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   BayObLG, 25.03.1986 - RE-Miet 4/85   

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https://dejure.org/1986,2200
BayObLG, 25.03.1986 - RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,2200)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1986 - RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,2200)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1986 - RE-Miet 4/85 (https://dejure.org/1986,2200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Zulässigkeitsvoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Gewerbezuschlag; Erhöhung des Zuschlages für gewerbliche Nutzung der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnraum-Mietvertrag; Vereinbarung; Nutzung; Wohnzweck; Zustimmungsbedürftig; Zuschlag; Pflicht; Mieter; Zahlung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 892
  • MDR 1986, 676
  • ZMR 1986, 193
  • ZMR 1986, 234
  • BayObLGZ 1986, 78
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1983 - 3 REMiet 4/83

    Geschäftsraummiete; Wohnraummiete; Untervermietung; Gemeinnützige Organisation ;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 1984, 373 m.w.Nachw.) diese Ansicht, nämlich daß die Vorlagefrage für den Rechtsentscheid neu gefaßt werden darf, wenn es dem zuständigen Gericht zweckmäßig erscheint, sofern der rechtliche Kern dadurch nicht verändert wird.
  • BGH, 30.03.1977 - VIII ZR 153/75

    Vermietung oder Pacht von Räumlichkeiten zum Betriebe einer Gastwirtschaft bzw.

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
    a) Die Grundsätze, die für Mischmietverhältnisse gelten, insbesondere die herrschende sogenannte Übergewichtstheorie (vgl. BGH, NJW 1977, 1394 m.w.Nachw.; OLG Schleswig, NJW 1983, 49 f. mit zahlreichen w.Nachw.), sind nur dann anwendbar, wenn durch einen einheitlichen Mietvertrag Wohn- und Gewerberäume oder andere nicht Wohnzwecken dienende Räume (z.B. Garagen) vermietet werden, insbesondere eine Wohnung mit einem Laden oder einer Gaststätte.
  • BayObLG, 01.04.1982 - Allg. Reg. 68/81
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1986 - REMiet 4/85
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (zuletzt BayObLGZ 1982, 173/176 m.w.Nachw.), daß die vorgelegte Rechtsfrage berichtigt und ergänzt werden kann, wenn sie in ihrem Kern nicht verändert wird.
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