Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8060
BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2005 - 3Z BR 143/04 (https://dejure.org/2005,8060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Berufsbetreuers bei Bereitschaft eines ehrenamtlichen Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 6; ; BGB § 1908b Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 6 § 1908b Abs. 1 Satz 2
    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft durch ehrenamtliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entlassung, wenn ehrenamtlicher Betreuer bereit steht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Betreuers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Eine Entlassung im Beschwerdeverfahren kurz vor der Überprüfung ist, sofern kein zwingender Grund vorliegt, jedoch unzweckmäßig (vgl. Senatsbeschluss vom 14.4.2003 Az. 3Z BR 63/03 = FamRZ 2003, 1411 [LS.]).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Die Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt aber gleichwohl nicht dazu, einen berufsmäßigen Betreuer zu entlassen, wenn eine ehrenamtlich tätige Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist (Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2002, Az. 6 W 517/02, JURIS-Doc KORE 507872003; Palandt/Diederichsen § 1908b Rn. 6).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und aufgrund einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht (vgl. BayObLG BtPrax 2005, 35/36).
  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03

    Voraussetzungen für die Vollmachtserteilung in einer Betreuungssache

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04
    Erforderlich für eine wirksame Bevollmächtigung ist aber eine vom Willen der Betroffenen getragene und ihr zuzurechnende Willenserklärung (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1323).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Die ganz herrschende Meinung leitet daraus auch die grundsätzliche Befugnis des Betroffenen ab, jederzeit selbst einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (KG FamRZ 2010, 835; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126; BayObLG BtPrax 2005, 148; BayObLG Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 5; OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 275 Rn. 5; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 275 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 275 FamFG Rn. 5; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.3.2013] § 275 FamFG Rn. 9; Horndrasch/Viefhues/Beermann FamFG § 275 Rn. 2; Brosey in Bahrenfuss FamFG § 275 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 5; Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2; BeckOK-FamFG/Günter [Stand: 1.7.2013] § 275 Rn. 2; Heidebach in Haußleiter FamFG § 275 Rn. 3; Jurgeleit/Meier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 3; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 Rn. 7; a.A. Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 316 Rn. 3 f.).

    aa) Die Befürworter einer solchen Einschränkung des § 275 FamFG (Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 FamFG Rn. 8; vgl. auch OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; wohl auch BayObLG BtPrax 2005, 148 und Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 7; unklar Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2) verweisen auf die Natur der Vollmachterteilung als Willenserklärung und darauf, dass die gesetzgeberische Vorstellung vom Betroffenen als selbstbestimmtem Verfahrenssubjekt zuweilen nicht verwirklicht werden könne, wenn der Betroffene durch seine Erkrankung jegliche Fähigkeit eingebüßt habe, sich verständlich zu artikulieren, den Sinn und die Folgen seiner Erklärung auch nur ansatzweise zu erkennen oder sich eine wenigstens ungefähre Vorstellung von seiner Lage zu bilden.

  • LG Dresden, 07.07.2016 - 2 T 217/16
    Dann hätte das Amtsgericht weiter abwägen müssen und den Willen des Betroffenen erforschen müssen, denn § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt nicht zur Entlassung des berufsmäßigen Betreuers (vgl. BayObLG BtPRax 2005, 148, zitiert nach juris, dort Rn. 11 ff.; OLG Hamm OLGR 2006, 648, zitiert nach juris, dort Rn. 13 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht