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   BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94   

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BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,5791)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1994 - 1Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,5791)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1994 - 1Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,5791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer als Erben; Testier- und Lesefähigkeit von Erblassern; Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes bei der Feststellung der Testierfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85

    Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Dies schließt jedoch nicht schlechthin die Befugnis aus, die Sache an das Amtsgericht zurückzuverweisen, wenn schwerwiegende Verfahrensmängel vorliegen, etwa wenn die Aufklärung des Sachverhalts so ungenügend ist, daß die Behebung dieses Mangels durch das Beschwerdegericht dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. BayObLGZ 1966, 435/440; BayObLG FamRZ 1987, 98/99; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 13, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn.. 7, jeweils zu § 25).

    die vom Nachlaßgericht vorgenommene Aufklärung des Sachverhalts war so unzureichend, daß die Behebung des Verfahrensmangels durch das Beschwerdegericht für beide Beteiligte dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99; Jansen § 25 Rn. 13).

  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Eine Aufklärungspflicht besteht insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256, 261 f m.w.Nachw.).

    bb) Für den Fall, daß sich das Testament vom 6.11.1989 nicht schon aus anderen Gründen (vgl. zu c) als unwirksam erweist, weist der Senat in Ergänzung der landgerichtlichen Ausführungen darauf hin, daß die Beurteilung der Frage, ob ein Erblasser in der Lage ist, die Tragweite seiner letztwilligen Anordnungen abzuschätzen und frei von den Einflüssen interessierter Dritter zu handeln, eine sorgfältige Untersuchung unter Einbeziehung der Vorgeschichte und aller äußeren Umstände voraussetzt (BayObLGZ 1979, 256/263 und ständige Rechtsprechung).

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Maßgebend ist der Wert des Reinnachlasses (§ 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ), wobei die zugunsten der Eheleute Pa. ausgesetzten Vermächtnisse zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1993, 115, 117).
  • OLG Hamm, 27.10.1966 - 15 W 288/66
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Insoweit hätte das Nachlaßgericht auch beachten müssen, daß zum Schreiben ein geringeres Maß an Sehkraft genügt als zum Lesen (OLG Hamm OLGZ 1967, 65, 67).
  • BGH, 11.10.1990 - IX ZR 114/89

    Amtspflichtverletzung des Nachlassrichters wegen Erbscheinserteilung bei

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Der Grundsatz der Amtsermittlung verpflichtet das Gericht, alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen anzustellen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 515, 516, BayObLGZ 1991, 323, 329).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Der Grundsatz der Amtsermittlung verpflichtet das Gericht, alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen anzustellen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 515, 516, BayObLGZ 1991, 323, 329).
  • BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung;

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Hinsichtlich solcher Tatsachen, welche die Willensbildung des Erblassers und das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung betreffen, ist daher grundsätzlich keine Verschwiegenheitspflicht anzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Es hat daher nicht nur die Entscheidungsgründe des Nachlaßgerichts nachzuprüfen, sondern das ganze Sach- und Rechtsverhältnis zu beurteilen, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt (vgl. BayObLGZ 1991, 158/163 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 1 Z 8/87

    Verteilung der Feststellungslast; Auslegung eines Testaments; Voraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94
    Insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung, die ein Erblasser in seiner Person erfüllen muß, wenn er mit rechtlicher Wirksamkeit eigenhändig testieren will (§ 2247 Abs. 4 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1987, 1199/1200 und BayObLG FamRZ 1985, 742, 743).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256, 261 f. und BayObLG MittBayNot 1995, 56, 57).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit

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  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Ohnehin würde sich die Frage nach der Feststellungslast erst dann stellen, wenn nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen nicht behebbare Zweifel an der Richtigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen bestehen geblieben sind, die auch im Rahmen der Beweiswürdigung nicht überwunden werden könnten (vgl. Keidel/Kuntze/Schmidt, a.a.O., § 12 Rz. 213; BayObLG MittBayNot 1995, 56).
  • OLG Dresden, 12.01.2015 - 17 W 1341/14

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Lesefähigkeit des eine

    Dann können die Dinge, zumal zum Schreiben ein geringeres Maß an Sehkraft genügt als zum Lesen (OLG Hamm OLGZ 1967, 65, 67; BayObLG, Beschluss vom 23.09.1994 - 1 ZBR 12/94 Tz. 27, juris), im Einzelfall durchaus einmal so liegen, dass dem Erblasser die nötige Lesefähigkeit fehlte, als und obwohl er den Testamentstext selbst schrieb.
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Zwar stand der Durchführung solcher Ermittlungen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 und MittBayNot 1995, 56/57).
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