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   BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82   

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https://dejure.org/1982,2237
BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82 (https://dejure.org/1982,2237)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1982 - BReg. 1 Z 105/82 (https://dejure.org/1982,2237)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1982 - BReg. 1 Z 105/82 (https://dejure.org/1982,2237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gefährdung; Kindesvermögen; Entziehung; Vermögenssorge; Vermietung; Verpachtung; Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1667

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 528
  • Rpfleger 1983, 108
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Koblenz, 14.05.2021 - 9 UF 669/20

    Schädigung des Kindesvermögens durch Nichtausschlagung einer Erbschaft durch

    Im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist ein Teilentzug, soweit er zur Gefahrenabwehr genügt, vorrangig (etwaige Beschränkung auf einzelne Vermögensgegenstände, auf die die Gefährdung begrenzt ist, vgl. BayObLG FamRZ 1982, 640, FamRZ 1983, 528, 530; FamRZ 1986, 480, 481 f).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Hiernach sind die Eltern verpflichtet, Geld ihrer Kinder "sicher und grundsätzlich gewinnbringend" anzulegen (Bayerisches Oberlandesgericht - BayOLG -, Beschluß vom 23. Dezember 1982, BReg 1 Z 105/82, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1983, 528, 530; Palandt/Diederichsen, Bürgerliches Gesetzbuch, 50. Aufl. 1991, § 1642 Anm. 2; Hinz in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 1642 Rdnr. 6 ff.; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl. 1980, § 54 IV 3).
  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 88/84

    Zur Entbehrlichkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung beim

    Auszugehen ist davon, daß die Wirksamkeit der Genehmigung des Kaufvertrags von der Erfüllung der anläßlich der Genehmigung angeordneten Auflage einer mündelsicheren Anlage des Kaufpreises nicht abhängig ist ( BayObLGZ 22, 325 /331; Palandt § 1828 BGB Anm. 2); bei dieser Auflage handelt es sich um keine Bedingung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1977, 141 /143), sondern um eine Anordnung des Rechtspflegers nach § 1667 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 528 /529 f.).
  • BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94

    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des

    Eine Gefährdung kann nicht nur bei einer Verminderung oder einem ordnungswidrigen Verbrauch des Kindesvermögens, sondern grundsätzlich auch dann zu befürchten sein, wenn durch Verletzung der mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten übliche Möglichkeiten der Vermögensmehrung nicht genutzt werden, so beim Unterlassen der in § 1642 BGB vorgeschriebenen Geldanlage (BayObLG FamRZ 1983, 528/530 und FamRZ 1989, 652/653; MünchKomm/Hinz § 1667 Rn. 3, 5).
  • OLG Oldenburg, 25.02.1998 - 5 W 263/97

    Beendigung einer Nachlasspflegschaft bei Erledigung nur eines wesentlichen Teils

    Danach ist eine Entlassung des Beteiligten zu 1. im Hinblick auf seine pflichtgemäße Tätigkeit, die zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben hat, nur möglich, wenn durch die Fortsetzung seiner Pflegertätigkeit eine objektive Gefährdung des Erbeninteresses bestünde, die auch durch weniger einschneidende Maßnahmen nicht gebannt würde (BayObLG RPfleger 1983, 108).
  • BayObLG, 17.12.1985 - Allg. Reg. 95/85

    Pflegschaft; Vormundschaftsgericht; Vermögenspflegschaft; Minderjährige Kinder;

    Auch hierbei sei zu beachten, daß die Entziehung der Vermögenssorge nur als letztes Mittel in Betracht komme, wenn mildere Maßnahmen (hier insbesondere solche nach § 1667 Abs. 3 BGB ) und auch eine teilweise Entziehung der Vermögenssorge hinsichtlich einzelner Gegenstände nicht ausreichten (BayObLG, FamRZ 1983, 528/530).
  • OLG Bamberg, 02.11.2022 - 7 WF 174/22

    Voraussetzung für die Entlassung eines Vormunds

    Vorrang vor einer Entlassung hat jeder mildere Eingriff, der mit Rücksicht auf die Gefährdung genügend erscheint (BayObLG OLGRp. 2003, 361f; FamRZ 1983, 528, 530).
  • LG Rottweil, 25.02.1991 - 4 T 198/90

    Familienname des Kindes ; Wirkung der nichtehelichen Abstammung ; Vorrang der

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  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Deshalb ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Entlassung stets zu prüfen, ob nicht minderschwere Maßnahmen (§§ 1837, 1838, 1796 BGB ), die bloße Androhung der Entlassung oder eine Teilentlassung (Beschränkung auf bestimmte Wirkungskreise) ausreichen, um die Gefährdung der Interessen des Pfleglings zu beseitigen (vgl. BayObLG Rpfleger 1983, 108/109).
  • BGH, 08.06.1983 - IVb ARZ 18/83

    Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich einer Anordnung einer

    Da die von der Mutter angeregte Anordnung einer Ergänzungspflegschaft das Verhältnis des sorgeberechtigten Vaters zu dem Kinde stören kann (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 528), erscheint es zweckmäßig, daß das Familiengericht Neuss im Rahmen des dort anhängigen Verfahrens prüft, ob es nunmehr im Kindesinteresse angezeigt ist, Regelungen nach §§ 1696, 1671 BGB zu treffen.
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