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   BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04   

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https://dejure.org/2005,5365
BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betroffenen bei Unterbringung von 2 Jahren auch im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 70m Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen für die Dauer von zwei Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuung wegen einer hochgradigen Alkoholerkrankung; Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1314
  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) eine Unterbringung von zwei Jahren gebilligt, ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629).

    a) Es hat entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag des Betreuers auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch die Verfahrenspflegerin oder die Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (BVerfG NJW 2002, 2456/2457).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (BayObLG NJW-RR 2005, 1314; OLG München BTPrax 2005, 113, 115; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 329 Rn. 5; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 329 Rn. 3; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge FamFG 4. Aufl. § 329 Rn. 5).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Nur wenn über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BayObLG , NJW-RR 2005, Seite 1314; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff. ).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05

    Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Dies wäre erforderlich gewesen, da bereits das Amtsgericht eine entsprechende Beteiligung versäumt hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220 m.w.N.; Beschluss vom 25.1.2005, 3Z BR 264/04).
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