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   BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97   

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BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97 (https://dejure.org/1997,12888)
BayObLG, Entscheidung vom 23.06.1997 - 4St RR 143/97 (https://dejure.org/1997,12888)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juni 1997 - 4St RR 143/97 (https://dejure.org/1997,12888)
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  • BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirkung der Berufungsbeschränkung bei

    Auszug aus BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97
    Es legt seiner Entscheidung zum Strafmaß eine Feststellung zugrunde, die im Widerspruch zu den den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Erstgerichts steht (vgl. hierzu BGHSt 30, 340 ; Senatsurteil vom 18.3.1997 - 4St RR 15/97 - DRsp Nr. 2004/3016 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 327 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97
    Es legt seiner Entscheidung zum Strafmaß eine Feststellung zugrunde, die im Widerspruch zu den den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Erstgerichts steht (vgl. hierzu BGHSt 30, 340 ; Senatsurteil vom 18.3.1997 - 4St RR 15/97 - DRsp Nr. 2004/3016 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 327 Rn. 6).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97
    Bei der konkreten Strafbemessung darf der Gesichtspunkt der allgemeinen Abschreckung, den der Gesetzgeber bei der Strafrahmenbestimmung bereits berücksichtigt hat, nicht lediglich unter Heranziehung der Tatbestandsmerkmale straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. hierzu ausführlich BayObLGSt 1988, 62/66).
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