Rechtsprechung
   BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4998
BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,4998)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 3Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,4998)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 3Z BR 30/92 (https://dejure.org/1992,4998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg - 1 IH T 393/92
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    Gegen eine solche Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1991, 337).

    (2) Die Einschränkung des § 144 Abs. 2 FGG , wonach ein in das Handelsregister eingetragener Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH nur dann gemäß den Vorschriften der §§ 142, 143 FGG als nichtig gelöscht werden kann, wenn er durch seinen Inhalt zwingende Vorschriften des Gesetzes verletzt und seine Beseitigung im öffentlichen Interesse erforderlich erscheint, gilt nicht, wenn die Eintragung gerade wegen Nichtvorliegens eines solchen Gesellschafterbeschlusses von Amts wegen gelöscht werden soll (BayObLGZ 1991, 337/338 m. w. Nachw.; Jansen § 144 Rn. 13).

  • BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 75/87

    Liquidation; GmbH; Anmeldung; Liquidator; Abberufung

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    Allerdings könnte sich die Hauptsache dann erledigt haben, wenn das Registergericht ein Löschungsverfahren nach § 2 LöschG durchgeführt hätte, wozu es bei Vermögenslosigkeit der GmbH verpflichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 222/223 m. w. Nachw.); denn anders als bei der Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG ist selbst für den Fall, dass die Bestellung eines Liquidators durch das Gericht ausnahmsweise erforderlich wird (vgl. § 2 Abs. 3 LöschG), nicht maßgebend, wer bisher Geschäftsführer der GmbH war.
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 3 Z 62/90

    Vor-Genossenschaft; Prüfungsverband; Eintragung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    In einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich die Hauptsache erledigt, wenn nach seinem Beginn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BayObLGZ 1990, 192/200 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 04.08.2010 - 15 W 85/10

    Versicherung vor Beginn der Wirksamkeit der Bestellung zum Geschäftsführer

    Demgegenüber ist vorliegend die Anmeldung, d. h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt, was unzulässig wäre (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 197 und OLG Düsseldorf a. a. O.; Keidel/Sternal, a. a. O., § 23, Rdnr. 45 m. w. N.), noch fehlte es im Zeitpunkt der Anmeldung an einem Beschluss über die Bestellung des neuen Geschäftsführers.
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07

    Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das

    Das Registergericht kann sich für seinen Standpunkt, die Anmeldung sei unwirksam, nicht auf die Entscheidungen des BayObLG vom 25.06.1992 - 3Z BR 30/92 - (DNotZ 1993, 197 = GmbHR 1992, 672) und OLG Düsseldorf vom 15.12.1999 - 3 Wx 354/99 - (FGPrax 2000, 72 = Rpfleger 2000, 218 = GmbHR 2000, 232) berufen.

    Demgegenüber ist vorliegend die Anmeldung, d.h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt, was unzulässig wäre (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 197 und OLG Düsseldorf a.a.O.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 11 Rn. 32 m.w.N.), noch fehlte es im Zeitpunkt der Anmeldung (25.11.2005) an einem Gesellschafterbeschluss über die Auflösung und Bestellung eines Liquidators.

  • OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17

    Registeranmeldung der Gesellschaftsauflösung und Liquidatorenbestellung vor dem

    Die Anmeldung einer in das Handelsregister einzutragenden Tatsache kann nicht bedingt oder befristet erfolgen (Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 12 Rdnr. 2; Röhricht/Ries, HGB, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 29; BayObLG, Beschluss vom 25.6.1992, 3 Z BR 30/92 Rdnr. 20, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 232/99

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Die Sache ist insoweit nicht an das Landgericht zurückzuverweisen, da sie auf der Grundlage der von der Kammer verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen zur abschließenden Entscheidung reif ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 565/566; GmbHR 1992, 672/673).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 251/93

    Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen

    Auf diese Rechtsfolge hat der Senat schon in seinem Beschluss vom 25.6.1992 - 3Z BR 30/92 -, der dieselbe GmbH betrifft, eingehend hingewiesen.
  • KG, 16.01.2023 - 22 W 71/22

    Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus wichtigem Grund

    Zudem ist der von der Beteiligten zu 2) gestellte Hilfsantrag ohnehin unzulässig, da ein Antrag, der ein Verfahren (hier gem. § 104 AktG) einleitet, nicht durch eine Bedingung eingeschränkt sein darf (Ulrici in: MüKoFamFG, 3. Aufl., § 23 Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 4. August 2010 - I15 W 85/10 -, Rn. 8, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 3Z BR 30/92 -, Rn. 20, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht