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   BayObLG, 23.07.1987 - RE-Miet 2/87   

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https://dejure.org/1987,1742
BayObLG, 23.07.1987 - RE-Miet 2/87 (https://dejure.org/1987,1742)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1987 - RE-Miet 2/87 (https://dejure.org/1987,1742)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1987 - RE-Miet 2/87 (https://dejure.org/1987,1742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen:Begründungsmittel; Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2 Abs. 2 Satz 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1302
  • MDR 1987, 1027
  • BayObLGZ 1987, 260
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.1982 - 3 REMiet 2/82
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Es ist daher nicht erforderlich, an das Gutachten dieselben Ansprüche zu stellen, wie an ein gerichtliches Sachverständigengutachten (OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1863 = RES § 2 MHG Nr. 29, Bd. II S. 126/128).

    b) Welche Anforderungen im einzelnen an das zur Ermittlung eines Mieterhöhungsverlangens vorgelegte Sachverständigengutachen zu stellen sind, wird in Rechtsprechung und Schrifttum sehr unterschiedlich beantwortet; dies gilt insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit der Angabe von Vergleichsmietobjekten (vgl. z. B. OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1863 = RES § 2 MHG Nr. 29, Bd. II S. 126/127 m.w.Nachw.).

    c) Der Rechtsentscheid kann nach allgemeiner Meinung in den Gerichtsferien erlassen werden, weil § 200 Abs. 1 GVG keine Anwendung findet (BayObLG RES § 2 MHG Nr. 44, Bd. III S. 102/105; OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 /270 = RES § 2 MHG Nr. 29, Bd. II S. 126/127).

  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Ob das Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt werden muß, der von einer bestimmten Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt oder vereidigt ist, und ob der Sachverständige sein Gutachten nur auf eine unmittelbare eigene Kenntnis der ortsüblichen Mieten gründen darf, sind keine Fragen, die nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls entschieden werden könnten und als Tatfragen den Erlaß eines Rechtsentscheids hindern würden (BayObLGZ 1983, 50/53; BayObLGZ 1987, 36/37).

    Dies ist eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsentscheids (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLGZ 1983, 30/32; BayObLGZ 1984, 279/281; BayObLGZ 1985, 88/91; BayObLGZ 1987, 36/38).

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen sowie die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern regeln § 36 GewO , das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl I S. 920), Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Ergänzung und Ausführung dieses Gesetzes - AGIHKG - vom 25.3.1958 (BayRS 701-1-W) und Art. 15 des Gesetzes über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - SachvG - vom 11.10.1950 (BayRS 702-1-W); siehe hierzu auch BVerfGE 15, 235 = NJW 1963, 195 .
  • BayObLG, 08.04.1988 - REMiet 1/88

    Zulässigkeit; Vorlage; Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Schwerpunkt; Mietrecht;

    b) Das um einen Rechtsentscheid angegangene Gericht hat für jede einzelne der zur Entscheidung vorgelegten Fragen zu prüfen, ob sie in den Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietRÄndG fällt (vgl. BayObLGZ 1980, 360/63; 1987, 260/261).

    Bei Rechtsfragen, die sich auch außerhalb von Wohnraummietverhältnissen stellen können, kommt es darauf an, ob die Vorlage im wesentlichen auf die Entscheidung einer Frage mit sachlichem Bezug zum Wohnraummietrecht abzielt (vgl. BayObLGZ 1987, 260/262 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1982, 78/83).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Zulässigkeit eines Rechtsentscheids voraussetzt, daß die Vorlage im wesentlichen auf die Entscheidung einer Frage mit sachlichem Bezug zum Wohnraummietrecht abzielt (vgl. BayObLGZ 1987, 254/255 ff. und BayObLGZ 1987, 260/262, jew. m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe, WuM 1986, 166 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 46. Aufl., Anhang § 544 Anm. 2 b).

    Die Vorlagefrage ist nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLG, WuM 1985, 51/52) und, soweit ersichtlich, bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260/263 m.w.Nachw.).

    Nach allgemeiner Meinung kann die Vorlagefrage berichtigt und ergänzt oder sonst neu gefaßt werden, wenn das dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint und die Frage nicht in ihrem rechtlichen Kern verändert wird (vgl. BayObLGZ 1987, 260/263; BayObLGZ 1980, 360/365 jew. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 26.04.1995 - REMiet 3/94

    Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritten;

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  • OLG Frankfurt, 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, wenn der Selbstnutzungswunsch Umbaumaßnahmen

    Soweit ersichtlich, ist die Vorlagefrage bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (BayObLGZ 1987, 260).
  • BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92

    Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht

    Sie waren bisher nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids, auch nicht ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263), und sind nicht durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BayObLGZ 1992, 100, 105).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Soweit ersichtlich, ist die Vorlagefrage bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (BayObLGZ 1987, 260).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 REMiet 1/97

    Mietrecht; Eigenbedarfskündigung bei Bedarf an einem Teil der Wohnungsräume

    Er kann die vorgelegte Frage berichtigen, ergänzen oder sonst neu fassen, sofern dies zweckmäßig erscheint, wenn hierdurch der rechtliche Kern der Vorlagefrage nicht geändert wird (Senat, NJW-RR 1996, 329 (330); BayObLGZ 1987, 260 (263) = NJW-RR 1987, 1302).
  • BayObLG, 12.05.1997 - REMiet 1/96

    Teilunwirksamkeit einer Mietvertragsklausel zur Durchführung von

    Vielmehr sind auch solche Rechtsfragen einem Rechtsentscheid zugänglich, die zwar (auch) anhand der Vorschriften des allgemeinen Mietrechts, des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des allgemeinen Schuldrechts zu beantworten sind, jedoch einen engen sachlichen Bezug zum Wohnraummietrecht aufweisen (BayObLGZ 1987, 260/262).
  • BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95

    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten

    Soweit ersichtlich, ist die Vorlagefrage bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263).
  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

    Soweit ersichtlich, sind die Vorlagefragen bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260/263 m.w.Nachw.).

    Allerdings darf der rechtliche Kern dadurch nicht verändert werden (BayObLGZ 1987, 260/263; BayObLGZ 1980, 360/365 jeweils m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

    (2) Die Vorlagefrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil zu erwarten ist, daß sie auch in dieser Fallkonstellation künftig wiederholt auftreten und unterschiedlich beantwortet werden wird (vgl. BayObLGZ 1987, 260/263 und 1995, 134).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

  • BayObLG, 30.06.1989 - REMiet 4/88

    Teilweise Wirksamkeit eines vorausgegangenen Mieterhöhungsverlangens und

  • BayObLG, 27.10.1992 - REMiet 3/92

    Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG

  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 8 REMiet 5/93

    Mieterhöhungsverlangen bei befristetem Mietverhältnis

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1989 - 3 W 35/89

    Wirksamkeit der Verlängerung der Kündigungsfrist auf sechs Monate in einem

  • BayObLG, 23.06.1988 - REMiet 3/88
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1995 - 3 REMiet 1/95

    Zum Merkmal "Vereinbarung eines Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit" des § 1

  • BayObLG, 08.10.1992 - REMiet 1/92

    Umlegung erhöhter Kapitalkosten eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten

  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

  • LG Gießen, 01.12.1993 - 1 S 20/93
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