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   BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01   

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https://dejure.org/2002,7530
BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01 (https://dejure.org/2002,7530)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2002 - 1Z BR 39/01 (https://dejure.org/2002,7530)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 1Z BR 39/01 (https://dejure.org/2002,7530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1961

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1961
    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zivilrecht; Erbrecht; Nachlasspflegschaft; Anspruch auf Bestellung; Voraussetzungen; Annahme der Erbschaft

Verfahrensgang

  • AG München - 62 VI 2734/01
  • LG München I - 16 T 7145/01
  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 562
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01
    Eines die Erledigung der Hauptsache feststellenden Ausspruchs bedarf es nicht; die bisher ergangenen, nur ablehnenden Entscheidungen sind gegenstandslos geworden (BayObLGZ 1992, 54/57).

    Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist gebührenfrei (§ 131 Abs. 1 Satz 2 KostO), weil ein Gebührentatbestand gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 KostO (Verwerfung, Zurückweisung oder Zurücknahme der Beschwerde) im Fall der Hauptsacheerledigung nicht gegeben ist (BayObLGZ 1989, 75/78 f.; 1992, 54/58).

  • BayObLG, 11.01.1984 - BReg. 1 Z 51/83

    Nachlaßpflegschaft für Straßengrundabtretung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01
    Doch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis" wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist.(BayObLG Rpfleger 1984, 102; Soergel/Stein Rn. 2; Staudinger/ Marotzke Rn. 6 bis 8; MünchKomm/Leipold Rn 6 und 8 jeweils zu § 1961).
  • KG, 03.10.1980 - 1 W 3322/80
    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01
    c) Der Antrag war auch noch im Zeitpunkt der Einlegung der (zulässigen, vgl. KG OLGZ 1981, 151/152) Beschwerde (6.4.2001) begründet.
  • BayObLG, 14.04.1988 - BReg. 3 Z 125/87

    Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Staatskasse; Kostenerstattung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01
    Eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten ist nach § 13a Abs. 1 FGG nicht möglich (BayObLGZ 1990, 37/41; Rpfleger 1988, 385).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01
    Eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten ist nach § 13a Abs. 1 FGG nicht möglich (BayObLGZ 1990, 37/41; Rpfleger 1988, 385).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15

    Nachlasspflegschaft nach dem Tod eines vermögenslosen Wohnraummieters

    Voraussetzung für eine Nachlasspflegschaft auf Antrag ist gerade nicht, dass ein Sicherungsbedürfnis am Nachlass besteht (vgl. schon BayObLG FamRZ 2003, 562); ausreichend ist vielmehr ein Rechtsschutzbedürfnis des Antrag- stellers, und ein solches ist für den Beteiligten J... M... hier (im Besonderen mit Schriftsatz vom 13. April 2015) zutreffend dargelegt worden.
  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Vielmehr ist anerkannt, daß es genügt, wenn der Prozeßweg nur notfalls beschritten, zuvor aber mit dem Gegner gütlich verhandelt und er zur außergerichtlichen Erfüllung der Ansprüche des Antragstellers bewegt werden soll (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 [563]; KG KGJ 22, 71 [73 ff.]; KG OLGZ 1981, 151 [153]; KG NJWE-FER 2000, 15; Burandt/ Rojahn/Trimborn von Landenberg, Erbrecht, 2011, §§ 1961, 1962 BGB, Rdn. 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neubearbeitung 2008, § 1961, Rdn. 8).
  • OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Vertretung im

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 2 Wx 342/19
    Für den Erfolg eines Antrages nach § 1961 BGB ist zwar nicht Voraussetzung, dass der behauptete Anspruch bewiesen oder glaubhaft gemacht wird, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt allerdings, wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist (BayObLG FamRZ 2003, 562).
  • OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15

    Keine nachwirkenden Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Beendigung des

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 05.06.2007 - 19 T 220/07

    Nachlasspflegschaft: Anordnung auf Antrag eines Nachlassgläubigers gerichtet auf

    Dass ein Bedürfnis der Nachlasssicherung besteht, ist, anders als bei § 1960 Abs. 1 BGB, nicht Voraussetzung; an die Stelle des Fürsorgebedürfnisses tritt ein Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers, das sich grundsätzlich bereits aus der Tatsache ergibt, dass er einen Anspruch gegen den Nachlass geltend machen will (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 1Z BR 39/01 - m. w. N).
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