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   BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95   

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https://dejure.org/1995,9271
BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95 (https://dejure.org/1995,9271)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1995 - 2Z BR 82/95 (https://dejure.org/1995,9271)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 2Z BR 82/95 (https://dejure.org/1995,9271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde im Verfahren über die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - 3 UR II 91/91
  • LG Augsburg - 7 T 2410/95
  • BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 08.06.1982 - 21 WF 78/82

    Änderung der Prozeßkostenhilfebewilligung bei geänderter rechtlicher Beurteilung

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Der Wortlaut des § 124 Nr. 3 ZPO steht aber einer Aufhebung der Bewilligung dann, wenn das Gericht die Prozeßkostenhilfe zunächst bewilligt hat, nach sorgfältigerer Prüfung und abweichender Würdigung der vom Antragsteller mitgeteilten Vermögensverhältnisse dies aber nicht mehr für gerechtfertigt hält, nicht entgegen; diese Gesetzesauslegung wird auch von einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen jedenfalls insoweit vertreten, als es sich um die nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen handelt (vgl. OLG Köln FamRZ 1982, 1226; OLG Bremen FamRZ 1985, 728 ).
  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln, nämlich die §§ 567, 568 ZPO (ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. Rn. 27, Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 26, jeweils zu § 127 ; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 35, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Anm. 2 k a.E., jeweils zu § 14 ; ebenso schon für § 127 Satz 3 ZPO a.F. BGHZ 53, 369 ).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Die außerordentliche Beschwerde ist nicht schon dann statthaft, wenn ein Gericht entgegen einer fast allgemeinen, aber nicht ganz unumstrittenen Meinung entschieden hat (BGH NJW 1994, 2363 ).
  • OLG Bremen, 05.03.1985 - 5 WF 237/84
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Der Wortlaut des § 124 Nr. 3 ZPO steht aber einer Aufhebung der Bewilligung dann, wenn das Gericht die Prozeßkostenhilfe zunächst bewilligt hat, nach sorgfältigerer Prüfung und abweichender Würdigung der vom Antragsteller mitgeteilten Vermögensverhältnisse dies aber nicht mehr für gerechtfertigt hält, nicht entgegen; diese Gesetzesauslegung wird auch von einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen jedenfalls insoweit vertreten, als es sich um die nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen handelt (vgl. OLG Köln FamRZ 1982, 1226; OLG Bremen FamRZ 1985, 728 ).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.1991 - 3 W 159/91
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln, nämlich die §§ 567, 568 ZPO (ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. Rn. 27, Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 26, jeweils zu § 127 ; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 35, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Anm. 2 k a.E., jeweils zu § 14 ; ebenso schon für § 127 Satz 3 ZPO a.F. BGHZ 53, 369 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln, nämlich die §§ 567, 568 ZPO (ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. Rn. 27, Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 26, jeweils zu § 127 ; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 35, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Anm. 2 k a.E., jeweils zu § 14 ; ebenso schon für § 127 Satz 3 ZPO a.F. BGHZ 53, 369 ).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Die Voraussetzungen dafür sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (BGH NJW 1993, 135 ,136 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Nach der Entscheidung des Großen Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln, nämlich die §§ 567, 568 ZPO (ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 166; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 171; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. Rn. 27, Zöller/Philippi ZPO 19. Aufl. Rn. 26, jeweils zu § 127 ; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 35, Bassenge/Herbst FGG 7. Aufl. Anm. 2 k a.E., jeweils zu § 14 ; ebenso schon für § 127 Satz 3 ZPO a.F. BGHZ 53, 369 ).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 45/93

    Voraussetzungen für eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer

    Auszug aus BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 82/95
    Die außerordentliche Beschwerde ist auf Fälle krassen Unrechts beschränkt (BGH NJW-RR 1994, 62).
  • BayObLG, 16.12.1996 - 2Z BR 134/96
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1991, 414 ff.) sind im Hinblick darauf von der Verweisung in § 14 FGG jetzt auch die §§ 567, 568 ZPO erfaßt, die die Statthaftigkeit der Rechtsmittel allgemein regeln (BayObLG WuM 1996, 504, 505 m.w.N.).
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