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   BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93   

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https://dejure.org/1993,4783
BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93 (https://dejure.org/1993,4783)
BayObLG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 5St RR 5/93 (https://dejure.org/1993,4783)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 5St RR 5/93 (https://dejure.org/1993,4783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB beim Computerbetrug

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Keine Aussicht auf Erfolg hatten die beiden Computerbetrugsversuche hier, weil der Angeklagte jeweils seine ec-Karte mit seiner persönlichen Geheimzahl, nicht aber mit der dazugehörigen Geheimzahl der Kontoinhaberin in den ec-Geldautomaten eingegeben hatte, obwohl die zum Konto gehörige (BGHSt 35, 152/157: Nr. 2 Satz 1 Spk-SB a.F.; ebenso Ziffer II Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 Spk-SB n.F.) persönliche Geheimzahl als weiteres Berechtigungsmerkmal neben der ec-Karte in den ec-Geldautomaten einzugeben ist (Nr. 4 Spk-SB a.F.; ebenso Ziffer II Nr. 4 Spk-SB n.F.).
  • BayObLG, 27.02.1980 - RReg. 2 St 53/80

    Bewusstsein des Angeklagte während der Trunkenheitsfahrt, daß er fahruntauglich

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1987 - 5 Ss 44/87
    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das übersteigt die Geringwertigkeitsgrenze von in der Regel etwa 50,- DM erheblich (OLG Düsseldorf NJW 1987, 1958 ).
  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 376/91

    Computerbetrug durch Entnahme von Bargeld aus Bankautomaten mit einer gefälschten

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Die Entnahme von Geld aus einem ec-Geldautomaten mit Hilfe einer gefälschten ec-Karte ist als Computerbetrug strafbar, denn der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 263 a StGB auch den Mißbrauch von ec-Karten an ec-Geldautomaten, insbesondere die unbefugte Benutzung fremder Codenummern bei mißbräuchlichem Gebrauch eines ec-Geldautomaten, als Computerbetrug erfassen wollen (BGHSt 38, 120/124).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Das kann hier jedoch dahingestellt bleiben, weil die Nichtanwendung der §§ 270, 269 Abs. 1 StGB durch das Landgericht den Angeklagten, der allein Revision eingelegt hat, nicht beschwert (BGHSt 8, 34/37 und 10, 358/362; BGH MDR 1984, 65 ; BayObLGSt 1980, 13/15).
  • OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12

    Straftatbestand der Datenveränderung: Schutz der Datenverfügungsbefugnis

    Diese Ansicht folgt der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Urteil vom 24.06.1993, 5 St RR 5/93, BayOblGSt 1993, 86, 89), das zutreffend ausführt, dass verfügungsbefugt über die Daten in aller Regel der "Skribent" als Urheber der Speicherung ist, wenn diese in seinem Interesse erfolgt.
  • OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14

    Verfügungsbefugnis an Blitzer-Daten

    Die Zuordnung von Daten an einen Berechtigten wird im Bereich des Strafrechts grundsätzlich danach beurteilt, wer die Speicherung oder Übermittlung der Daten initiiert hat (BayObLG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 5 St RR 5/93 - zitiert nach juris, Rn. 24).

    Insofern geht auch der Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juni 1993 (a. a. O.) fehl.

  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    "Die Zuordnung von Daten an einen Berechtigten wird im Bereich des Strafrechts grundsätzlich danach beurteilt, wer die Speicherung oder Übermittlung der Daten initiiert hat (BayObLG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 5 St RR 5/93 - zitiert nach , Rn. 24).
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