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   BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80   

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https://dejure.org/1980,3510
BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80 (https://dejure.org/1980,3510)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80 (https://dejure.org/1980,3510)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - BReg. 1 Z 63/80 (https://dejure.org/1980,3510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungsmacht der Mutter zur Erteilung einer Einwilligungserklärung gemäß § 1746 Abs. 1 S. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ; Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde durch einen Notar; Auslegung einer Beschwerdeeinlegung durch einen Notar zur Feststellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1981, 442 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.03.1977 - BReg. 1 Z 169/76
    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Der Senat, der in dem vergleichbaren Fall der Einwilligung erklärung in die Namenserteilung ( § 1618 Abs. 1 Satz 3 BGB ) die Vertretungsmacht der Mutter ebenfalls als nicht durch § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen erachtet hat (BayObLGZ 1977, 54/56; vgl. Brüggemann FamRZ 1977, 656/659 ff.; MünchKomm § 1909 BGB RdNr. 38), teilt diese Auffassung.

    Dieser kann aber allenfalls das Vormundschaftsgericht veranlassen, der Mutter insoweit die Vertretungsmacht aus besonderen Gründen, die hier nicht ersichtlich sind, gemaß § 1796 i.V.m. § 1629 Abs. 2 Satz 3 , § 1705 BGB zu entziehen (BGH DAVorm 1980, 474/476; BayObLGZ 1977, 54/58; OLG Schleswig DAVorm 1979, 440/441).

  • BayObLG, 18.12.1978 - BReg. 1 Z 110/78

    Zum Wirksamwerden und zur Gültigkeitsdauer einer Einwilligungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Er hat zur Begründung insbesondere ausgeführt, daß es sich nach Einführung des heute im Adoptionsrecht geltenden Dekretsystems bei der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Amtsgericht um eine - im materiellen Familienrecht normierte - verfahrensrechtliche Handlung im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit handle (so auch: BayObLGZ 1978, 384/389; OLG Hamm FamRZ 1978, 945/947 LG Berlin FamRZ 1977, 660/661; Lüderitz NJW 1976, 1865/1869), die Vorschrift des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB aber lediglich privat Rechtsgeschäfte betreffe und voraussetze, daß die abzugebende Willenserklärung sich an den Ehegatten des gesetzlichen Vertreters richtet.
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Die Beschwerdeberechtigung für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Eine Fristsetzung sowie die Angabe der Abhilfemöglichkeit (so: OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1978, 306)sind außerhalb von § 18 Abs. 1 GBO zwar nicht zwingend vorgeschrieben (BayObLGZ 1972, 24/26 f. für Zwischenverfügungen im Handelsregistereintragungsverfahren doch kann das Fehlen einer Fristbestimmung gegen die Annahme sprechen, daß es sich überhaupt um eine Zwischenverfügung im Sinne von § 19 FGG handelt (OLG Hamm Rpfleger 1973, 172 zu § 26 Satz 2 HRV ; Bassenge/Herbst § 19 FGG Anm. I 2 d).
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Wenn auch das Gesetz außer in § 21 FGG (für die Erstbeschwerde) und 29 FGG (für die weitere Beschwerde) über die Form der Beschwerdeerklärung keine weiteren Vorschriften enthält, so muß die Beschwerdeschrift doch die Person des Erklärenden ebenso wie die des Beschwerdeführers unmittelbar oder durch Auslegung erkennen lassen (BGHZ 8, 299/301 f.; BayObLG Rpfleger 1976, 289; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 11, Jansen RdNr. 4, je zu § 21 FGG).
  • BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Die Beschwerdeberechtigung für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80
    Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß es sich bei dem Schreiben des Vormundschaftsgerichts vom 25.2.1980 an den Notar um eine nach § 19 FGG beschwerdefähige Zwischenverfügung handelt, und hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde - was vom Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1979, 142/150) - bejaht.
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Gleichwohl kann aber davon ausgegangen werden, dass der Notar eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung hatte (vgl. BayObLG DNotZ 1981, 442/443; 1985, 170/171; Senatsbeschluß vom 22.10.1987 - BReg. 3 Z 148/87).
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