Rechtsprechung
   BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6903
BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 1Z BR 151/98 (https://dejure.org/1999,6903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der unterbliebenen formellen Beteiligung eines materiell Beteiligten im Beschwerdeverfahren; Erörterungspflichten und Anhörungspflichten im Verfahren über die Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption; Voraussetzungen der Aufhebung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 768
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Mögen für ihn auch persönliche Gründe im Vordergrund gestanden sein, so hat er doch auch Umstände angeführt, die ein Interesse des Kindes an der Aufhebung des Annahmeverhältnisses betreffen können (vgl. BayObLGZ 1979, 386/388 f.).

    Die Aufhebung des Annahmeverhältnisses kann nur - ausnahmsweise - als ultima ratio dann in Betracht kommen, wenn die Umstände für das Kind untragbar geworden sind (vgl. BayObLGZ 1979, 386/391).

  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ; Keidel/Kahl § 27 Rn. 40).
  • BayObLG, 12.01.1995 - 1Z BR 176/94

    Anwendung deutschen Verfahrensrechts durch ein international zuständige deutsche

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Dies kann außer in den Fällen der fehlenden Antragsberechtigung im Sinne des § 1762 BGB (vgl. BayObLGZ aaO) auch im Verfahren gemäß § 1763 BGB der Fall sein, wenn es von vornherein an konkreten Anhaltspunkten dafür fehlt, daß die Aufhebung der Adoption zum Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1210/1211).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Hier beruft sich der Adoptivvater unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.1995 (NJW 1995, 2155 f.) darauf, daß der leibliche Vater am Adoptionsverfahren nicht in der erforderlichen Weise beteiligt worden sei.
  • BayObLG, 28.03.1996 - 1Z BR 74/95

    Adoption eines Volljährigen nach den Vorschriften der Minderjährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Zu letzteren gehört die unterbliebene Beteiligung eines leiblichen Elternteils des Angenommenen, im Adoptionsverfahren (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1034/1035).
  • BayObLG, 14.03.1986 - BReg. 1 Z 10/86

    Antragsberechtigung; Annehmender; Kinder; Antrag; Aufhebung; Annahmeverhältnis;

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats darf, auch im Beschwerdeverfahren, hiervon im Regelfall nicht abgesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 57/60, Keidel/Engelhard § 56f Rn.,16, Roth-Stielow Adoptionsgesetz § 56f Anm. 1).
  • BayObLG, 15.12.1988 - BReg. 3 Z 150/88

    Löschung der Vorstandsmitglieder von Amts wegen aus dem Vereinsregister nach

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    Die materielle Beteiligung erfordert im Regelfall die formelle Beteiligung, auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1988, 410/411; 1989, 292/294).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96

    Weitere Beschwerde des Alleinerben des Beschwerdeführers

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
    bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ; Keidel/Kahl § 27 Rn. 40).
  • OLG Köln, 12.01.2009 - 16 Wx 227/08

    Voraussetzungen der Aufhebung einer Adoption

    Nicht zu beanstanden ist auch die Überlegung, dass allein die Scheidung der Eltern auch bei Adoptivkindern noch keinen ausreichenden Grund für die Aufhebung der Adoption darstellt, selbst wenn damit die Verbindung zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind erschwert oder auf Dauer beendet wird (so die Rspr. der Obergerichte, z.B. OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1196; BayObLG, FamRZ 2000, 768).

    Im Mittelpunkt der Entscheidung über die Aufhebung einer Adoption hat das Wohl des Kindes und damit zusammenhängend die Frage, ob schwerwiegende Gründe für das Kindeswohl die Aufhebung erfordern, zu stehen (so BayObLG, FamRZ 2000, 768; BayObLG, FamRZ 1980, 498).

    Auch die unterhaltsrechtliche Seite, die nicht völlig außer Acht gelassen werden kann (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 768), steht einer Aufhebung nicht entgegen, da in der Leistungsfähigkeit der beiden Beteiligte, die entweder als leiblicher Vater oder als Adoptivvater unterhaltsverpflichtet sind, keine erheblichen Unterschiede bestehen.

  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 9/12

    Personenhandelsgesellschaft: Auslegung einer Nachfolgeklausel

    Aus der engen Formulierung der Aufhebungsgründe in § 1960 Abs. 1 und 2 BGB folgt, das selbst schwerste Verstöße gegen materielles Recht nicht die Nichtigkeit der Annahmeentscheidung begründen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 231 [juris Rz. 21 f.]; BayObLG, FamRZ 2000, 768 [juris Rz. 28]; Sieghörtner in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, § 197 Rz. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht