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BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses im Falle der Verfehlung der für die Beschlussfassung erforderlichen Mehrheit; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Abstimmverhalten nach Maßgabe des § 242 BGB; Erstreckung des "venire contra factum proprium" - Grundsatzes auf das ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Stimmrecht; Ausschluß; Willenserklärung; Auslegung; widersprüchliches Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg, 17.12.1996 - 4 UR II 11/96
- LG Aschaffenburg, 29.09.1997 - 4 T 31/97
- BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 442
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99
Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den …
Dabei genügt es, wenn die Auslegung durch den Tatrichter als möglich erscheint; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1995, 186/193 m. w. N.; BayObLG WuM 1998, 567;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48). - BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00
Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung
Da es ohne diese Stimmen an der gemäß § 22 Abs. 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Wohnungseigentümer fehlt, hat das Landgericht den Eigentümerbeschluss über die Genehmigung der Umbaumaßnahme zu Recht für ungültig erklärt (vgl. BayObLG NZM 1998, 442 f.; OLG Stuttgart DWE 1986, 60/61;… Bärmann/Merle § 23 Rn. 157;… Staudinger/Bub § 23 Rn. 70). - LG Stralsund, 22.10.2001 - 2 T 51/00
Gültigkeit der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse vor dem …
Die dennoch erfolgte positive Stimmabgabe der WVG zu TOP 1 führt aber auf Anfechtung nur dann zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, wenn ohne diese Stimme keine Mehrheit erreicht ist (vgl. BayObLG, Beschluß vom 25.03.1998, NZM 98, 442 f;… Bärmann/Pick/Merle a.a.O., § 25 Rdnr. 138).