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   BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04   

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https://dejure.org/2004,5969
BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04 (https://dejure.org/2004,5969)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 3Z BR 227/04 (https://dejure.org/2004,5969)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 3Z BR 227/04 (https://dejure.org/2004,5969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1908d Abs. 1 FGG § 69i Abs. 3
    Überprüfung des Fortbestandes einer laufenden Betreuung nur aus konkretem Anlass

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidung über den Fortbestand mit Verlängerung einer laufenden Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1908d Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908d Abs. 1; FGG § 69i Abs. 3
    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit Verlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Bestellung und Aufhebung einer Betreuung; Leiden an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94

    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Für die Entscheidung über die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers sind die Grundsätze maßgebend, die für die erstmalige Bestellung gelten (§ 69i Abs. 6 Satz 1 FGG; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Volljährigen und, wie hier, gegen seinen Willen, setzt daneben voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02

    Erneutes Gutachten bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Ein neues Gutachten ist danach in diesem Verfahren einzuholen, wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt (vgl. OLG Frankfurt am Main FamRZ 1992, 859) oder gewichtige Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass sich die Tatsachengrundlage eines früheren Gutachtens erheblich verändert hat (vgl. Senatsentscheidung vom 9.4.2002, 3Z BR 65/02 = FamRZ 2003, 115 [LS]).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 23.7.2004, die auf das Ersuchen des Vormundschaftsgerichts, ein Attest zu erstellen, abgegeben wurde, kann schon deshalb nicht als Sachverständigengutachten in diesem Sinne angesehen werden, weil die zu fordernde Erfahrung des erstellenden Arztes (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 494/495; zum Inhalt vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404) jedenfalls nach Aktenlage nicht festgestellt werden kann.
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 23.7.2004, die auf das Ersuchen des Vormundschaftsgerichts, ein Attest zu erstellen, abgegeben wurde, kann schon deshalb nicht als Sachverständigengutachten in diesem Sinne angesehen werden, weil die zu fordernde Erfahrung des erstellenden Arztes (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 494/495; zum Inhalt vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404) jedenfalls nach Aktenlage nicht festgestellt werden kann.
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Von der erneuten Einholung eines Gutachtens kann abgesehen werden, wenn sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen und einem ärztlichen Zeugnis ergibt, dass sich der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit offensichtlich nicht verringert hat (§ 69i Abs. 6 Satz 2 FGG; BayObLG BtPrax 2004, 148/149).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94

    Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Ein Antrag auf Aufhebung kann daher nur abgelehnt werden, wenn alle genannten Voraussetzungen noch vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1519).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 20 W 83/92

    Aufhebung der Betreuung; Antrag des Betreuten; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Ein neues Gutachten ist danach in diesem Verfahren einzuholen, wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt (vgl. OLG Frankfurt am Main FamRZ 1992, 859) oder gewichtige Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass sich die Tatsachengrundlage eines früheren Gutachtens erheblich verändert hat (vgl. Senatsentscheidung vom 9.4.2002, 3Z BR 65/02 = FamRZ 2003, 115 [LS]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Volljährigen und, wie hier, gegen seinen Willen, setzt daneben voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Das ist schon der Fall, wenn eines der die Betreuung begründenden Tatbestandsmerkmale weggefallen ist (BayObLG BtPrax 2005, 69 und BayObLG Beschluss vom 9. März 1995 - 3Z BR 365/94 - juris Rn. 7).
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