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   BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23   

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https://dejure.org/2023,8502
BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23 (https://dejure.org/2023,8502)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.2023 - 207 StRR 89/23 (https://dejure.org/2023,8502)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 2023 - 207 StRR 89/23 (https://dejure.org/2023,8502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 279 (idF bis 23.11.2021)
    Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse - Anforderungen an den Vorsatz nach der Rechtslage bis zum 23.11.2021

  • rewis.io

    Hauptverhandlung, Revision, Gesundheitszustand, Ablehnung, Demonstration, Beweismittel, Angeklagten, Zeuge, Zeitpunkt, Tatzeit, Bedeutung, Geldstrafe, Wert, Tatvorwurf, unrichtige Angaben, Verurteilung zu einer Geldstrafe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.07.2022 - 203 StRR 179/22

    Kein Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zur Befreiung von der

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23
    Es kann daher dahinstehen, ob das verfahrensgegenständliche Attest des Dr. Z. vom 27.08.2020 bereits deshalb "unrichtig" im Sinne der §§ 278, 279 a.F. StGB war, weil es nicht auf einer Untersuchung des Angeklagten beruhte (so OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022, 2 Ss 58/22 - juris) oder ob es objektiv im Widerspruch zum tatsächlichen seinerzeitigen Gesundheitszustand des Angeklagten stehen musste, um "unrichtig" zu sein (so BayObLG, Urteil vom 18. Juli 2022, 203 StRR 179/22 - juris).
  • OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22

    Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23
    Es kann daher dahinstehen, ob das verfahrensgegenständliche Attest des Dr. Z. vom 27.08.2020 bereits deshalb "unrichtig" im Sinne der §§ 278, 279 a.F. StGB war, weil es nicht auf einer Untersuchung des Angeklagten beruhte (so OLG Celle, Beschluss vom 27. Juni 2022, 2 Ss 58/22 - juris) oder ob es objektiv im Widerspruch zum tatsächlichen seinerzeitigen Gesundheitszustand des Angeklagten stehen musste, um "unrichtig" zu sein (so BayObLG, Urteil vom 18. Juli 2022, 203 StRR 179/22 - juris).
  • BGH, 24.04.1963 - 2 StR 81/63
    Auszug aus BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23
    Diese Formulierung beschreibt eindeutig eine über den Vorsatz hinausgehende, mit der Tat verfolgte Zielsetzung ("überschießende Innentendenz"), weshalb hier Absicht im engeren Sinne (dolus directus 1. Grades) zu verlangen ist (Erb in Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., Rn. 4 zu § 279; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. April 1963 - 2 StR 81/63 - BGHSt 18, 333-334, juris).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2023 - 207 StRR 89/23
    Unerreichbar ist ein Beweismittel, wenn das Gericht unter Beachtung seiner Aufklärungspflicht alle der Bedeutung und dem Wert des Beweismittels entsprechenden Bemühungen zu seiner Beibringung entfaltet hat und dennoch keine begründete Aussicht besteht, dass das Beweismittel in absehbarer Zeit zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 691/78 - …
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