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   BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92   

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BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92 (https://dejure.org/1993,3636)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1993 - 1Z BR 55/92 (https://dejure.org/1993,3636)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 1Z BR 55/92 (https://dejure.org/1993,3636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen eines Nachlasses als gesetzliches Erbe; Anforderungen für die Beseitigung der Erbenstellung; Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Hinderung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 780
  • FamRZ 1993, 1367
  • Rpfleger 1994, 337
  • BayObLGZ 1993 Nr. 19
  • BayObLGZ 1993, 88
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Denn aus dieser Erklärung ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für einen Anfechtungswillen; bei deren Fehlen rechtfertigt allein die objektive Zweckmäßigkeit es nicht, eine Ausschlagung zugleich als Anfechtung der Annahme zu verstehen (BayObLG NJW-RR 1993, 780, 781; Soergel/Stein aaO § 1956 Rdnr. 3; MüKo/Leipold aaO § 1955 Rdnr. 3).
  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Hierin liegt nach allg. Auffassung (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159, 160; OLG Hamm OLGZ 1985, 286; BayObLGZ 1993, 88; BayObLG NJW-RR 1994, 586; OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 Rz. 17; OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 122 Rz. 12; Leipold in: Münchener Kommentar, 6. Auflage 2013 § 1956 Rz. 7 ff.; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Auflage 2014 Rn. 2) seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 143, 419, 422 f. ein beachtlicher Anfechtungsgrund gemäß § 1956 BGB, und zwar ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 2. Fall BGB (so RG a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20

    Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen

    Der Fristbeginn als solcher wird durch den Irrtum indes nicht gehindert (RGZ 132, 1,5; KG Berlin, ZEV 2004, 283; BayOblG NJW-RR 1993, 780 und FamRZ 1998, 924; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286; MüKo/Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1956 Rn. 8).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins, Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Die Überschuldung des Nachlasses ist eine solche verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.1998, 11 U 49/98, OLGR-Düsseldorf, 1999, 446; BayObLG, Beschl. v. 24.02.1993, 1z BR 55/1992, NJW-RR 1993, 780 = FamRZ 1993, 1367).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

    Zutreffend nimmt das Landgericht an, daß der Beteiligte zu 1 durch die Unterredung mit dem Beteiligten zu 2 Kenntnis von den die Anfechtung begründenden Tatsachen erhalten hat und damit die Frist zur Anfechtung in Lauf gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 94 f m.w.N.).

    Rechtsunkenntnis stellt grundsätzlich keine höhere Gewalt dar und vermag daher den Fristablauf nicht zu hemmen (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 95 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

    Höhere Gewalt kann daher vorliegen, wenn eine amtliche Stelle oder Behörde die Angelegenheit fehlerhaft behandelt oder wenn sich ein rechtsunkundiger Bürger darauf verläßt, daß die Gerichte und Behörden, die in seiner Angelegenheit tätig sind, pflichtgemäß und sorgfältig handeln und ihm zutreffende und verständliche Auskünfte erteilen (vgl. RGZ 160, 92, 94, Senatsurteil vom 16. Juni 1982 aaO.; BayOblG NJW-RR 1993, 780, 782; OLG München FamRZ 1972, 372, 373; OLG Hamm FamRZ 1977, 551, 552; Johannsen in RGRK/BGB, 12. Aufl. § 203 Rdn. 12; MünchKomm/Mutschler BGB 3. Aufl. § 1594 Rdn. 10).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Einer Zurückverweisung an das Landgericht bedarf es nicht, da der Senat ohne weitere Ermittlungen in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 93).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts

    Dies führt aber nicht zur Zurückverweisung an das Landgericht, da der Senat ohne weitere Ermittlungen in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 93 m.w.N).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    c) Der Senat kann, da keine weitere Tatsachenermittlung erforderlich ist, nach Aktenlage selbst entscheiden (vgl. BayObLGZ 1993, 88/93).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, weil sie kein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis erwarten lassen, tritt der Senat an die Stelle des Beschwerdegerichts und kann den Sachverhalt in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht selbständig würdigen (BayObLGZ 1993, 88/93), insbesondere auch die gebotene Auslegung der im Erbvertrag getroffenen Verfügung selbst vornehmen (BayObLGZ 1982, 159/164 und 1995, 79/87).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

  • OLG Brandenburg, 16.12.2019 - 3 W 127/19

    Bestimmung einer neuen Inventarfrist

  • BayObLG, 27.11.2001 - 3Z BR 369/01

    Verlängerung einjähriger Abschiebungshaft - Berücksichtigung weiterer Auskunft

  • OLG Brandenburg, 18.12.2019 - 3 W 127/19

    Inventarerstellungsfrist für Erstellung Inventar bei unverschuldeter Verspätung

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft

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