Rechtsprechung
   BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25139
BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 (https://dejure.org/2020,25139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    E-Scooter, Kraftfahrzeug, Trunkenheitsfahrt, Promille-Grenze, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 1 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2; FeV § 4 Abs. 1 S. 2; StGB § 44 Abs. 1, § 61 Nr. 5, § 69 Abs. 1 S. 2, § 69a Abs. 2, § 315c Abs. 3, § 316 Abs. 2
    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

  • verkehrslexikon.de

    E-Scooter als Kraftfahrzeug und absolute Fahruntauglichkeit

  • beck-blog

    §§ 316, 44, 69, 69a StGB
    Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

  • IWW

    § 1 eKFV, § 1 Abs. 2 StVG
    EKFV; StVG

  • rewis.io

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

  • bussgeldsiegen.de

    E-Scooter - Trunkenheitsfahrt - Promille-Grenze bei Fahrerlaubnisentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    EScooter sind Kraftfahrzeuge

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkehrsrecht: Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    E-Scooter und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 736
  • NZV 2020, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung verneint demgegenüber ein derart bestimmenden Einfluss auf die Indizwirkung des Regelbeispiels (vgl. ebenfalls zum Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB: im konkreten Fall das Regelfall bejahend: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (bei einer Strecke von 300 Metern); LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20, juris Rn. 20 (nachts Personenverkehr zu erwarten); LG München I, Beschluss vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 -, juris); Regelfall verneinend: LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 - juris (nur wenige Meter Fahrtstrecke); AG Dortmund, Urteil vom 21. Januar 2020 - 729 Ds - 060 Js 513/19 - 349/19, juris Rn. 23 (nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr)).

    So sind Elektrofahrräder innerhalb der Vorgaben des § 1 Abs. 3 StVG schon keine Kraftfahrzeuge (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20 - juris (Leitsatz)); E-Scooter, Segways und andere Fahrzeuge i.S.d. § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge VO) unterfallen hingegen dem Kraftfahrzeugbegriff (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (Leitsatz); Deutscher, a.a.O. Rn. 1735 m.w.N.; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann, 26. Aufl., eKFV § 1 Rn. 10, 11, 33).

  • LG Osnabrück, 16.10.2020 - 10 Qs 54/20

    Für E-Scooter-Fahrer gelten strafrechtlich dieselben Promillegrenzen wie für

    Dieses ist im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezüglich der Fahruntüchtigkeit infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht der Fall, so dass zur Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit auf den Grenzwert von 1, 1 ‰ abzustellen ist und eine strafbare Trunkenheitsfahrt regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB begründet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 [Rn. 14, 15, 27] - nach juris).
  • LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22

    E-Scooter, Sozius, absolut fahruntüchtig, Hände am Lenker, Trunkenheitsfahr

    aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

    a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).

  • LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21

    Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze

    Die dort niedergelegten Regelungen stellen in einzelnen Bereichen Abweichungen von den für Kraftfahrzeugen geltenden Vorschriften dar und bestätigen daher, dass es sich auch bei solchen Fortbewegungsmitteln grundsätzlich um Kraftfahrzeuge handelt (BGH, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 4 StR 366/20 = BeckRS 2021, 8703; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020, Az. 205 StRR 216/20 = SVR 2020, 397 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien).
  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Da in Teilen der strafgerichtlichen Rechtsprechung der Führung eines E-Scooter im Straßenverkehr keine höhere Gefährlichkeit als der eines Pedelecs bzw. eines Fahrrads ohne Elektromotor zugemessen wurde und das Vorliegen sonstiger günstiger Faktoren in den Tatumständen, wie z.B. nur kurze gefahrene Strecken, festzustellen waren, bestanden aus Verhältnismäßigkeitsgründen Bedenken gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und es wurde anstelle der Entziehung einer Fahrerlaubnis ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB verhängt (vgl. LG Dortmund, B.v. 7.2.2020 - 31 Qs 1/20 - juris; a.A. BayOStLG, B.v. 24.7.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; LG Stuttgart, B.v. 12.3.2021 - 18 Qs 15/21 - juris).
  • LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in

    Anderer Ansicht, also einen Ausnahmefall ablehnend, sind das Landgericht Stuttgart (Beschl. v. 27.07.2020 - 9 Qs 35/20 - juris) sowie das Bayerische Oberlandesgericht (Beschl. v. 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht