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BayObLG, 25.03.1986 - RE-Miet 4/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsentscheid; Zulässigkeitsvoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Gewerbezuschlag; Erhöhung des Zuschlages für gewerbliche Nutzung der Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnraum-Mietvertrag; Vereinbarung; Nutzung; Wohnzweck; Zustimmungsbedürftig; Zuschlag; Pflicht; Mieter; Zahlung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 892
- MDR 1986, 676
- ZMR 1986, 193
- ZMR 1986, 234
- BayObLGZ 1986, 78
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 4/83
Geschäftsraummiete; Wohnraummiete; Untervermietung; Gemeinnützige Organisation ; …
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 1984, 373 m.w.Nachw.) diese Ansicht, nämlich daß die Vorlagefrage für den Rechtsentscheid neu gefaßt werden darf, wenn es dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint, sofern der rechtliche Kern dadurch nicht verändert wird. - BGH, 30.03.1977 - VIII ZR 153/75
Vermietung oder Pacht von Räumlichkeiten zum Betriebe einer Gastwirtschaft bzw. …
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
a) Die Grundsätze, die für Mischmietverhältnisse gelten, insbesondere die herrschende sogenannte Übergewichtstheorie (vgl. BGH, NJW 1977, 1394 m.w.Nachw.; OLG Schleswig, NJW 1983, 49 f. mit zahlreichen w.Nachw.), sind nur dann anwendbar, wenn durch einen einheitlichen Mietvertrag Wohn- und Gewerberäume oder andere nicht Wohnzwecken dienende Räume (z.B. Garagen) vermietet werden, insbesondere eine Wohnung mit einem Laden oder einer Gaststätte. - BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (zuletzt BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.), daß die vorgelegte Rechtsfrage berichtigt und ergänzt werden kann, wenn sie in ihrem Kern nicht verändert wird.
- BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87 Allerdings darf der rechtliche Kern dadurch nicht verändert werden (BayObLGZ 1982, 173/176; BayObLGZ 1986, 78/79; BayObLGZ 1987, 243; OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 ).
- AG Berlin-Schöneberg, 03.03.2021 - 19 C 546/18
Wohnraummiete: Erlaubniserteilung des Vermieters zur Untervermietung gegen …
- BayObLG, 12.06.1986 - REMiet 1/86 Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Senats möglich (BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.; BayObLG, Rechtsentscheid vom 25.3.1986 Az. RE-Miet 4/85 S. 6 m.w.Nachw.), wenn die Rechtsfrage in ihrem Kern nicht verändert wird (vgl. BGH, NJW 1984, 2466 ) und wenn der Erlaß eines Rechtsentscheids zweckmäßig wäre (OLG Karlsruhe, NJW 1984, 373 m.w.Nachw.).
- AG Berlin-Schöneberg, 10.01.1991 - 2 C 332/90 Die Klägerin bezieht sich zu Unrecht auf die Entscheidung des bay.ObLG vom 25.3.1986 (WUM 1986, 205).