Rechtsprechung
   BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6216
BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,6216)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 2Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,6216)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 2Z BR 12/94 (https://dejure.org/1994,6216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückbau eines von einem Miteigentümer neu eingebauten Fensters ; Mitwirkungsrechte der Miteigentümer bei einer nicht ganz unerheblichen negativen Veränderung des optischen Gesamteindrucks; Kriterien für die Beurteilung einer baulichen Veränderung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; WEG § 14, § 22 Abs. 1, § 48 Abs. 2
    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht hinzunehmende Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Beschwer des Antragstellers zulässig; dies folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216/217; BayObLGZ 1990, 141/142 m.w.Nachw.).

    b) Es ist dem Landgericht darin recht zu geben, daß die Beschwer des Antragstellers sich allein nach dessen Interesse an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. dazu BGHZ 119, 216 /218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f.) richtet, daß sie hier nicht sehr hoch sein kann und daß sie sich ziffernmäßig kaum begründen läßt.

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    »Nachteil« im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG NJW-RR 1993, 337/338 m.w.Nachw.).

    2 Z 101/91|KG; 09.10.1991; 24 W 1484/91">NJW-RR 1992, 150/151; 1993, 337/338); diese Ansicht wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar.

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Beschwer des Antragstellers zulässig; dies folgt schon aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216/217; BayObLGZ 1990, 141/142 m.w.Nachw.).

    b) Es ist dem Landgericht darin recht zu geben, daß die Beschwer des Antragstellers sich allein nach dessen Interesse an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. dazu BGHZ 119, 216 /218 f.; BayObLGZ 1990, 141/143 f.) richtet, daß sie hier nicht sehr hoch sein kann und daß sie sich ziffernmäßig kaum begründen läßt.

  • BayObLG, 04.09.1986 - BReg. 2 Z 82/86

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nach Ausscheiden des Antragsstellers

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Durch die Veräußerung ihrer Eigentumswohnung verlieren die Antragsgegner nicht die Stellung als Verfahrensbeteiligte, solange nicht der Erwerber das Verfahren mit Zustimmung der übrigen Beteiligten übernommen hat; § 265 ZPO ist hier entsprechend anzuwenden (BayObLGZ 1986, 348/349 m.w.Nachw.; BayObLG WuM 1991, 632).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36; vgl. jetzt aber OLG Zweibrücken ZMR 1992, 458), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG …
  • BayObLG, 25.06.1985 - BReg. 1 Z 14/85

    Zur Pflicht des Nachlassgerichts, die Erben von Amts wegen zu ermitteln und ihnen

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Jedoch ist eine Sachentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts dann nicht ausgeschlossen, wenn die Sache entscheidungsreif ist, weitere Ermittlungen also nicht erforderlich sind (BayObLGZ 1985, 244/247; BayObLG WE 1989, 55/56: Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 66 m.w.Nachw. (Fn. 320).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36; vgl. jetzt aber OLG Zweibrücken ZMR 1992, 458), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG …
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    »Nachteil« im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG NJW-RR 1993, 337/338 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 123/93

    Vorkehrungen zur Einlegung eines Rechtsmittels bei längerem Auslandsurlaub nach

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    Auch können zur Bestimmung der Beschwer noch vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle herangezogen werden; einen Geschäftswert oder eine Beschwer von nur 800 DM hat der Senat in solchen Fällen noch nicht angenommen (vgl. Beschluß vom 11.9.1985 BReg. 2Z 63/85 - Geschäftswert von 1.000 DM für das Verlangen, eine Markise zu beseitigen; Beschluß vom 30.5.1990 BReg. 2Z 57/90 - Geschäftswert von 2.000 DM für das Verlangen, eine Funkantenne zu beseitigen; Beschluß vom 14.11.1992 2Z BR 123/93 - Geschäftswert von 5.000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den die Beseitigung von zwei Außenrolläden angeordnet wurde, »da es an konkreten, in Geld meßbaren Anhaltspunkten weitgehend fehlt«; Beschluß vom 9.6.1993 2Z BR 27/93 - Geschäftswert von 5.000 DM für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem der Umbau eines Fensters in eine Tür genehmigt worden war).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
    »Nachteil« im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG NJW-RR 1993, 337/338 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in

  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Wird - wie hier - mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangt, bemisst sich der Streitwert nach dem (hälftigen) klägerischen Interesse an der Beseitigung und dem (hälftigen) Interesse der Beklagen, keinen Rückbau vornehmen zu müssen (vgl. zu Letzterem BayObLG, WuM 1994, 565, 566; Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 49a GKG Rn. 11; siehe auch BT-Drucks. 16/887, 42 und 54).

    Die genannten Interessen der Parteien sind nicht identisch, da sie eine unterschiedliche Zielrichtung haben (so auch BayObLG, WuM 1994, 565 f.; insoweit aA Suilmann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 49a GKG Rn. 11).

  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).

    Schließlich berufen sich die Antragsgegner zu Recht auf vergleichbare, vom Senat entschiedene Fälle, in denen dieser ohne nähere Begründung von einer ausreichenden Beschwer des Rechtsmittelführers ausgegangen ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 565/566 und die dort zitierten Senatsbeschlüsse; BayObLG ZMR 1995, 420 [Beseitigung einer Markise]; BayObLG WÜM 1998, 307 f. [Beseitigung einer im Treppenhaus angebrachten Wandgarderobe]).

