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   BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97   

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https://dejure.org/1998,6413
BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97 (https://dejure.org/1998,6413)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2Z BR 65/97 (https://dejure.org/1998,6413)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2Z BR 65/97 (https://dejure.org/1998,6413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Herabsetzung des Geschäftswerts auf 25 % im Interesse aller Miteigentumsanteilsberechtigten bei einer Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Ausschließliche Berücksichtigung einer Freistellung von laufenden Aufwendungen für ein Sondereigentum ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, 3, § 21, § 23 Abs. 4
    Prüfung der Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 1012
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 15 W 199/92

    Erforderlichkeit der schriftlichen Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    (3) Maßgebend für die Prüfung, ob ein Eigentümerbeschluß nichtig ist, sind die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung (vgl. OLG Hamm OLGZ 1993, 295/297).

    Für die Prüfung der Nichtigkeit ist auf die im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umstände abzustellen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1993, 295/297).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Diese Vorschriften sind aber nicht zwingend; ein Eigentümerbeschluß, der den in § 16 Abs. 2 WEG oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel abändert oder unter Verletzung von § 16 Abs. 3 WEG eine Sonderumlage anordnet, wird daher bestandskräftig, wenn er nicht rechtzeitig angefochten wird (BGHZ 127, 99/103 f.; BayObLG aaO).

    Eine solche ist einem vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß grundsätzlich zugänglich (vgl. BGHZ 127, 99 /104).

  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Dies ist der Fall, wenn er gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt oder zwingende Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes verletzt (vgl. BGHZ 107, 268/271, BayObLGZ 1984, 198/203, jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht nur auf den mit der Beschlußfassung verfolgten Zweck, sondern auch darauf an, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (vgl. BGHZ 115, 151/155; BayObLGZ 1984, 198/202).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    e) Ein Eigentümerbeschluß ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB ) nichtig, wenn die getroffene Regelung willkürlich oder sachlich völlig unbegründet ist (vgl. BGHZ 129, 329/334; BayObLGZ 1995, 42/46).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Dies ist der Fall, wenn er gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt oder zwingende Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes verletzt (vgl. BGHZ 107, 268/271, BayObLGZ 1984, 198/203, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Auch die mit dem Erwerb durch den Treuhandverein angestrebte Vermeidung oder zumindest Verringerung künftiger Wohngeldausfälle lag im Interesse aller Wohnungseigentümer, denn im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers der gewerblichen Einheiten sind sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet, über das Verhältnis ihres Anteils hinaus (§ 16 Abs. 2 WEG ) mit ihrem Vermögen für die Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums einzutreten (vgl. BGHZ 108, 44/47, 116, 392/399).
  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Dabei kommt es nicht nur auf den mit der Beschlußfassung verfolgten Zweck, sondern auch darauf an, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (vgl. BGHZ 115, 151/155; BayObLGZ 1984, 198/202).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Das Risiko, im Gemeinschaftsinteresse für einen wirtschaftlich ausfallenden Teilhaber einstehen zu müssen, ist im Gemeinschaftsverhältnis als solchen angelegt (vgl. BGHZ 116, 392 /399).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 120/94

    Sittenwidrigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der das Halten von Hunden in der

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    e) Ein Eigentümerbeschluß ist wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB ) nichtig, wenn die getroffene Regelung willkürlich oder sachlich völlig unbegründet ist (vgl. BGHZ 129, 329/334; BayObLGZ 1995, 42/46).
  • BayObLG, 10.10.1985 - BReg. 2 Z 2/85

    Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/97
    Bei der Entscheidung, ob ein Beschlußgegenstand noch zu den Angelegenheiten zählt, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch Beschlußfassung der Eigentümerversammlung geregelt werden können, ist kein enger Maßstab anzulegen (BayObLGZ 1985, 345/346).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 3 Z 121/86

    Berechtigung; Beschwerde; Einlegung; Beteiligte; Verfahren

  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des

  • OLG Celle, 26.02.2008 - 4 W 213/07

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Erwerbs von Immobiliareigentum durch

    Weitere Fälle, in denen der Erwerb von Immobilien durch die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums liegt, können etwa die Ersteigerung einer Teileigentumseinheit zur Vermeidung künftiger Wohngeldausfälle oder zur Weiterführung des Restaurant und Bäderbetriebs eines Apart und Kurzentrums sein (dazu BayObLG NZM 1998, 1012, 1013).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der

    Dabei ist nicht nur auf Gesichtspunkte der Zweckdienlichkeit, sondern auch darauf abzustellen, ob die beschlossene Maßnahme einen Inhalt hat, der mit der Grundordnung des Gemeinschaftsverhältnisses vereinbar ist, oder ob er den danach zulässigen Rahmen der Verwaltung sprengt (BGHZ 115, 151, 155; BayObLGZ 2004, 210; NZM 1998, 1012; …
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