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   BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00   

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https://dejure.org/2000,10126
BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00 (https://dejure.org/2000,10126)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3Z BR 360/00 (https://dejure.org/2000,10126)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3Z BR 360/00 (https://dejure.org/2000,10126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Ausländer; Schleuser; Einreise; Verdacht; Abschiebungsentziehung

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
    Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 59 XIV 236/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 4 T 7599/00
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00
    Dieses hatte als Beschwerdegericht über den Haftantrag der Ausländerbehörde selbständig zu befinden (vgl. Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 25 Rn. 2) und auch bezüglich der formellen Voraussetzungen die Verhältnisse zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG InfAus1R 1991, 345).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00
    Er ist ohne Ausweispapiere in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hat dadurch die Ausländerbehörde vor die Notwendigkeit gestellt, für ihn bei den Behörden seines Heimatlandes Ersatzpapiere zu beschaffen (vgl. BGHZ 133, 235/237 ff.; BayObLGZ 1996, 16118).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 360/00
    Die Würdigung des Landgerichts, unter diesen Umständen bestehe konkret Grund zur Befürchtung, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH FGPrax 2000, 130).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 20 W 74/03

    Abschiebungshaft: Haftgrund des begründeten Verdachts eines Entziehungswillens

    Die Rechtsansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts geht zurück auf seine Entscheidung vom 23. November 2000 in der Sache 3Z BR 360/00 (= InfAuslR 2001, 174 = BayObLGR 2001, 37) sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2000 in der Sache V ZB 5/00 (= FGPrax 2000, 130).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - 16 Wx 283/01

    Rechtliches Gehör in der Beschwerdeinstanz

    Gerade der Umstand, dass im Falle einer erzwungenen Ausreise die in die Fluchthilfe getätigten Investitionen umsonst erfolgt wären, erlaubt in Verbindung mit dem Umstand, dass der Betroffene über keine Ausweispapiere verfügt, keinen festen Wohnsitz hat und mittellos ist, die Prognose einer Entziehungsabsicht ( vgl. auch BGH a.a.O.; BayObLG, InfAuslR 2001, 174 ).
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