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   BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04   

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https://dejure.org/2005,5921
BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04 (https://dejure.org/2005,5921)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.2005 - 2Z BR 224/04 (https://dejure.org/2005,5921)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 2Z BR 224/04 (https://dejure.org/2005,5921)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Löschung und Auslegung von Grundbucheinträgen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Leistungspflicht in Dienstbarkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Begriff der "Dienstbarkeit" eines Grundstücks - Der Eigentümer kann dadurch nicht verpflichtet werden, es in bestimmter Weise zu benutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1178
  • Rpfleger 2005, 419
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 304/02

    Ferienparkbetriebsrecht als Gegenstand einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04
    Inhalt einer Dienstbarkeit kann dagegen nicht eine positive Leistungspflicht und auch nicht ein positives Tun des Eigentümers sein (BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; BayObLGZ 1985, 193 ff.).
  • BGH, 17.10.1997 - V ZR 376/96

    Auslegung der Eintragungsbewilligung einer Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04
    Was als Inhalt einer Eintragung zu gelten hat, ist in einem Fall wie hier allein dem Wortlaut der Eintragungsbewilligung zu entnehmen (vgl. BGH Rpfleger 1998, 104 f.); nicht haltbar ist es, mit dem Landgericht allein auf den Eintragungsvermerk abzustellen.
  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 35/85

    "Fremdenverkehrsdienstbarkeit"

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04
    Inhalt einer Dienstbarkeit kann dagegen nicht eine positive Leistungspflicht und auch nicht ein positives Tun des Eigentümers sein (BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; BayObLGZ 1985, 193 ff.).
  • OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23

    Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten

    Eine Verpflichtung zu einem solchen Betrieb beinhaltet dies - anders als in dem der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, auf die sich die Beteiligte zu 1 beruft, zugrundeliegenden Fall (BayObLG NJW-RR 2005, 1178) - gerade nicht.
  • AG Bad Liebenwerda, 17.02.2017 - 12 C 346/16

    Benutzungsrechte aus Grunddienstbarkeiten: Anspruch einer berechtigten Gemeinde

    Die Pflicht des Eigentümers zu einem positiven Handeln kann nicht Hauptinhalt einer Grunddienstbarkeit sein ("servitus in faciendo consistere nequit" dazu etwa BGH NJW-RR 2003, 733, 735; WM 1984, 820, 821; WM 1985, 808, 809; WM 1985, 1003, 1004; BayObLG NJW-RR 2005, 1178 = MittBayNot 2005, 307; 21.12.2012 - V ZR 221/11 - Rn 21, NJW 2013, 1965; Just, in: Brieskorn/Mikat ua, Vom mittelalterlichen Recht zur neuzeitlichen Rechtswissenschaft [1994] 493, 515 ff; Wilhelm, Sachenrecht Rn 1962 f; NK-BGB/Otto Rn 58; vgl auch BGH LM 31 zu § 242 [D] = DNotZ 1959, 240, 241; …
  • OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 108/06

    Auslegung der Eintragungsbewilligung bei fehlerhaft bezeichneter

    Diese Verpflichtung könne jedoch nicht Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein (BayObLG MittBayNot 2005, 307).
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