    Da keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind, kann der Senat auch in diesem Fall in der Sache selbst entscheiden; er tritt insoweit an die Stelle des Landgerichts (vgl. BayObLG WuM 1994, 565 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 55/95

    Beschränkung des häuslichen Musizierens

    Eine Entscheidung in der Sache selbst durch den Senat (vgl. BayObLG WuM 1994, 565) kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung

    Der Wertverlust ist von dem Kläger darzulegen und gemäß § 294 ZPO glaubhaft zu machen; stützt er seine Klage auf eine optische Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums, muss er jedenfalls Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, die eine Schätzung seines Interesses ermöglichen (vgl. BayObLG, WuM 1994, 565 f.).
  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Dieses weist in der zitierten Entscheidung (WuM 1994, 565, 566) zutreffend darauf hin, dass es zu eng ist, auf den möglichen Wertverlust einer Eigentumswohnung abzustellen, wenn es um eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage geht; ein solcher Wertverlust lässt sich nämlich ziffernmäßig oft nicht begründen, insbesondere dann, wenn der Kläger eine gegenüber dem bisherigen Zustand neu- oder höherwertige Veränderung deshalb bekämpft, weil sie nicht seinem Geschmack entspricht.
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Der Senat kann daher unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts (BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566) selbst in der Sache entscheiden (vgl. etwa KG, OLGZ 1971, S. 210 ff., 215; BayObLGZ 1985, S. 244 ff., 247; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rn. 56 zu § 27), was - gerade in Hinblick darauf, daß es sich bei der Nachlaßpflegschaft um eine bei Wegfall ihrer Voraussetzungen sofort aufzuhebende vorläufige Maßnahme handelt (vgl. OLG Köln, OLGZ 1989, S.144 ff., 147) - auch unter dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie (hierzu Jansen, a.a.O., Rn. 50 zu § 27) als wünschenswert erscheint.
  • BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02

    Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten

    Bei einem Antrag auf Wiederherstellung des früheren Zustandes ist der Wert der angefallenen Baukosten und der Beseitigungskosten ein Gesichtspunkt, der bei der Festsetzung des Geschäftswertes herangezogen werden kann (BayObLG WuM 1994, 565/567; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 25).

    Dabei handelt es sich um einen Gesichtspunkt, der je nach Sachlage für die Geschäftswertfestsetzung ausreichen kann (BayObLG WuM 1994, 565/567).

    Andererseits hat der Senat für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche entschieden, dass bei der Geschäftswertfestsetzung auch das Abwehrinteresse des Gegners zu berücksichtigen ist (BayObLG WuM 1994, 157/160; WuM 1994, 565/567; WuM 1992, 704/705).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (BayObLG WuM 1994, 565/566; ZWE 2000, 344).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

    Kosten des Urkundsnotars für einen Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde:

    Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es keiner Beweisaufnahme; der Senat kann vielmehr aufgrund des Akteninhalts selbst in der Sache entscheiden (allgemein hierzu etwa BayObLG, WuM 1994, S. 565 f., 566; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, S. 76 f., 77; OLG Karlsruhe, FGPrax 2003, S. 229 ff., 231; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 56 zu § 27), so daß es keiner Zurückverweisung bedarf.
  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde wegen nicht ausreichender Beschwer (BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WuM 1994, 565; WE 1996, 398).

    a) In einem sehr ähnlich gelagerten Fall, in dem es dem Antragsteller in einer Wohnanlage mit vier Wohnungen gleichfalls darum ging, die geringfügigen Veränderungen an einem großen Fenster der Wohnung des Antragsgegners (Einbau eines dreigeteilten statt des ursprünglichen, zweigeteilten Fensters) rückgängig zu machen, hat der Senat zur Beschwer des Antragstellers, dessen Antrag das Amtsgericht abgewiesen und dessen Beschwerde das Landgericht mangels Erreichens der erforderlichen Beschwer von mehr als 1500 DM verworfen hatte, ausgeführt (Senatsbeschluß vom 24.3.1994 = WuM 1994, 565 f.):.

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 297/00

    Bedeutung und Umfang eines Rechtsmittelverzichts

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

  • OLG Hamm, 05.01.2004 - 15 W 153/03

    Zur Frage der Verpflichtung der Wohnungseigentümer, beabsichtigten baulichen

  • OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04

    Geschäftswert bei Entfernung einer Parabolantenne

  • OLG Frankfurt, 29.08.2003 - 20 W 33/03

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer des von

  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die

  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein

  • LG Hamburg, 01.06.2012 - 318 S 115/11

    Welche baulichen Veränderungen sind nachteilig?

  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05

    Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

  • LG Hamburg, 22.07.2008 - 318 T 228/06

    Wohnungseigentum: Anspruch der Gemeinschaft gegen einen Sondereigentümer auf

  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 52/02

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht -

  • BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97

    Zustellung an Rechtsanwalt - Keine Einreichung einer Rechtsmittelschrift durch

  • BayObLG, 04.08.1997 - 2Z BR 51/97

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei behauptetem Schimmelbefall im Keller -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht