Rechtsprechung
   BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33864
BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20 (https://dejure.org/2020,33864)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20 (https://dejure.org/2020,33864)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 201 ObOWi 881/20 (https://dejure.org/2020,33864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Zweifel, Fristwahrung, Rechtsbeschwerdeeinlegung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 267 Abs. 4 S. 4; StPO § ... 275 Abs. 1 S. 2; StPO § 341 Abs. 1; StPO § 346, § 349; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 73 Abs. 3; OWiG § 77b Abs. 1 S. 1, Halbs. 2; OWiG § 79 Abs. 4; OWiG § 80 Abs. 3 S. 1; OWiG § 80 Abs. 3 S. 3; OWiG § 80a Abs. 1
    Zweifel an Fristwahrung für Rechtsbeschwerdeeinlegung per Telefax

  • bussgeldsiegen.de

    Rechtsbeschwerdeeinlegungsschrift - Fristwahrung nicht mehr aufklärbar - Wertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel; Rechtsmittelverwerfung; Rechtsbeschwerde; Zulassungsrechtsbeschwerde; Rechtsmittelfrist; Einlegungsfrist; Wochenfrist; Einlegungsschrift; Eingang; Akte; Telefax; Fax; Faxgerät; Faxjournal; defekt; Sendebericht; Säumnis; versäumt; verspätet; verfristet; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel; Rechtsmittelverwerfung; Rechtsbeschwerde; Zulassungsrechtsbeschwerde; Rechtsmittelfrist; Einlegungsfrist; Wochenfrist; Einlegungsschrift; Eingang; Akte; Telefax; Fax; Faxgerät; Faxjournal; defekt; Sendebericht; Säumnis; versäumt; verspätet; verfristet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Frist bei Rechtsbeschwerdeeinlegung gewahrt? Wie geht man mit Zweifeln um?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 397/17

    Nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Durfte der Tatrichter in einer derartigen Konstellation gemäß § 77b OWiG zunächst von der Fertigung von Entscheidungsgründen absehen, ist ihm analog § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Gelegenheit zur nachträglichen Fertigung der Urteilsgründe zu geben (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.10.2017 - 3 StR 397/17 bei juris).

    Die nachträgliche Feststellung, dass ein solcher Fall nicht vorlag, macht es erforderlich, das weitere Verfahren entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG zu gestalten (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.2017 - 3 StR 397/17 bei juris m.w.N., Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Aufl. § 267 Rn. 30).

  • BGH, 11.10.2017 - 5 StR 377/17

    Verwerfung des Antrags zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Ist nicht mehr aufklärbar, ob eine vom Verteidiger ausweislich eines von ihm vorgelegten Sendeberichts per Telefax übermittelte Rechtsbeschwerdeeinlegungsschrift tatsächlich innerhalb der Wochenfrist bei Gericht eingegangen ist, ist das Rechtsmittel zugunsten des Beschwerdeführers als rechtzeitig eingegangen anzusehen und zu behandeln, wenn sein tatsächlicher Eingang bei Gericht feststeht (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

    Bleibt dies zweifelhaft, so ist das Gericht nicht zur Verwerfung des Rechtsmittels befugt, sondern muss es als rechtzeitig behandeln (vgl. neben BGH NJW 1960, 2202 u.a. BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und v. 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie schon BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95

    Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Ist nicht mehr aufklärbar, ob eine vom Verteidiger ausweislich eines von ihm vorgelegten Sendeberichts per Telefax übermittelte Rechtsbeschwerdeeinlegungsschrift tatsächlich innerhalb der Wochenfrist bei Gericht eingegangen ist, ist das Rechtsmittel zugunsten des Beschwerdeführers als rechtzeitig eingegangen anzusehen und zu behandeln, wenn sein tatsächlicher Eingang bei Gericht feststeht (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

    Bleibt dies zweifelhaft, so ist das Gericht nicht zur Verwerfung des Rechtsmittels befugt, sondern muss es als rechtzeitig behandeln (vgl. neben BGH NJW 1960, 2202 u.a. BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und v. 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie schon BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …

  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99

    Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Auf die Tatsache, dass das Telefax an die Zivilabteilung des Amtsgerichts gerichtet war, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.1999 - 3 StR 200/99 und 20.10.2011 - 2 StR 405/11, jew. bei juris).
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 405/11

    Feststellung der rechtzeitigen Revisionseinlegung beim Einwurf in einen

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Auf die Tatsache, dass das Telefax an die Zivilabteilung des Amtsgerichts gerichtet war, kommt es nicht an, weil § 341 Abs. 1 StPO i.V.m. § 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG nur auf den Eingang bei dem Gericht abstellt und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.1999 - 3 StR 200/99 und 20.10.2011 - 2 StR 405/11, jew. bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1995 - 1 Ws 204/95
    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 bei juris; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303).
  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Bleibt dies zweifelhaft, so ist das Gericht nicht zur Verwerfung des Rechtsmittels befugt, sondern muss es als rechtzeitig behandeln (vgl. neben BGH NJW 1960, 2202 u.a. BGH, Beschluss vom 02.05.1995 - 1 StR 123/95 = StV 1995, 454 = BGHR StPO § 341 Frist 1 und v. 11.10.2017- 5 StR 377/17 bei juris sowie schon BayObLG, Urt. v. 09.12.1965 - …
  • KG, 01.11.2005 - 3 Ws (B) 490/05

    Bußgeldverfahren: Nachweis des Eingangs einer per Faxschreiben übermittelten

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Der vorgelegte Sendebericht vermag jedoch den ordnungsgemäßen Eingang des Faxschreibens beim Adressaten nicht zu beweisen (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2005 - 2 Ss 194/05 - 3 Ws (B) 490/05 bei juris; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2303).
  • BGH, 25.10.2012 - 5 StR 512/12

    Rechtsfehlerhafte Abkürzung der Urteilsgründe trotz fristgemäß eingelegter

    Auszug aus BayObLG, 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20
    Die vorliegende Konstellation, in der bis zur Entscheidung des Senats Ungewissheit darüber bestanden hat, ob das Rechtsmittel als fristgerecht eingegangen zu behandeln ist, ist nicht damit zu vergleichen, dass der Tatrichter nachträglich positiv Kenntnis von der rechtzeitigen Einlegung des Rechtsmittels erlangt hat und die Frist zur nachträglichen Fertigung der Urteilsgründe mit dem Erkennen des Versehens beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 5 StR 512/12 bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.2020 - 1 OWi 2 SsBs 165/20

    Elektronischer Rechtsverkehr: Eingang eines Schriftsatzes auch bei ungenau

    Die nachträgliche Feststellung, dass dies nicht der Fall war, macht es erforderlich das weitere Verfahren gemäß § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO iVm. § 71 Abs. 1 OWiG zu gestalten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17, juris; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 201 ObOWi 881/20, BeckRS 2020, 28926).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 202 ObOWi 1110/22

    Voraussetzung für wirksame Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Die Frist für die Ergänzung der Urteilsgründe beginnt, sobald die Akten nach der Feststellung des Nichtvorliegens eines die Abfassung eines abgekürzten Urteils nach § 77b OWiG rechtfertigenden Grundes gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 StPO bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht eingehen (vgl. neben BGH a.a.O. auch BayObLG, Beschluss vom 23.07.2020 - 201 ObOWi 881/20 bei juris = BeckRS 2020, 28926).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht