Rechtsprechung
   BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3678
BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94 (https://dejure.org/1994,3678)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 4St RR 120/94 (https://dejure.org/1994,3678)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 4St RR 120/94 (https://dejure.org/1994,3678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 190
  • StV 1994, 643
  • BayObLGSt 1994, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat anschließt (hierzu vgl. bereits BayObLGSt 1994, 108 zum Rechtsberatungsgesetz ), kann die Anklage daher nur insoweit eine ausreichende Verfahrensgrundlage darstellen, als sie ihrer Abgrenzungsfunktion in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht gerecht wird und die einzelnen Teilakte ebenso wie die Einzeltaten möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und individualisierenden Merkmalen kennzeichnet (BGH aaO.).

    Aus der tatbestandsmäßigen Fassung des § 5 HeilprG läßt sich nämlich nicht ableiten, daß es zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld geboten sei, wiederholte Tatbestandsverwirklichungen in ihrer Gesamtheit als eine Tat im Rechtssinn aufzufassen (BGH NJW 1994, 1663 ).

  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94

    Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat anschließt (hierzu vgl. bereits BayObLGSt 1994, 108 zum Rechtsberatungsgesetz ), kann die Anklage daher nur insoweit eine ausreichende Verfahrensgrundlage darstellen, als sie ihrer Abgrenzungsfunktion in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht gerecht wird und die einzelnen Teilakte ebenso wie die Einzeltaten möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und individualisierenden Merkmalen kennzeichnet (BGH aaO.).

    Aber auch die Zusammenfassung von Einzelhandlungen zu einer rechtlichen Handlungseinheit im Sinne der sogenannten Sammelstraftat ist in der Rechtsprechung und Rechtslehre aufgegeben worden (vgl. BayObLGSt 1994, 108/111).

  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Hingegen tritt das Vergehen der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der sexuellen Nötigung zurück, da die Freiheitsberaubung nach den vom Landgericht festgestellten Umständen nicht über das hinausgegangen ist, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört, sondern nur ein Mittel und Bestandteil dieser Nötigung war (vgl. BGHSt 18, 26/27; 28, 18/19; bei Holtz MDR 1988, 627 und 1991, 1021; NStZ 1988, 70/71).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Der prozessuale Tatbegriff ist allerdings weitergehend als der sachlich-rechtliche Begriff der Handlung und umfaßt den vom Eröffnungsbeschluß betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten, soweit es mit den durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnissen nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung eine oder mehrere strafbare Handlungen statt oder neben der im Eröffnungsbeschluß bezeichneten Tat ergeben (BGHSt 23, 141/145; BayObLG aaO.).
  • OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85
    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Es ist auch als die Schriftform wahrend angesehen worden, wenn der vernehmende Polizeibeamte die Erklärung des Antragstellers auf Tonband aufnimmt, diese Erklärung dann in Schriftform überträgt und beglaubigt (OLG Hamm NJW 1986, 734; vgl. Riegel NJW 1973, 495).
  • KG, 16.11.1989 - 1 Ss 33/89
    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Erfordernis der Schriftlichkeit gemäß § 158 Abs. 2 StPO nicht ohne weiteres auch die handschriftliche Unterzeichnung voraussetzt, da die Formvorschrift nur bezweckt, daß die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sich anhand der Antragsurkunde Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ; vgl. auch BayObLGSt 1989, 102 für den Fall des Eröffnungsbeschlusses; BVerwG NJW 1989, 1175 für den Fall der Klageerhebung).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Hingegen tritt das Vergehen der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der sexuellen Nötigung zurück, da die Freiheitsberaubung nach den vom Landgericht festgestellten Umständen nicht über das hinausgegangen ist, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört, sondern nur ein Mittel und Bestandteil dieser Nötigung war (vgl. BGHSt 18, 26/27; 28, 18/19; bei Holtz MDR 1988, 627 und 1991, 1021; NStZ 1988, 70/71).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1982 - 2 Ws 414/82
    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Den Entscheidungen des OLG Düsseldorf (NJW 1982, 2566 ) und des OLG Hamm (MDR 1990, 847 ), wonach für die Schriftform des § 158 Abs. 2 StPO ausreichend sei, daß der Polizeibeamte die mündliche Stellung des Strafantrags in einem Vermerk niederlegt, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Hingegen tritt das Vergehen der Freiheitsberaubung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der sexuellen Nötigung zurück, da die Freiheitsberaubung nach den vom Landgericht festgestellten Umständen nicht über das hinausgegangen ist, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört, sondern nur ein Mittel und Bestandteil dieser Nötigung war (vgl. BGHSt 18, 26/27; 28, 18/19; bei Holtz MDR 1988, 627 und 1991, 1021; NStZ 1988, 70/71).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 389/77

    Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Strafbarkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Damit ist aber auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 599/600) überholt, der im Hinblick auf den Schutzzweck des Heilpraktikergesetzes (ausreichender Rechtsschutz gegenüber Gesundheitsgefährdungen durch Unberufene und nicht das höchstpersönliche Rechtsgut der Gesundheit des einzelnen Patienten) die Möglichkeit von Fortsetzungszusammenhang bejaht hatte.
  • BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 1 St 225/80

    Unfall; Beteiligte; Wartepflicht; Weiterfahrt; Unkenntnis; Unterrichtung

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

  • AG Düsseldorf, 08.05.2008 - 122 Cs 344/07

    Schriftformerfordernis i.R.e. maschinellen Benennung des Urhebers ohne

    Insoweit ist allein darauf abzustellen, ob die von dem Polizeibeamten unterzeichnete Niederschrift ausreichend deutlich erkennen lässt, dass der Zeuge einen Strafantrag gestellt hat und die Nichtunterzeichnung nicht auf einen bloßen Fehler oder Versehen beruht (siehe auch BayObLG MDR 1995, 190).
  • OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04

    Tat

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, einschließlich des damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Gesamtverhaltens des Angeklagten, soweit dessen Behandlung in getrennten Verfahren nach der Lebensauffassung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erschiene (vgl. BGHSt 35, 60; 80; NStZ 1986, 243; BayObLG MDR 1995, 190; LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., § 264, Rn. 4, 5).
  • BayObLG, 29.02.2000 - 4St RR 18/00

    Tatbegriff und Handlungseinheit bei Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz

    Daß die Ausübung der Heilkunde weder ein Dauerdelikt noch eine fortgesetzte Tat darstellt, hat der Senat bereits im Zusammenhang mit der Ausübung der Heilkunde an verschiedenen Personen entschieden (BayObLGSt 1994, 158/160).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht