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   BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89   

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https://dejure.org/1989,2316
BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89 (https://dejure.org/1989,2316)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89 (https://dejure.org/1989,2316)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - BReg. 3 Z 45/89 (https://dejure.org/1989,2316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RpflG § 8 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflegling; Volljährig; Geschäftsunfähig; Befugnis; Beschwerderecht; Verfahren; Auswahl; Entlassung; Gebrechlichkeitspfleger; Verfahrensfähig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG Vor § 13, §§ 19 ff., § 59

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1241
  • MDR 1989, 920
  • FamRZ 1989, 1003
  • Rpfleger 1989, 360
  • Rpfleger 1989, 366
  • BayObLGZ 1989, 175
  • BayObLGZ 1989, 75
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89
    Der BGH hat jedoch entschieden, daß die in der Hauptverhandlung eines Bußgeldverfahrens erklärte und zu Protokoll genommene Einlegung der Rechtsbeschwerde den Erfordernissen einer Einlegung »zu Protokoll der Geschäftsstelle« entspreche (BGHSt 31, 109 ).
  • BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 3 Z 99/80
    Auszug aus BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89
    Hierzu hat früher die Rechtspr. angenommen, daß im Hinblick auf diese gesetzl. Regelung die Einlegung der weiteren Beschwerde zu Protokoll des Richters unwirksam sei (vgl. BayObLGZ 1980, 344 ..).
  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

    Seine Darlegung und die Nachprüfung durch das Grundbuchamt dient den schützenswerten Interessen des Eigentümers, eine allgemeine Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten zu verhindern, zumal der von der Einsichtnahme betroffene Grundstückseigentümer weder zuvor angehört wird noch ihm nachgehend ein Beschwerderecht gegen die Einsichtsgewährung zusteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.03.1998 - 2Z BR 171/97 -, NJW-RR 1989, 1241, II.2.b. ).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    Entgegenstehende Entscheidungen können ferner überholt sein, wenn die Rechtslage in der Begründung zu einem Gesetzentwurf endgültig klargestellt ist und der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Änderungsvorschläge mehr erfahren sowie zudem weitgehende Zustimmung in Fachkreisen gefunden hat (vgl. zu § 28 Abs. 2 FGG BayObLGZ 1989, 175, 183; OLG Frankfurt NJW 1958, 713; zust. Kahl aaO; Demharter aaO).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Geht die Abweichung dagegen auf eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung des Gesetzes zurück, entfällt die Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG, denn Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, die Einheitlichkeit der Beantwortung einer Rechtsfrage aufgrund einer gleichen Norm zu wahren (BGHZ 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 4. Februar 1964, V BLw 29/63, RdL 1964, 151 - zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG - und v. 25. November 1966, V ZB 15/66, WM 1967, 97 - zu § 79 Abs. 2 GBO - BayObLGZ 1974, 177, 190; 1988, 371, 382; 1989, 175, 183).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1989, 175/178; 1996, 192/194).

    Durch den BeweisBeschluss des Amtsgerichts soll geklärt werden, ob der Antragsteller geschäftsfähig (vgl. §§ 104 ff. BGB) und damit verfahrensfähig (vgl. § 52 ZPO; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung zum FGG Rn. 34 ff.) ist; dies ist Voraussetzung für einen wirksamen Antrag im Sinn des § 43 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1989, 175/179 f.).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2000 - 9 U 60/00

    Widerlegung von Zweifeln an der Testierfähigkeit; Bindungswirkung einer

    Ob ein bestimmtes Krankheitsbild und die damit einhergehenden Verhaltensweisen die Annahme der Störung der Geistestätigkeit und damit der Testierunfähigkeit bedeutet, kann üblicherweise nur durch das Gutachten eines fachkundigen ärztlichen Sachverständigen festgestellt werden (vgl. dazu BGH FamRZ 1989, 1003 sowie BGH NJW 1996, 918, 919 auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1996, 1159 f.; Palandt-Edenhofer, § 2229 BGB, Rdnr. 13).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93

    Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem

    Geht die Abweichung dagegen auf eine zwischenzeitlich eingetretene Änderung des Gesetzes zurück, entfällt die Vorlagepflicht gemäß § 28 Abs. 2 FGG, denn Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, die Einheitlichkeit der Beantwortung einer Rechtsfrage aufgrund einer gleichen Norm zu wahren (BGHZ 19, 355, 356; Senatsbeschl. v. 4. Februar 1964, V BLw 29/63, RdL 1964, 151 - zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG - und v. 25. November 1966, V ZB 15/66, WM 1967, 97 - zu § 79 Abs. 2 GBO - BayObLGZ 1974, 177, 190; 1988, 371, 382; 1989, 175, 183).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Die Aufnahme der weiteren Beschwerde ist gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 a RPflG ein echtes Rechtspflegergeschäft, dessen Vornahme durch den Richter der ersten Instanz gemäß § 8 Abs. 1 RPflG wirksam ist (BayObLGZ 1989, 175/177; Bassenge/Herbst § 24 RPflG Rn.2).
  • BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91

    Entlassung eines Pflegers; Eignung zur Führung einer Pflegschaft

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