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   BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97   

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BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97 (https://dejure.org/1998,7048)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1998 - 2Z BR 152/97 (https://dejure.org/1998,7048)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1998 - 2Z BR 152/97 (https://dejure.org/1998,7048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses im Falle der Verfehlung der für die Beschlussfassung erforderlichen Mehrheit; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Abstimmverhalten nach Maßgabe des § 242 BGB; Erstreckung des "venire contra factum proprium" - Grundsatzes auf das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stimmrecht; Ausschluß; Willenserklärung; Auslegung; widersprüchliches Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Willenserklärungen durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 442
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Entscheidend ist letzten Endes der objektive Erklärungswert von dessen Verhalten (BGHZ 36, 30/33; 103, 275/280; BGH NJW 1988, 2878 f.; Palandt/Heinrichs § 133 Rn. 9).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Entscheidend ist letzten Endes der objektive Erklärungswert von dessen Verhalten (BGHZ 36, 30/33; 103, 275/280; BGH NJW 1988, 2878 f.; Palandt/Heinrichs § 133 Rn. 9).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Entgegen der Vermutung des § 139 BGB ist anzunehmen, daß der Erstbeschluß auf jeden Fall und unabhängig vom Schicksal des Zweitbeschlusses aufgehoben werden sollte (vgl. BGHZ 127, 99/101 f.); die Antragsgegner sind den entsprechenden Feststellungen des Landgerichts nicht entgegengetreten.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Die volle Ersetzung des Erstbeschlusses durch den Zweitbeschluß wird dadurch besonders deutlich, daß die zweite Versammlung nur kurze Zeit nach der ersten und nur zur Beratung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand einberufen wurde; dies geschah offensichtlich deshalb, weil die Antragsgegner und die Verwalterin Zweifel daran hatten, ob der Erstbeschluß formell ordnungsgemäß zustande gekommen war (vgl. BGHZ 21, 354/356; 113, 197/200; …
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Entscheidend ist letzten Endes der objektive Erklärungswert von dessen Verhalten (BGHZ 36, 30/33; 103, 275/280; BGH NJW 1988, 2878 f.; Palandt/Heinrichs § 133 Rn. 9).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Die volle Ersetzung des Erstbeschlusses durch den Zweitbeschluß wird dadurch besonders deutlich, daß die zweite Versammlung nur kurze Zeit nach der ersten und nur zur Beratung und Beschlußfassung über diesen Gegenstand einberufen wurde; dies geschah offensichtlich deshalb, weil die Antragsgegner und die Verwalterin Zweifel daran hatten, ob der Erstbeschluß formell ordnungsgemäß zustande gekommen war (vgl. BGHZ 21, 354/356; 113, 197/200; …
  • KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Den Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung (§ 15 Abs. 3 WEG ; § 1004 Abs. 1 BGB ) kann jeder einzelne Eigentümer geltend machen, ohne daß es dazu eines Eigentümerbeschlusses oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedürfte (vgl. BayObLG WuM 1995, 674 f.; KG ZMR 1992, 351 ).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    (2) Die Stimmabgabe im Zusammenhang mit einer Beschlußfassung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirksamkeit nach den Bestimmungen über Rechtsgeschäfte zu beurteilen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 407/411; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 23 Rn. 68 und 69).
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Für die Stimmabgabe im Rahmen einer Beschlußfassung muß hier das gleiche gelten wie für das Unterlassungsverlangen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 971/973).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 152/97
    Den Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung (§ 15 Abs. 3 WEG ; § 1004 Abs. 1 BGB ) kann jeder einzelne Eigentümer geltend machen, ohne daß es dazu eines Eigentümerbeschlusses oder einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedürfte (vgl. BayObLG WuM 1995, 674 f.; KG ZMR 1992, 351 ).
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94

    Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

    Niederlegung des Verwalteramts und Kündigung des Verwaltervertrags durch den

    Dabei genügt es, wenn die Auslegung durch den Tatrichter als möglich erscheint; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1995, 186/193 m. w. N.; BayObLG WuM 1998, 567; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Da es ohne diese Stimmen an der gemäß § 22 Abs. 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Wohnungseigentümer fehlt, hat das Landgericht den Eigentümerbeschluss über die Genehmigung der Umbaumaßnahme zu Recht für ungültig erklärt (vgl. BayObLG NZM 1998, 442 f.; OLG Stuttgart DWE 1986, 60/61; Bärmann/Merle § 23 Rn. 157; Staudinger/Bub § 23 Rn. 70).
  • LG Stralsund, 22.10.2001 - 2 T 51/00

    Gültigkeit der in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse vor dem

    Die dennoch erfolgte positive Stimmabgabe der WVG zu TOP 1 führt aber auf Anfechtung nur dann zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, wenn ohne diese Stimme keine Mehrheit erreicht ist (vgl. BayObLG, Beschluß vom 25.03.1998, NZM 98, 442 f; Bärmann/Pick/Merle a.a.O., § 25 Rdnr. 138).
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