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   BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0   

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https://dejure.org/2005,37446
BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0 (https://dejure.org/2005,37446)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 2Z BR 236/0 (https://dejure.org/2005,37446)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 2Z BR 236/0 (https://dejure.org/2005,37446)
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    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    a) Die Jahresabrechnung muss nach herrschender Rechtsprechung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben im betreffenden Kalenderjahr enthalten (BayObLG NJW-RR 2004, 1602).

    Eine Ungültigerklärung des Gesamtbeschlusses wird aber regelmäßig dann zu erfolgen haben, wenn die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (BayObLG ZMR 2004, 50 und NJW-RR 2004, 1602; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 115).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Auch bei einer derart umfassenden Anfechtung ist es möglich, dass das Gericht den Beschluss nur hinsichtlich einzelner mangelhafter Positionen für ungültig erklären kann (BayObLG ZMR 1999, 185 und NZM 2002, 531; OLG Frankfurt ZMR 2003, 769; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 83a).
  • BayObLG, 18.12.2003 - 2Z BR 203/03

    Auslegungsbefugnis des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Gemeinschaftsordnung -

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (vgl. BayObLG ZMR 2004, 357 m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mir der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Der Senat hat durch Entscheidung vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03) auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97

    Weiterbenutzung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG dürfen ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage gehört (BayObLGZ 1998, 97/99), nicht verwendet werden; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden ( § 19 Abs. 1 Nr. 3; Abs. 4 EichG).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0
    Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung (§ 28 Abs. 5 WEG) legt im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bindend fest, welche Einnahmen zu verzeichnen und welche Ausgaben als Lasten und Kosten der Gemeinschaft im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG zu behandeln und demgemäß in den Einzelabrechnungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem jeweils maßgebenden Verteilungsschlüssel umzulegen sind (BayObLGZ 1989, 310/312; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 80).
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