Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5131
BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 3Z BR 42/03 (https://dejure.org/2003,5131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 156
    Rechtliches Gehör für Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notarkostenbeschwerde: Stellungnahme der Notarkasse?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 21 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Stellungnahme der Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 237
  • BayObLGZ 2003, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 28.07.2000 - NotW 325/00
    Auszug aus BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03
    Insoweit wurde bereits entschieden, dass ohne eine Stellungnahme der Ländernotarkasse eine Entscheidung in Notarkostenbeschwerdesachen nicht ergehen darf (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe; siehe auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 156 Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2000 - 8 Wx 299/99

    Besetzung des Gerichts in Notarkostenbeschwerdesachen

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03
    Insoweit wurde bereits entschieden, dass ohne eine Stellungnahme der Ländernotarkasse eine Entscheidung in Notarkostenbeschwerdesachen nicht ergehen darf (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1380; ThürOLG FGPrax 2000, 251; OLG Rostock NotBZ 2003, 38 mit Anmerkung Lappe; siehe auch Hartmann Kostengesetze 32. Aufl. § 156 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Der Notar, der weiß, dass der Dritte den - beabsichtigten - Vertrag nur vermitteln soll, kann nicht erwarten, dass der Dritte für die Notarkosten haften will (vgl. neben der vom Landgericht zitierten Fundstelle auch LG Aachen BWNotZ 2011, 84; Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 2 Rz. 102; zu § 145 Abs. 3 KostO: Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2007, § 145 Rz. 31; Tiedtke ZNotP 2003, 359, m. w. N.).
  • BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 32/04

    Notarkosten; Beschwerde; Anhörung der Notarkasse

    Die Beteiligung der Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde (vgl. BayObLGZ 2003, 190/191) ist auch dann erforderlich, wenn der Schwerpunkt der Rechtsfragen im Fall einer Aufrechnung gegen die Kostenforderung eines Notars bei der Gegenforderung liegt.

    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) eine solche Gelegenheit eingeräumt werden (vgl. BayObLGZ 2003, 190/191 = FGPrax 2003, 237).

  • BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04

    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur

    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (BayObLGZ 2003, 190/191), sofern sich diese noch nicht hat äußern können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht