Rechtsprechung
   BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3025
BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,3025)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 1Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,3025)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 1Z BR 20/01 (https://dejure.org/2001,3025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Sittenwidrigkeit; Erbe; Angehörige; Motivirrtum

  • RA Kotz

    Lebenspartner Erbeinsetzung - Sittenwidrigkeit der Erbeinsetzung

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 2078 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, § 2078 Abs. 2
    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung - Umgehung naher Angehöriger

Verfahrensgang

  • AG Landshut - VI 1206/00
  • LG Landshut - 60 T 3117/00
  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.).

    Der dem Anfechtenden obliegende Beweis für das Vorliegen eines Irrtums und für dessen Ursächlichkeit kann nicht durch einen in jener Richtung liegenden Erfahrungssatz geführt werden (auch ein Anscheinsbeweis scheidet aus, weil es sich bei dieser Frage um einen individuellen Vorgang des Verstandes- und Seelenlebens eines Menschen handelt), sondern nur durch die besonderen Umstände des Einzelfalls (BGH NJW 1963, 246/248).

  • BGH, 17.03.1969 - III ZR 188/65

    Teilnichtigkeit einer Erbeinsetzung wegen Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Dies gilt im Ergebnis auch hinsichtlich der durch dieses Testament übergangenen Kinder des Erblassers, der Beteiligten zu 1 und 2. Da die Übergehung von Abkömmlingen allein nicht sittenwidrig ist (BGHZ 52, 17/19; BayObLG FamRZ 1984, 1153; …
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Die Anfechtung greift in einem solchen Fall nicht durch, weil der Erblasser seine ursprüngliche Verfügung nun bewusst hat gelten lassen (BayObLG FamRZ 1995, 246/248; Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 9).
  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63

    Vollziehbarkeit einer Auflage

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Selbst wenn der Erblasser das Testament vom 25.3.1996 vergessen hätte, würde es die Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB nicht rechtfertigen, weil in diesem Fall die irrige Vorstellung, keine letztwillige Verfügung getroffen zu haben, erst nach Testamentserrichtung entstanden wäre; ein solcher Irrtum wäre für das errichtete Testament nicht kausal (BGHZ 42, 327/332; Palandt/Edenhofer § 2078 Rn. 9).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Über Art und Umfang der Ermittlungen entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 583/584); die ihm hierbei gesetzten Grenzen hat das Landgericht beachtet.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Die ergänzende Auslegung setzt nämlich voraus, dass der zu ermittelnde hypothetische Erblasserwille im Wortlaut der Urkunde einen - wenn auch unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat (Andeutungstheorie, st. Rspr., vgl. BGHZ 86, 41/47; BayObLGZ 1994, 313/318 f.).
  • BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99

    Voraussetzungen des Testierwillens

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Bei Vorliegen eines äußerlich formgerechten Testaments spricht eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass der Erblasser das Schriftstück als Testament angesehen hat (BayObLG FamRZ 2000, 1251/1252).
  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Einen solchen Zweifelsfall musste das Landgericht hier nicht annehmen, da keine konkreten Umstände gegen die eigenhändige Errichtung des Testaments ersichtlich waren (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 644).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
    Diese Tatsachenfeststellung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht anfechtbar (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 561 Abs. 2 ZPO); sie kann nur auf Rechtsfehler überprüft werden (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1993, 389/397).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 3 Wx 100/08

    Sittenwidrigkeit eines sog. Geliebtentestaments

    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden, d.h. schwerwiegenden, Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW 1983, S. 674 ff.; BGHZ 111, 36 ff.; BGHZ 140, 118 ff.; BayObLG FamRZ 2002, S. 915 ff.; Prütting u.a. - Ahrens, BGB, 3. Aufl. 2008, § 138 Rdnr. 103; dem Grundsatz nach vom gleichen Ansatz ausgehend, aber mit unterschiedlichen Gewichtungen im einzelnen auch: Senat, FamRZ 1998, S. 583 f.; OLG Düsseldorf - 7. Zivilsenat - FamRZ 1997, S. 1506 ff.; Soergel-Hefermehl, BGB, 12. Aufl. 1999, § 138 Rdnr. 223; Staudinger-Sack, BGB, Neubearb. 2003, § 138 Rdnr. 442 f.).

    Denn weil der Charakter einer Beziehung zwischen Geschlechtspartnern in aller Regel nur nach dem äußeren Verhalten der Beteiligten beurteilt werden kann, dürfen bei der rechtlichen Würdigung auch nach Testamentserrichtung eingetretene Umstände herangezogen werden, soweit sie eine unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit auf den Zeitpunkt der Errichtung rückbezogene Beurteilung ermöglichen (BayObLG FamRZ 2002, S. 915 ff. - Rdnr. 23).

  • OLG Celle, 23.06.2003 - 6 W 45/03

    Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins ; Unwirksamkeit einer testamentarischen

    Dazu können auch Vorstellungen und Erwartungen gehören, die er zwar nicht ausdrücklich in sein Bewusstsein aufgenommen, seiner Verfügung aber als selbstverständlich zugrundegelegt hat (BayOblG FamRZ 2002, 915, 917; Palandt - Edenhofer, § 2078 Rdnr. 6).

    Jedenfalls würde selbst bei Vorhandensein eines derartigen Irrtums bei Testamentserrichtung eine Anfechtung ausscheiden, weil die Erblasserin ihre ursprüngliche Verfügung in Kenntnis der geänderten Situation bewusst weiterhin hat gelten lassen wollen (zum Ausschluss des Anfechtungsrechts in diesen Fällen vgl. BayOblG FamRZ 2002, 915, 917f.; Palandt - Edenhofer, § 2078 Rdnr. 9).

  • KG, 11.04.2022 - 19 W 1167/20

    Erbscheinssache: Widerruf eines Testaments durch handschriftlichen Brief,

    Wenn ein Erblasser einen Irrtum erkennt und seine ursprüngliche letztwillige Verfügung dennoch bewusst fortgelten lässt, spricht dies als Indiz gegen die Anfechtbarkeit (vgl. BayObLG, Beschluss v. 24.7.2001, 1 Z BR 20/01).
  • KG, 07.04.2022 - 19 W 1167/20
    Wenn ein Erblasser einen Irrtum erkennt und seine ursprüngliche letztwillige Verfügung dennoch bewusst fortgelten lässt, spricht dies als Indiz gegen die Anfechtbarkeit (vgl. BayObLG, Beschluss v. 24.7.2001, 1 Z BR 20/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht