach heute herrschender Meinung analog § 890 BGB selbst dann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer zulässig, wenn die vom neugebildeten einheitlichen Sondereigentum erfaßten Räume keine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden, sondern weiterhin getrennt bleiben (BayObLGZ 1971, 102, 107 ff; BayObLG, ZMR 1999, 266, 267; 2000, 468, 469; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; 1993, 909, 910; Demharter, GBO, 23. Aufl., § 5 Rdn. 5; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 3 WEG Rdn. 48; Soergel/Stürner, aaO, § 9 WEG Rdn. 8; a.A. OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 431, 432; OLG Hamburg, NJW 1965, 1765; Weitnauer, aaO, § 3 WEG Rdn. 57).
  • OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 155/13

    Grundbucheintragung: Ausbau eines zu einer Wohnung gehörenden Speichers zu einer

    Anders als das Grundbuchamt sieht der Senat jedoch durch die Gemeinschaftsordnung die Mitwirkung der Wohnungseigentümer bei der Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt als abbedungen an (BayObLGZ 1989, 28/31; 1997, 233/236; BayObLG ZMR 2000, 468).
  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    Weder werden etwaige Umbaumaßnahmen mit Blick auf die Ausstattungsanforderungen, die an Wohnungen im Sinne des WEG gestellt werden (vgl. Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.3.1974; BAnz 1974, Nr. 58), thematisiert (vgl. hierzu Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 155/13 = FGPrax 2013, 203; BayObLG ZMR 2000, 468/470 m. w. N.), noch enthält die Gemeinschaftsordnung weitere sonstige Bestimmungen mit Bezug zur Nutzungsthematik.
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Denn ein Wohnungseigentümer kann zwei in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen; das durch die Vereinigung neu gebildete Wohnungseigentum braucht nicht in sich abgeschlossen zu sein (BayObLG ZMR 2000, 468/469 m.w.N.).

    Ferner können zwei Wohnungseigentümer ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentümers verringern, außerdem Teile des Sondereigentums von einem Wohnungseigentum abtrennen und mit einem anderen verbinden; auch hierzu ist die Mitwirkung anderer Wohnungseigentümer nicht erforderlich (BayObLG ZMR 2000, 468/469 m.w.N.).

  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Weder werden etwaige Umbaumaßnahmen mit Blick auf die Ausstattungsanforderungen, die an Wohnungen im Sinne des WEG gestellt werden (vgl. Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.3.1974; BAnz 1974, Nr. 58), thematisiert (vgl. hierzu Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 155/13 = FGPrax 2013, 203; BayObLG ZMR 2000, 468/470 m. w. N.), noch enthalten die Gemeinschaftsordnung und die vereinbarten Nachträge sonstige Bestimmungen mit Bezug zur Nutzungsthematik.
  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

    Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

    Dazu bedarf es weder einer gleichzeitigen Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile noch einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. OLG Zweibrücken, ZMR 2001, 663 f.; BayOblG ZMR 2000, 468 ff.; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 6 Randziffer 4; Staudinger-Rapp, WEG, 13. Auflage, § 6 Randziffer 19 ff., 21).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01

    Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan -

    Wie im Fall der Vereinigung mehrerer Wohnungen (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 266, 267 und ZMR 2000, 468, 469; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; zuletzt BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00 -) ist es nicht erforderlich, dass die vom neu gebildeten einheitlichen Sondereigentum erfassten Räume eine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden.
  • LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in

    Das spricht aber wiederum dafür, dass auch der "Boden" - nach seinem Ausbau - zu Wohnzwecken genutzt werden darf, weil das eingeräumte Ausbaurecht gerade darauf gerichtet ist, d.h. eine entsprechende Nutzungsbefugnis des Eigentümers mitumfasst (BayObLG, NZM 1998, 524; NZM 2000, 1232).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Denn ein Wohnungseigentümer kann zwei in seinem Eigentum stehende Wohnungseigentumsrechte ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vereinigen; das durch die Vereinigung neu gebildete Wohnungseigentum braucht nicht in sich abgeschlossen zu sein (Bay0bLG ZMR 2000, 468 /469 m.w.N.).

    Ferner können zwei Wohnungseigentümer ihre Miteigentumsanteile untereinander verändern, also den Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers zugunsten des Miteigentumsanteils eines anderen Wohnungseigentümers verringern, außerdem Teile des auch hierzu ist die Mitwirkung anderer Wohnungseigentümer nicht erforderlich (Bay0bLG ZMR 2000, 468/469 m.w.N.).

  • LG Passau, 10.11.2003 - 2 T 159/03

    Verbindung zweier Wohnungen mit einem Miteigentumsanteil

    Notar Georg Westermeier, Passau 5 Unter Hinweis auf BayObLG, Beschl. v. 1.10.1981, Rpfleger 1982, 21 f. 6 BayObLG, Beschl. v. 23.3.2000, MittBayNot 2000, 319 ; Schöner/ Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 2979; Palandt/Bassenge, § 6 WEG Rdnr. 7.7 Staudinger/Rapp, WEG, 12. Aufl., § 5 Rdnr. 9.8 BayVGH, Urt. v. 26.7.1990, NJW-RR 1991, 595 .
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