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   BayObLG, 25.05.1982 - Re-Miet 2/82   

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https://dejure.org/1982,1454
BayObLG, 25.05.1982 - Re-Miet 2/82 (https://dejure.org/1982,1454)
BayObLG, Entscheidung vom 25.05.1982 - Re-Miet 2/82 (https://dejure.org/1982,1454)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - Re-Miet 2/82 (https://dejure.org/1982,1454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Positive Vertragsverletzung; Schadensersatz/wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung; Mündlichkeit/einer Kündigung; Schadensersatz/wegen formunwirksamer Kündigung; Wohnungswechsel/Kosten als Schaden wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2003
  • MDR 1982, 939
  • BayObLGZ 1982, 217
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81

    Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    »Der durch einen Wohnungswechsel entstandene Schaden eines Mieters kann auch dann als durch eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters adäquat verursacht angesehen werden, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der (nicht formgerecht begründeten) Kündigung erkannt, aufgrund mündlich dargelegter schlüssiger Eigenbedarfsgründe das Mietverhältnis dann aber einvernehmlich mit dem Vermieter beendet hat (Anschluß an Oberlandesgericht Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 7.10.1981 - 3 RE-Miet 6/81, in OLG Karlsruhe, HdM Nr. 6 = WuM 1982, 11 ff.).«.

    Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4.2.1982 kündigte das Berufungsgericht mit Beschluß vom 11.3.1982 an, es beabsichtige von der im Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7.10.1981 (WuM 1982, 11 ff.) getroffenen Entscheidung insoweit abzuweichen, als das Oberlandesgericht Karlsruhe einen durch einen Wohnungswechsel entstandenen Schaden eines Mieters auch dann als durch eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung des Vermieters adäquat verursacht ansehe, wenn der Mieter die Unwirksamkeit der Kündigung erkannt habe, aufgrund ihm mündlich dargelegter schlüssiger Eigenbedarfsgründe das Mietverhältnis dann jedoch einvernehmlich mit dem Mieter beendet habe.

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Mit Recht führt das Oberlandesgericht Karlsruhe hierzu aus, der Kausalzusammenhang werde nicht dadurch ausgeschlossen oder unterbrochen, daß ein auf eigenem Willensentschluß beruhendes Verhalten des Mieters hinzutrete; denn das Handeln des Mieters sei hier durch die Kündigung des Vermieters herausgefordert worden und stelle keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion dar (vgl. BGH, NJW 1951, 797 f.; 1971, 459 f.; 1978, 421 und 1005/1006; BGHZ 24, 263/266; 63, 189/193 ff.; Palandt, BGB , 41. Aufl., Vorbem. v. § 249 Anm. 5; Staudinger, BGB , 12. Aufl., Rdn. 62 bis 64, MÜnchKomm Rdn. 62, je zu § 249 BGB ).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Die Rechtsfrage kann nach der dem Berufungsgericht obliegenden Würdigung des Sachverhalts entscheidungserheblich sein (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 374 = WuM 1981, 173 ).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Mit Recht führt das Oberlandesgericht Karlsruhe hierzu aus, der Kausalzusammenhang werde nicht dadurch ausgeschlossen oder unterbrochen, daß ein auf eigenem Willensentschluß beruhendes Verhalten des Mieters hinzutrete; denn das Handeln des Mieters sei hier durch die Kündigung des Vermieters herausgefordert worden und stelle keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion dar (vgl. BGH, NJW 1951, 797 f.; 1971, 459 f.; 1978, 421 und 1005/1006; BGHZ 24, 263/266; 63, 189/193 ff.; Palandt, BGB , 41. Aufl., Vorbem. v. § 249 Anm. 5; Staudinger, BGB , 12. Aufl., Rdn. 62 bis 64, MÜnchKomm Rdn. 62, je zu § 249 BGB ).
  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Mit Recht führt das Oberlandesgericht Karlsruhe hierzu aus, der Kausalzusammenhang werde nicht dadurch ausgeschlossen oder unterbrochen, daß ein auf eigenem Willensentschluß beruhendes Verhalten des Mieters hinzutrete; denn das Handeln des Mieters sei hier durch die Kündigung des Vermieters herausgefordert worden und stelle keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion dar (vgl. BGH, NJW 1951, 797 f.; 1971, 459 f.; 1978, 421 und 1005/1006; BGHZ 24, 263/266; 63, 189/193 ff.; Palandt, BGB , 41. Aufl., Vorbem. v. § 249 Anm. 5; Staudinger, BGB , 12. Aufl., Rdn. 62 bis 64, MÜnchKomm Rdn. 62, je zu § 249 BGB ).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen -

