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   BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98   

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BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98 (https://dejure.org/1998,7908)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1998 - 3Z BR 257/98 (https://dejure.org/1998,7908)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 3Z BR 257/98 (https://dejure.org/1998,7908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 7011/98
  • BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 11.03.1981 - BReg. 2 Z 12/81

    Zur Frage, ob ein besonderer Vertreter im Vereinsregister eingetragen werden kann

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Dem Wortlaut des § 30 BGB ist bereits genügt, wenn Amt und Aufgabenbereich des besonderen Vertreters in der Satzung "eine Grundlage" haben (vgl. BayObLGZ 1981, 71/76).

    Hierin liegt ein Unterschied zum Sachverhalt der von den Vorinstanzen herangezogenen Entscheidung (BayObLGZ 1981, 71).

    Danach ist der besondere Vertreter auf Anmeldung namentlich und unter Verlautbarung von Amt und Umfang in das Vereinsregister einzutragen (vgl.. BayObLGZ 1981, 71/78; OLG Köln MittRhNotK 1986, 225; a.A. etwa Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7. Aufl. Rn. 389).

  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 157/80

    Bergrechtliche Gewerkschaft

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Die Mitgliederversammlung als höchstes Vereinsorgan hat die sogenannte Kompetenz-Kompetenz (vgl. BGHZ 84, 209/214; Reichert/ van Look aaO Rn. 745, 750).
  • BayObLG, 20.08.1981 - BReg. 2 Z 56/81

    Zurückweisung der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister; Materielle

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    (3) Schließlich handelt es sich bei der Festlegung des Geschäftskreises eines besonderen Vertreters nicht um eine das Vereinsleben bestimmende Grundsatzregelung, die der Satzung vorbehalten sein müßte (BGHZ 88, 314/316).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Dies ist der Fall, wenn durch die Satzung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder ein solches umgangen wird, insbesondere wenn etwa der Verein auf einen gesetzwidrigen Vereinszweck ausgerichtet oder Sittenwidrigkeit anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1981, 289/294; OLG Hamm NJW-RR 1995, 119 ; OLG Köln NJW 1989, 173; OLG Stuttgart OLGZ 1971, 465).
  • RG, 08.10.1917 - VI 131/17

    Begriff des besondere Vereinsvertreters im Sinne der §§ 30, 31 Bürgerliches

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Beeinflußt durch den haftungsrechtlichen Blickwinkel des § 31 BGB wird es aufgrund historischer und teleologischer Auslegung auch als ausreichend angesehen, wenn die Bestellung des besonderen Vertreters bloß "in der Satzung oder in sonstigen organisatorischen Vorschriften eine rechtliche Unterlage" hat (vgl. etwa RGZ 91, 1/5).
  • BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82

    Zum Prüfungsrecht des Registergerichts

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1998 - 3Z BR 257/98
    Eine Prüfung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Satzung findet nicht statt, da zum Kernbereich der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG ) auch die Vereinsautonomie gehört, also das von § 25 BGB angesprochene Recht des Vereins, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1982, 368/373).
  • KG, 21.04.2022 - 22 W 12/22

    Eintragung von besonderem Vertreter im Vereinsregister

    b) Dass die eigentlich der Mitgliederversammlung zustehende Bestellungsbefugnis wie hier durch die Satzung auf den Vorstand übertragen werden kann, ist anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - KRB 3/88 -, Rn. 8, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 3Z BR 257/98 -, Rn. 13, juris; Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 12. Aufl., Rn. 701).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 298/00

    Regelung von Eintritt und Austritt in einer Vereinssatzung

    Eine Prüfung im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Satzungsänderung findet nicht statt, da zum Kernbereich der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) auch die Vereinsautonomie gehört, also das von § 25 BGB angesprochene Recht des Vereine, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 71; Reichert Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 7. Aufl. Rn. 447 f.).
  • SG Köln, 26.05.2006 - S 26 KR 104/04

    Krankenversicherung

    Die Person des besonderen Vertreters muß im übrigen in der Satzung selbst nicht bestimmt werden (vgl. Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.12.1998 - 3 Z BR 257/98).
  • KG, 05.06.2019 - 22 W 71/18

    Ermächtigung zur Bestellung eines besonderen Vertreters eines Vereins

    Dass die eigentlich der Mitgliederversammlung zustehende Bestellungsbefugnis wie hier durch die Satzung auf den Vorstand übertragen werden kann, ist anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1988, KRB 3/88, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Dezember 2012, 3 W 93/12, juris Rdn. 12; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 3Z BR 257/98 juris Rdn. 13).
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