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   BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72   

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BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72 (https://dejure.org/1973,4201)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72 (https://dejure.org/1973,4201)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 1973 - BReg. 1 Z 83/72 (https://dejure.org/1973,4201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags; Erbscheinserteilung auf Grund der letztwilligen Verfügung oder kraft Gesetzes; Vorerbschaft und Nacherbschaft im Erbvertrag hinsichtlich des Nachlasses des Erstversterbenden; Voraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1973, 633
  • BayObLGZ 1973, 28
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 25.11.1937 - IV B 34/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Erbscheinsverfahren die Verbindung von

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Der Antrag muß sich auf einen bestimmten, dem Erbschein zu gebenden Inhalt richten und das beanspruchte Erbrecht genau bezeichnen (RGZ 156, 172/180; BGH NJW 1962, 42/43; BayObLGZ 1971, 34/45; 1967, 1/8; Staudinger BGB 10./11. Aufl. Rdnr. 56, Palandt BGB 32. Aufl. Anm. 3 a, je zu § 2353).

    Es ist nicht berechtigt, einen Erbschein anderen als des beantragten Inhalts zu erteilen (RGZ 156, 172/180; BGH NJW 1962, 42/43; BayObLGZ 1971, 34/45; 1967, 1/8; Staudinger § 2353 Rdnr. 57).

    Sie hat auch, was zulässig gewesen wäre (RGZ 156, 172/180), keinen Hilfsantrag gestellt.

  • BGH, 11.10.1961 - V BLw 13/60

    Ehegattenhof

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Der Antrag muß sich auf einen bestimmten, dem Erbschein zu gebenden Inhalt richten und das beanspruchte Erbrecht genau bezeichnen (RGZ 156, 172/180; BGH NJW 1962, 42/43; BayObLGZ 1971, 34/45; 1967, 1/8; Staudinger BGB 10./11. Aufl. Rdnr. 56, Palandt BGB 32. Aufl. Anm. 3 a, je zu § 2353).

    Es ist nicht berechtigt, einen Erbschein anderen als des beantragten Inhalts zu erteilen (RGZ 156, 172/180; BGH NJW 1962, 42/43; BayObLGZ 1971, 34/45; 1967, 1/8; Staudinger § 2353 Rdnr. 57).

  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Zwar wird man auch in der Überschuldung des Nachlasses regelmäßig eine demselben innewohnende verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn des § 119 Abs. 2 BGB sehen müssen (vgl. RGZ 149, 235 und 158, 50; BGH LM § 779 BGB Nr. 2; Staudinger Rdnr. 4, BGB-RGRK Anm. 4, Palandt Anm. 1, je zu § 1954 BGB ), doch liegt in der Geltendmachung eines in der Anfechtungserklärung vom 22.10.1971 nicht erwähnten Anfechtunsgrundes das Nachschieben eines neuen (vgl. BGH NJW 1966, 39), was im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deswegen nicht zulässig ist, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (vgl. Keidel-Winkler Rdnr. 43, Jansen Rdnr. 38, je zu § 27 EGG).
  • RG, 22.11.1935 - V 77/35

    1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.? 2. Ist der

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Zwar wird man auch in der Überschuldung des Nachlasses regelmäßig eine demselben innewohnende verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn des § 119 Abs. 2 BGB sehen müssen (vgl. RGZ 149, 235 und 158, 50; BGH LM § 779 BGB Nr. 2; Staudinger Rdnr. 4, BGB-RGRK Anm. 4, Palandt Anm. 1, je zu § 1954 BGB ), doch liegt in der Geltendmachung eines in der Anfechtungserklärung vom 22.10.1971 nicht erwähnten Anfechtunsgrundes das Nachschieben eines neuen (vgl. BGH NJW 1966, 39), was im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deswegen nicht zulässig ist, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (vgl. Keidel-Winkler Rdnr. 43, Jansen Rdnr. 38, je zu § 27 EGG).
  • RG, 27.06.1938 - IV B 16/38