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Mit Recht führt das Oberlandesgericht Karlsruhe hierzu aus, der Kausalzusammenhang werde nicht dadurch ausgeschlossen oder unterbrochen, daß ein auf eigenem Willensentschluß beruhendes Verhalten des Mieters hinzutrete; denn das Handeln des Mieters sei hier durch die Kündigung des Vermieters herausgefordert worden und stelle keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion dar (vgl. BGH, NJW 1951, 797 f.; 1971, 459 f.; 1978, 421 und 1005/1006; BGHZ 24, 263/266; 63, 189/193 ff.; Palandt, BGB , 41. Aufl., Vorbem. v. § 249 Anm. 5; Staudinger, BGB , 12. Aufl., Rdn. 62 bis 64, MÜnchKomm Rdn. 62, je zu § 249 BGB ).
  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Der Senat hat bereits in seinem Rechtsentscheid vom 14.7.1981 (BayObLGZ 1981, 232 LS Nr. 2/236/241 f.) mit eingehender Begründung ausgeführt, daß ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs (§ 564 a Abs. 1 BGB ), in welchem - wie hier - kein Kündigungsgrund angegeben ist, zwar im Ergebnis unwirksam, aber nicht nach § 126 oder § 134 BGB nichtig ist, und daß der Vermieter im Kündigungsschreiben nicht genannte Gründe zur Stützung seines Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses in einem neuen Kündigungsschreiben jederzeit, auch noch im Rechtsstreit, unter Einhaltung der hierfür maßgeblichen Frist (§ 565 BGB ) erklären kann.
  • BayObLG, 01.09.1981 - Allg. Reg. 58/81
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Die Rechtsfrage kann nach der dem Berufungsgericht obliegenden Würdigung des Sachverhalts entscheidungserheblich sein (vgl. BayObLGZ 1981, 300/302; OLG Karlsruhe, OLGZ 1981, 374 = WuM 1981, 173 ).
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
    Mit Recht führt das Oberlandesgericht Karlsruhe hierzu aus, der Kausalzusammenhang werde nicht dadurch ausgeschlossen oder unterbrochen, daß ein auf eigenem Willensentschluß beruhendes Verhalten des Mieters hinzutrete; denn das Handeln des Mieters sei hier durch die Kündigung des Vermieters herausgefordert worden und stelle keine ungewöhnliche, sondern eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien naheliegende Reaktion dar (vgl. BGH, NJW 1951, 797 f.; 1971, 459 f.; 1978, 421 und 1005/1006; BGHZ 24, 263/266; 63, 189/193 ff.; Palandt, BGB , 41. Aufl., Vorbem. v. § 249 Anm. 5; Staudinger, BGB , 12. Aufl., Rdn. 62 bis 64, MÜnchKomm Rdn. 62, je zu § 249 BGB ).
  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 231/07

    Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei

    Der Kausalzusammenhang zwischen der von den Beklagten geltend gemachten, nach Darstellung der Klägerin vorgetäuschten Eigennutzungsabsicht und dem Schaden der Klägerin ist auch nicht dadurch unterbrochen worden, dass die Klägerin sich am 4. Oktober 2002 mit den Beklagten auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt hat, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt mangels ordnungsgemäß begründeter Kündigungserklärungen - noch - nicht zur Räumung des Mietobjekts verpflichtet war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54, 55 ; BayObLG NJW 1982, 2003, 2004; Münch-KommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rdnr. 108; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 573 BGB Rdnr. 79).
  • OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83

    Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter

    Allerdings haben sich bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLGZ 77, 72; NJW 1982, 54 - Rechtsentscheid -) und auch das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1982, 2003 - Rechtsentscheid -) mit der auch hier erheblichen Rechtsfrage befaßt, ob eine ungerechtfertigte Kündigung des Vermieters eine zum Schadensersatz verpflichtende positive Vertragsverletzung sein kann.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1982, 54 ) wie auch das Bayerische Oberste Landgericht (NJW 1982, 2003 ) haben zwar in ihren jeweiligen Rechtsentscheiden die Frage erörtert, ob eine unberechtigte Kündigung des Vermieters eine dem Mieter gegenüber zum Schadensersatz verpflichtende positive Vertragsverletzung darstellt und die Frage im Ergebnis auch schlechthin bejaht.

    Um einen gleichgelagerten Fall ging es auch in dem Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (NJW 1982, 2003 ).

    Dementsprechend erkennt die herrschende Meinung im Mietrecht an, daß sich der Vermieter dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig macht, wenn er diesem das Mietverhältnis kündigt aufgrund tatsächlich nicht oder so nicht vorhandener, also vorgeschobener Kündigungsgründe, die, wenn sie wirklich vorgelegen hätten, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben hätten, und wenn der Mieter daraufhin, auch ohne sich der Kündigung zu widersetzen, die Wohnung aufgibt und räumt (OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1982, 2003 ; Emmerich/Sonnenschein, Mietrecht, 2. Aufl., § 564 b Rdn. 135; Barthelmess, 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz § 564 b Rdn. 242; Sternel, MDR 1976, 265; Gelhaar in BGB -RGRK 12. Aufl., § 564 b Rdn. 40, Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, 4. Aufl., Rdn. B 479; im Ergebnis ebenso, aber mit anderer Begründung Voelskow in Münchener Kommentar, § 564 b Rdn. 75; Palandt/Putzo, BGB , 42. Aufl., § 564 b Anm. 9 c; Schopp, ZMR 1975, 79; danach kommen Schadensersatzansprüche lediglich aus unerlaubter Handlung in Betracht, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB , § 826 BGB ).

    Nach einer Meinung stellt jede vom Vermieter ausgesprochene, - aus welchem Grund auch immer - unwirksame Kündigung eine Verletzung der dem Vermieter dem Mieter gegenüber obliegenden Leistungstreuepflicht - diese wird in der Verpflichtung des Vermieters gesehen, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck beeinträchtigten oder gefährden könnte - dar, mit der Folge, daß die Haftung des Vermieters für die Folgen einer unbegründeten Kündigung nur entfällt, wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat (OLG Karlsruhe, NJW 1982, 54 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, NJW 1982, 2003 ; Barthelmess aaO., § 564 b Rdn. 241 m.w.N.; Sternel, MDR 1976, 266; sowohl auch Emmerich/Sonnenschein aaO., Rdn. 135).

  • BayObLG, 05.02.1987 - RReg. 3 St 174/86

    Eigenbedarf - § 263 StGB, unterlassene Mitteilung eines späteren Wegfalls des

    Nach alledem ist der Vermieter wegen der ihm allgemein obliegenden Pflicht, den berechtigten sozialen Interessen des Mieters in zumutbarem Maße Rechnung zu tragen, und weil es Sinn und Zweck des zugunsten des Mieters geltenden Kündigungsschutzes erfordern, in solch einem Falle verpflichtet, den Mieter nach dem Grundsatz des § 242 BGB auf die Veränderung der Sachlage hinzuweisen und sich zur Fortsetzung des Mietverhältnisses bereitzuerklären (OLG Karlsruhe aaO.; vgl. ferner BayObLGZ 1982, 217, 220, 221; Emmerich/Sonnenschein "Mietrecht" § 564 b Rdn. 135 und Schmidt-Futterer/Blank aaO.).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1994 - 20 REMiet 1/93

