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   BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01   

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https://dejure.org/2001,5111
BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,5111)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 1Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,5111)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 1Z BR 10/01 (https://dejure.org/2001,5111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testamentsauslegung; Erblasser; Betreuung; Nachlasspfleger

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2065; ; FGG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2065; FGG § 19
    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 64 VI 604/00
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG NJW 1999, 1119/1120).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Selbst in den Fällen des "eindeutigen Wortlauts" ist der Auslegung eines Testaments durch eben diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt (BGHZ 86, 41).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Es ist mit der weiteren Beschwerde nicht mit Erfolg angreifbar, wenn andere als die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse ebenfalls möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1997, 411/412; BayObLG FamRZ 2000, 120/122).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Dies gilt auch dann, wenn das Interesse der Beschwerdeführer auf verschiedene einander ergänzende Erbteile gerichtet ist; in diesem Fall sind die Interessen zusammenzurechnen (BayObLGZ 1994, 40/56).
  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1242/1243).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Über Art und Umfang der Ermittlungen entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583/584); die ihm hierbei gesetzten Grenzen hat das Landgericht beachtet.
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Sie kann daher vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2000, 93).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Sprechen keine besondere Umstände gegen die eigenhändige Errichtung des Testaments kann der Tatrichter etwaige Auffälligkeiten selbst überprüfen (vgl. BayobLG FamRZ 1998, 644).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Sie kann im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1993, 389/397), insbesondere darauf, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt hat (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01
    Die Beteiligten zu 1 und 2 sind beschwerdeberechtigt, weil das Landgericht die zu ihren Gunsten ergangene Entscheidung des Nachlassgerichts aufgehoben und das von ihnen geltend gemachte gesetzliche Erbrecht verneint hat (vgl. BayObLGZ 1994, 73/74; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

  • BayObLG, 01.03.1991 - BReg. 1a Z 70/90

    Schicksal des Ehegattenerbrechts nach Einreichung des Scheidungsantrags;

  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Die Person muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - 1Z BR 10/01 -, juris, Rn. 22).

    Gelingt dies, liegt kein Fall der unzulässigen Bestimmung der Person des Bedachten durch einen Dritten vor, denn das auslegende Gericht ist kein Dritter im Sinne von § 2065 BGB (BayObLG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - 1Z BR 10/01 -, juris, Rn. 22; Leipold , in: MüKo BGB, 7. Auflage 2017, § 2065, Rn. 7 m.w.N.).

  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG FamRZ 2002, 200 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2016 - 2 Wx 536/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung; Wirksamkeit der

    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001 - 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m.w.N.).

    § 2065 BGB greift indes dann ein, wenn der Wortlaut der letztwilligen Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (Senat, Beschluss vom 09.07.2014 - 2 Wx 188/14; BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001 - 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m.w.N.; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2013, § 2065 Rn.16, 17; MünchKomm-BGB/Leipold, 6. Aufl. 2013, § 2065 Rn. 5).

  • OLG München, 25.09.2023 - 33 Wx 38/23

    Zur Auslegung eines Testaments, das als Erben denjenigen bestimmt, der den

    Ein Testament ist nichtig, wenn der Wortlaut der Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001, 1 Z BR 10/01).

    § 2065 BGB greift indes dann ein, wenn der Wortlaut der letztwilligen Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001, 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m. w. N.; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2019, § 2065 Rn. 19b).

  • OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung

    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001 - 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m.w.N.).
  • LG München I, 22.01.2004 - 16 T 22609/03
    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 200 f. m.w.N.).
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