    Kann eine vom Reichsgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Zwar wird man auch in der Überschuldung des Nachlasses regelmäßig eine demselben innewohnende verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn des § 119 Abs. 2 BGB sehen müssen (vgl. RGZ 149, 235 und 158, 50; BGH LM § 779 BGB Nr. 2; Staudinger Rdnr. 4, BGB-RGRK Anm. 4, Palandt Anm. 1, je zu § 1954 BGB ), doch liegt in der Geltendmachung eines in der Anfechtungserklärung vom 22.10.1971 nicht erwähnten Anfechtunsgrundes das Nachschieben eines neuen (vgl. BGH NJW 1966, 39), was im Rechtsbeschwerdeverfahren schon deswegen nicht zulässig ist, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (vgl. Keidel-Winkler Rdnr. 43, Jansen Rdnr. 38, je zu § 27 EGG).
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Denn Äußerungen und Verhaltensweisen der Erbvertragspartner aus der Zeit nach Abschluß des Erbvertrags können für die Auslegung nur insoweit in Betracht kommen, als sie Rückschlüsse auf den Willen der letztwillig Verfügenden beim Vertragsabschluß ermöglichen (Johannsen, Die Rechtsprechung des BGH auf dem Gebiete des Erbrechts, WM 1972, 62/64; vgl. auch BGH LM § 2084 BGB Nr. 5; RGZ 142, 171/174).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist nur dann kein Raum, wenn ihr Wortlaut völlig klar und eindeutig ist (BGHZ 32, 60/63; BayObLGZ 1965, 53/56).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Nur in diesem Rahmen unterliegt sie der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1966, 49/52; 242/244; 390/394; KG OLGZ 1968, 244; der oben erwähnte Senatsbeschluß vom 7.9.1972).
  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

    Auszug aus BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72
    Die Befugnis der Beteiligten zu 1) zur weiteren Beschwerde ergibt sich schon daraus, daß die angefochtene Entscheidung die Erstbeschwerde zurückgewiesen hat (BayObLGZ 1966, 49/52; 1964, 277/278).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    a) Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Denn auch wenn sich die Erben und die Erbquoten bei gesetzlicher Erbfolge mit den im Erbschein ausgewiesenen Erben und Erbquoten decken, fehlt doch ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nach der gesetzlichen Erbfolge (vgl. BayObLGZ 1973, 28).

    c) Soweit das Landgericht das Nachlaßgericht zur Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge angewiesen hat, kann seine Entscheidung schon deshalb keinen Bestand haben, weil bisher ein Erbscheinsantrag mit diesem Inhalt nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1973, 28 und Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 41).

  • OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog.

    Zutreffend ist auch, daß das Nachlaßgericht an den Antrag (§ 2353 BGB) des Antragstellers auf Erteilung eines Erbscheins in der Weise gebunden ist, daß es nur entweder, nämlich dann, wenn der Antrag begründet ist, diesem Antrag entsprechen oder aber, falls er das nicht ist, ihn ablehnen, dagegen nicht einen Erbschein mit ganz oder teilweise abweichendem Inhalt erteilen kann (vgl. BayObLGZ 1965, 457 [464]; BayObLGZ 1973, 28 [30]; BayObLG NJW-RR 2003, 297 [298]; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2359, Rdn. 14).
  • OLG Bamberg, 23.12.2021 - 2 W 5/21

    Keine Angabe des Berufungsgrundes im Erbschein

    (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 08.09.2021, Az. IV ZB 17/20; bereits BayObLG, Beschluss v. 25.01.1973, Az. Breg 1 Z 83/72; MüKo/BGB-Grziwotz, 8. Aufl., § 2353 Rn. 23, 26).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

    Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).
  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

    Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1973, 28/30).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Jedoch sind in einen Erbschein grundsätzlich nur solche Angaben aufzunehmen, die das Erbrecht einer Person bezeugen oder auf die sich die Vermutung des § 2365 BGB bzw. der Gutglaubensschutz der §§ 2366, 2367 BGB erstreckt, nicht aber Angaben, die nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt des Erbscheins gehören (Staudinger/Firsching § 2353 Rn. 73 und 81, vgl. auch BayObLGZ 1973, 28, 29).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen

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  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

    Das Nachlassgericht kann nur entweder dem Antrag, so wie er gestellt ist, stattgeben oder ihn abweisen, ist aber nicht berechtigt, einen Erbschein mit anderem Inhalt als beantragt zu erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; 1970, 105/110; 1973, 28/30 u. st. Rspr.).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Abgesehen von der Einhaltung der gemäß §§ 1955, 1945 BGB vorgeschriebenen Form, an der es hier fehlen würde (vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 f.), ist im Rechtsbeschwerdeverfahren das Nachschieben eines Anfechtungsgrundes schon deswegen nicht zulässig, weil über den neuen Anfechtungsgrund in diesem Rechtszug keine Ermittlungen durchgeführt werden können (Senatsbeschluss vom 25.1.1973 BReg 1 Z 83/72 S. 17 m.w.Nachw., insoweit nicht abgedruckt in BayObLGZ 1973, 28 und Rpfleger 1973, 136).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86

    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen

  • BayObLG, 02.07.1991 - BReg. 1a Z 68/90

    Unterscheidung Erbe und Vermächtnisnehmer; Voraussetzungen für die Einziehung

  • OLG Frankfurt, 26.09.1977 - 20 W 359/77

    Erbscheinsantrag - Pflichtangaben

  • KG, 19.04.2022 - 19 W 50/21

    Widerruf und Formwirksamkeit eines Testaments

  • KG, 13.04.2022 - 19 W 50/21
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