    Schadensersatzanspruch des Mieters nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung

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  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Es ist anerkannt, daß ein adäquater Zusammenhang dann fehlt, wenn der Geschädigte in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGH Urt. vom 14. Mai 1985 - IX ZR 26/84 = WM 1985, 666, 668; vgl. auch BGH Urt. vom 29. Oktober 1987 - IX ZR 181/86 m. w. Nachw., zur Veröffentlichung in BGHR BNotO § 19 I - Schaden 1 - bestimmt; BayObLGZ 1982, 217, 221).
  • KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Mieter/Pächter nach Ausspruch einer unbegründeten Kündigung des Vermieters/Verpächters die Räume verlässt und durch den Gebrauchsverlust einen Schaden erleidet (vgl. zum erforderlichen "Kausalzusammenhang" im Fall vorgetäuschten Eigenbedarfs BGH NJW 2009, 2059 Rn 13 f.; NJW 2010, 1068 Rn 18; zur erforderlichen adäquaten Kausalität bei unberechtigter Kündigung bereits OLG Karlsruhe NJW 1982, 54 - juris Rn 29 und BayObLG NJW 1982, 2003 - juris Rn 11; s. ferner MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl., § 573 Rn 144; BeckOK Mietrecht/Bruns, Stand 1.5.21, § 542 Rn 207).
  • OLG Hamburg, 30.12.1983 - 4 U 8/83

    Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Sachverständiger; Bennenung

    I) An der sachlichen Bescheidung der Vorlagefrage ist er - wie dies der Beschluß des Bundesgerichtshofes Az. III ARZ 9/83 vom 2. November 1983 ausweist - weder durch den Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1982 (VIII ARZ 2/82 = BGH 7 in RE-Miet) noch durch diejenigen des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. Januar 1981 (5 Uh 4/80, OLG Oldenburg 10 in REMiet) beziehungsweise des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. Juli 1982 (RE-Miet 2/82, OLG Karlsruhe 20 in RE Miet) gehindert, weil alle diese Rechtsentscheide im Kern anders gelagerte Rechtsfragen klären.
  • OLG Frankfurt, 06.09.2006 - 20 REMiet 1/93

    Abschluss eines Räumungsvergleichs kann als Verzicht auf Schadensersatzansprüche

    Sie hat durch Beschluß v. 21.1.1993 dem OLG - wegen grundsätzlicher Bedeutung, hilfsweise wegen Abweichung von den RE des OLG Karlsruhe v. 7.10.1981 (NJW 1982, 54 = WM 1982, 11 = ZMR 1982, 50 = DWW 1982, 119 = GE 1981, 1109 = RES I § 564b BGB Nr. 10) und des BayObLG v. 25.5.1982 (BayObLGZ 1982, 217 = NJW 1982, 2003 = MDR 1982, 939 = WM 1982, 203 = ZMR 1982, 277 = RES II § 564b BGB Nr. 17) - folgende Rechtsfrage zum RE vorgelegt:.
  • OLG Celle, 08.11.1983 - 2 UH 1/83
    Dies gelte auch dann, wenn die Eigenbedarfskündigung - wie hier - nicht ordnungsgemäß begründet und somit unwirksam sei, der Vermieter dem Mieter die Bedarfsgründe aber mündlich schlüssig dargelegt und der Mieter daraufhin das Mietverhältnis einvernehmlich mit dem Vermieter beendet habe (OLG Karlsruhe, a.a.O.; BayObLG, NJW 1982, 2003).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.1986 - 4 U 44/85
    Wird ein Schaden durch das auf freier Entschließung beruhende Verhalten des Verletzten herbeigeführt, so wird der Zurechnungszusammenhang nicht unterbrochen, wenn die Handlung des Verletzten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25 (30) = VersR 1971, 964 (965); 63, 189 = VersR 1975, 154; BGH BB 82, 515 (516); BayObLG NJW 82, 2003 (2004).
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